Die Technik verbessert sich rapide, und das gilt nicht nur für Laptops oder E-Autos, sondern auch für E-Rollstühle oder Hörgeräte. Doch immer wieder weigern sich Krankenkassen, Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Stand der Zeit zu unterstützen.
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Gute Argumente vor dem Sozialgericht
Betroffene haben in unseren Augen gute Chancen, vor den Sozialgerichten ihren Anspruch auf Hilfsmittel durchzusetzen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. In diesem beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie argumentieren können.
Bessere Akkus und längere Fahrten
E-Autos können heute 400 Kilometer weit fahren, bevor sie aufgeladen werden müssen. Herkömmliche Elektro-Rollstühle schaffen gerade einmal rund 20 Kilometer pro Tag. Vielen Menschen mit Behinderung reicht das zwar normalerweise aus.
Doch wer viel mit seinem E-Rollstuhl unterwegs ist, bekommt Probleme, und Extratouren sind nicht möglich. Wer einmal mehr unterwegs ist als gewöhnlich, läuft Gefahr, irgendwo in der Stadt oder auf dem flachen Land stehen zu bleiben.
Kleine Fehler fesseln an die Wohnung
Wer zudem nach der Tagestour den Stecker des Akkus nicht richtig in die Steckdose steckt, einen Stromausfall hat oder ein defekte Steckdose, der muss bei einer derart geringen Ladekapazität dafür bezahlen, indem er die Wohnung nicht verlassen kann.
Heute muss das nicht mehr sein
In der Vergangenheit, als es keine bessere Technik gab, mussten wir diese Tatsache schulterzuckend hinnehmen. Doch heute gibt es bessere Akkus und eine weit höhere Ladekapazität, und Sie haben als Mensch, der auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen ist, ein Recht darauf, diese nutzen zu können.
Geschwindigkeit und Teilhabe
Viele E-Rollis dümpeln mit sechs Stundenkilometern vor sich hin, der Geschwindigkeit eines Fußgängers. Es gibt jedoch Modelle, die zehn oder sogar 15 Kilometer pro Stunde erreichen (letztere dürfen Sie erst ab dem Alter von 15 Jahren nutzen).
In der Vergangenheit ließ sich argumentieren, dass ein Mensch, der mit sechs Kilometer im Elektrorollstuhl fährt keinen Nachteil hat gegenüber einem Fußgänger, der ebenfalls sechs Kilometer in der Stunde schafft.
Heute stehen aber in größeren Städten überall E-Scooter. Menschen ohne Schwerbehinderung können diese nutzen, um ihre Fußwege zu entlasten, oder um schneller von A nach B zu kommen.
Diese E-Scooter schaffen rund 20 Kilometer pro Stunde. Hier im Vergleich mit dem E-Rollstuhl nur sechs Kilometer zu schaffen stellt in unseren Augen eine Benachteiligung dar. Die Chancen sind deshalb gut, den Anspruch auf einen schnelleren Elektrorollstuhl vor Gericht durchzusetzen.
Teilhabe muss auf dem Stand der Zeit sein
Menschen mit Behinderung oder davon bedrohte Personen haben Anspruch auf Leistungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Diese Teilhabe wiederum richtet sich nach dem, was in der jeweiligen Gesellschaft möglich ist.
Hilfsmittel der sozialen Teilhabe bekommen Sie dann, wenn bei Ihnen eine Behinderung besteht und nicht nur droht.
Die meisten Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse
Die Mehrzahl der Hilfsmittel, die ausgefallene oder defekte Körperfunktionen ausgleichen, verbessern oder ersetzen, wie etwa Rollstühle und Hörgeräte, bezahlt die Krankenkasse.
Zur gleichberechtigten Teilhabe gehört dabei auch, diese Hilfsmittel auf dem Stand der heutigen technischen Möglichkeiten zu beziehen. Das ist kein „Luxus“, sondern eine Selbstverständlichkeit, und wenn die Krankenkasse Ihnen dies verweigern will, dann sollten Sie vor Gericht gehen und Ihr Recht durchsetzen.