Schwerbehinderung: Das Recht auf mehr Geschwindigkeit

Lesedauer 2 Minuten

Die Technik verbessert sich rapide, und das gilt nicht nur fรผr Laptops oder E-Autos, sondern auch fรผr E-Rollstรผhle oder Hรถrgerรคte. Doch immer wieder weigern sich Krankenkassen, Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Stand der Zeit zu unterstรผtzen.

Gute Argumente vor dem Sozialgericht

Betroffene haben in unseren Augen gute Chancen, vor den Sozialgerichten ihren Anspruch auf Hilfsmittel durchzusetzen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. In diesem beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie argumentieren kรถnnen.

Bessere Akkus und lรคngere Fahrten

E-Autos kรถnnen heute 400 Kilometer weit fahren, bevor sie aufgeladen werden mรผssen. Herkรถmmliche Elektro-Rollstรผhle schaffen gerade einmal rund 20 Kilometer pro Tag. Vielen Menschen mit Behinderung reicht das zwar normalerweise aus.

Doch wer viel mit seinem E-Rollstuhl unterwegs ist, bekommt Probleme, und Extratouren sind nicht mรถglich. Wer einmal mehr unterwegs ist als gewรถhnlich, lรคuft Gefahr, irgendwo in der Stadt oder auf dem flachen Land stehen zu bleiben.

Kleine Fehler fesseln an die Wohnung

Wer zudem nach der Tagestour den Stecker des Akkus nicht richtig in die Steckdose steckt, einen Stromausfall hat oder ein defekte Steckdose, der muss bei einer derart geringen Ladekapazitรคt dafรผr bezahlen, indem er die Wohnung nicht verlassen kann.

Heute muss das nicht mehr sein

In der Vergangenheit, als es keine bessere Technik gab, mussten wir diese Tatsache schulterzuckend hinnehmen. Doch heute gibt es bessere Akkus und eine weit hรถhere Ladekapazitรคt, und Sie haben als Mensch, der auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen ist, ein Recht darauf, diese nutzen zu kรถnnen.

Geschwindigkeit und Teilhabe

Viele E-Rollis dรผmpeln mit sechs Stundenkilometern vor sich hin, der Geschwindigkeit eines FuรŸgรคngers. Es gibt jedoch Modelle, die zehn oder sogar 15 Kilometer pro Stunde erreichen (letztere dรผrfen Sie erst ab dem Alter von 15 Jahren nutzen).

In der Vergangenheit lieรŸ sich argumentieren, dass ein Mensch, der mit sechs Kilometer im Elektrorollstuhl fรคhrt keinen Nachteil hat gegenรผber einem FuรŸgรคnger, der ebenfalls sechs Kilometer in der Stunde schafft.

Heute stehen aber in grรถรŸeren Stรคdten รผberall E-Scooter. Menschen ohne Schwerbehinderung kรถnnen diese nutzen, um ihre FuรŸwege zu entlasten, oder um schneller von A nach B zu kommen.

Diese E-Scooter schaffen rund 20 Kilometer pro Stunde. Hier im Vergleich mit dem E-Rollstuhl nur sechs Kilometer zu schaffen stellt in unseren Augen eine Benachteiligung dar. Die Chancen sind deshalb gut, den Anspruch auf einen schnelleren Elektrorollstuhl vor Gericht durchzusetzen.

Teilhabe muss auf dem Stand der Zeit sein

Menschen mit Behinderung oder davon bedrohte Personen haben Anspruch auf Leistungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Diese Teilhabe wiederum richtet sich nach dem, was in der jeweiligen Gesellschaft mรถglich ist.

Hilfsmittel der sozialen Teilhabe bekommen Sie dann, wenn bei Ihnen eine Behinderung besteht und nicht nur droht.

Die meisten Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse

Die Mehrzahl der Hilfsmittel, die ausgefallene oder defekte Kรถrperfunktionen ausgleichen, verbessern oder ersetzen, wie etwa Rollstรผhle und Hรถrgerรคte, bezahlt die Krankenkasse.

Zur gleichberechtigten Teilhabe gehรถrt dabei auch, diese Hilfsmittel auf dem Stand der heutigen technischen Mรถglichkeiten zu beziehen. Das ist kein โ€žLuxusโ€œ, sondern eine Selbstverstรคndlichkeit, und wenn die Krankenkasse Ihnen dies verweigern will, dann sollten Sie vor Gericht gehen und Ihr Recht durchsetzen.