Schwerbehinderung: Das neue Merkzeichen TBl mit zusätzlichen Vorteilen

Lesedauer 2 Minuten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor ein paar Jahren das für viele schwerbehinderte Menschen unbekannte Merkzeichen TBl eingeführt. Dieses Merkzeichen soll dazu dienen, die Nachteile und Bedürfnisse von Taubblinden besser auszugleichen.

Taubblinde Menschen, die sowohl eine erhebliche Sehbehinderung als auch eine Hörbehinderung haben, stehen vor Herausforderungen im täglichen Leben, die oft nicht ausreichend durch die bisherigen Regelungen abgedeckt wurden.

Welche Voraussetzungen müssen für das Merkzeichen TBl erfüllt sein?

Um das Merkzeichen TBl zu erhalten, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Grad der Behinderung (GdB) wegen einer Hörstörung von mindestens 70: Diese Störung muss so erheblich sein, dass sie das Hörvermögen stark beeinträchtigt.
  2. Grad der Behinderung (GdB) wegen einer Sehbehinderung von 100: Diese Beeinträchtigung muss so schwerwiegend sein, dass sie das Sehvermögen vollständig oder nahezu vollständig einschränkt.

Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen, damit das Merkzeichen TBl zuerkannt wird.

Welche Vorteile bringt das Merkzeichen TBl?

Befreiung von Rundfunkbeträgen

Eine der wichtigsten Erleichterungen für taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBl ist die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen.

Die Rundfunk-Gebühr beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Die Befreiung von dieser Gebühr kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.

Der Nachweis der Rundfunkgebührenbefreiung erfolgt gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wobei die Bundesländer hier die endgültige Zuständigkeit haben.

Höheres Blindengeld

Einige Bundesländer haben zusätzliche Vorteile für taubblinde Menschen eingeführt.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Blindengeldes. Beispielsweise verdoppelt Bayern das Blindengeld auf derzeit 1.158 € bei Vorliegen des Merkzeichens TBl. Berlin gewährt 1.189 € und Schleswig-Holstein 400 €.

Diese Unterstützungen variieren von Bundesland zu Bundesland und können eine wichtige Hilfe im Alltag darstellen.

Lesen Sie auch:

Gibt es weitere Vorteile und wie kann ich diese nutzen?

Es ist zu beachten, dass das Merkzeichen TBl nicht automatisch alle Nachteilsausgleiche der Merkzeichen Bl (Blind) und Gl (Gehörlos) einschließt.

Daher sollten Betroffene, die die Voraussetzungen für diese Merkzeichen ebenfalls erfüllen, zusätzlich entsprechende Anträge stellen.

Dadurch können sie sicherstellen, dass sie alle möglichen Vorteile nutzen.

Wie stelle ich einen Antrag auf das Merkzeichen TBl?

Um das Merkzeichen TBl zu erhalten, muss ein formeller Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dies können Versorgungsämter oder Bürgerämter sein. Der Antrag ist kostenfrei und sollte bei Vorliegen der Voraussetzungen umgehend gestellt werden.

Es gilt der Grundsatz: „Wer nicht fragt, kann leer ausgehen.“ Daher ist es ratsam, sich umfassend über die möglichen Vorteile und die genauen Antragserfordernisse zu informieren.