Schwerbehinderung: Beantragung des Schwerbehindertenausweises ist nicht immer sinnvoll

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Ein Schwerbehindertenausweis bringt zahlreiche Vorteile für Betroffene. Dazu gehören besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage und steuerliche Erleichterungen.

Außerdem können spezielle Merkzeichen auf dem Ausweis zu weiteren Vergünstigungen führen, beispielsweise im öffentlichen Verkehr oder bei kulturellen Veranstaltungen. Trotz der Vorteile entscheiden sich manche Menschen gegen einen Antrag, auch wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Auf die Gründe, warum man eventuell keinen Schwerbehindertenausweis beantragen sollte, gehen wir hier ein.

Gibt es Nachteile bei der Jobsuche?

Ein häufiges Argument, einen Ausweis nicht zu beantragen, ist die Angst, bei der Jobsuche benachteiligt zu werden. Arbeitgeber könnten befürchten, einen schwerbehinderten Mitarbeiter nicht leicht kündigen zu können oder ihn aufgrund zusätzlicher Urlaubstage und Sonderregelungen als weniger produktiv einzustufen.

Gesetzt schützt Schwerbehinderte vor Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt jedoch vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Zudem sind Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Maßnahme soll für Arbeitgeber ein Anreiz sein, schwerbehinderte Bewerber zumindest zum Vorstellungsgespräch einzuladen.

Einstellungschancen und gesetzliche Verpflichtungen

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Schwerbehinderte einzustellen, auch wenn in Stellenausschreibungen häufig steht, dass bei gleicher Eignung Schwerbehinderte bevorzugt werden. Das Kriterium der „gleichen Eignung“ ist oft interpretierbar, und die Entscheidung liegt letztlich beim Arbeitgeber. Dennoch kann die Schwerbehinderung ein Vorteil sein, insbesondere bei Arbeitgebern, die sich sozial engagieren oder gesetzliche Vorgaben erfüllen wollen.

Offenlegung der Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch

Die Frage, ob man eine Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch offenlegen muss, hängt von der Art der Behinderung und der spezifischen Jobanforderung ab. Wenn die Behinderung die Ausführung der Arbeit beeinträchtigt, sollte dies von sich aus angesprochen werden. Andernfalls gibt es keine allgemeine Verpflichtung, dies offenzulegen. Ohne Angabe der Schwerbehinderung können jedoch keine spezifischen Rechte und Vorteile geltend gemacht werden.

Persönliche Überlegungen zur Beantragung

Auch im privaten Bereich kann die Anerkennung als Schwerbehinderter zu Unsicherheiten führen. Einige Menschen zögern, den Antrag zu stellen, weil sie das Stigma einer offiziellen Anerkennung vermeiden wollen. Besonders bei jungen Menschen oder solchen, deren Behinderung nicht offensichtlich ist, kann die Entscheidung für oder gegen einen Ausweis emotional belastend sein.

Vorteile im Privat- und Berufsleben überwiegen

Ist man offensichtlich schwerbehindert, bietet das Nicht-Beantragen des Schwerbehindertenausweises im Berufsleben keinen Vorteil. Insbesondere im öffentlichen Dienst oder bei sozialtätigen Arbeitgebern kann die Schwerbehinderung einen klaren Vorteil bringen. Ansonsten ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch viele Vorteile außerhalb des Berufs bietet.