Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 haben, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Diese steuerlichen Erleichterungen helfen dabei, die durch die Behinderung entstehenden zusätzlichen Kosten teilweise auszugleichen.
Inhaltsverzeichnis
Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung
Der Behinderten-Pauschbetrag soll die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten ausgleichen. Zu diesen Kosten zählen etwa Ausgaben für Medikamente, Therapien, erhöhten Pflegebedarf oder zusätzliche Betreuungsleistungen. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 beträgt der Pauschbetrag seit 2021 620 Euro pro Jahr.
Bis zum Jahr 2020 mussten Menschen mit einem GdB unter 50 besondere Voraussetzungen erfüllen, um den vollen Pauschbetrag geltend machen zu können. Seit der Steuererklärung 2021 ist diese Einschränkung aufgehoben, sodass auch Menschen mit einem GdB von 30 den Pauschbetrag in voller Höhe in Anspruch nehmen können.
Diese Regelung bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Betroffenen, da sie nicht mehr gezwungen sind, zusätzliche Nachweise zu erbringen.
Behinderungsbedingte Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen
Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein festgelegter Betrag, der ohne Einzelnachweise in der Steuererklärung angegeben werden kann. Sollte der Betroffene jedoch höhere Kosten haben, die die Höhe des Pauschbetrags übersteigen, können diese als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ einzeln abgerechnet werden.
Hierbei ist es notwendig, alle relevanten Rechnungen und Belege aufzubewahren, da das Finanzamt diese Nachweise im Zweifelsfall einsehen möchte.
Die steuerliche Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen ermöglicht, sehr hohe Ausgaben für Medikamente, Therapien oder andere behinderungsbedingte Leistungen individuell geltend zu machen.
Dadurch können finanzielle Nachteile, die über den Pauschbetrag hinausgehen, zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Pauschbetrag in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung
Je nach Höhe des Grads der Behinderung variiert der Betrag, der als Pauschbetrag angesetzt werden kann. Dabei gilt: Je höher der GdB, desto größer der steuerliche Freibetrag.
Übersicht der Pauschbeträge ab einem Behinderungsgrad von 20:
Grad der Behinderung (GdB)
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Pauschbetrag pro Jahr ab 2021
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20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Hilflos oder blind | 7.400 Euro |
Diese Pauschbeträge können in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen trotz GdB unter 50
Eine Option für Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 ist die Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Diese Gleichstellung kann von Vorteil sein, besonders wenn es darum geht, den Arbeitsplatz zu sichern oder Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche zu überwinden.
Menschen, die durch ihre Behinderung Nachteile im Berufsleben haben, können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Beispiele hierfür sind die Gefährdung eines bestehenden Arbeitsplatzes oder erhebliche Probleme bei der Suche nach einer neuen Stelle aufgrund der Behinderung.
Sobald der Antrag erfolgreich ist, können Betroffene die gleichen Rechte und Vorteile nutzen wie Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50. Dazu zählen etwa ein verbesserter Kündigungsschutz sowie der Anspruch auf bestimmte Hilfen am Arbeitsplatz.
Verfahren zur Feststellung des Grads der Behinderung
Der Grad der Behinderung wird auf Basis eines ärztlichen Gutachtens ermittelt. Hierbei erfolgt eine Bewertung der Gesamtbeeinträchtigung, wobei die einzelnen Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Funktionen und deren Auswirkungen berücksichtigt werden.
Der GdB wird dabei in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt, je nachdem, wie stark die Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Festlegung des Grads der Behinderung ist das sogenannte Funktionsdefizit, also die Einschränkung bestimmter körperlicher oder geistiger Funktionen.
Hierbei spielt auch die Dauer der Beeinträchtigung eine Rolle – um als dauerhafte Behinderung anerkannt zu werden, muss die Beeinträchtigung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten bestehen. Dies stellt sicher, dass lediglich langfristige Beeinträchtigungen als Behinderung anerkannt werden.
Steuerliche Vorteile durch Gleichstellung: Welche Erleichterungen gibt es?
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bietet nicht nur Vorteile im Berufsleben, sondern kann auch steuerliche Erleichterungen zur Folge haben. Gleichgestellte Menschen haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche, die im Regelfall Menschen mit einem GdB von mindestens 50 vorbehalten sind.
Diese beinhalten etwa Erleichterungen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung oder finanzielle Unterstützung durch bestimmte Programme.
Auch wenn gleichgestellte Menschen keine höheren Pauschbeträge geltend machen können, profitieren sie dennoch von weiteren Vorteilen, die indirekt auch steuerliche Auswirkungen haben können. Dazu gehört etwa die bessere Absicherung des Arbeitsplatzes, was langfristig finanzielle Stabilität schafft und daher steuerliche Auswirkungen haben kann.
Anwendung in der Steuererklärung: Wo wird der Pauschbetrag eingetragen?
Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben. Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Betrag, der je nach Grad der Behinderung variiert und pauschal von der Steuer abgesetzt werden kann, ohne dass die tatsächlich entstandenen Kosten im Detail nachgewiesen werden müssen. Dies erleichtert den Prozess der Steuererklärung für viele Menschen erheblich.
Sollten die tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten jedoch den Pauschbetrag übersteigen, bietet es sich an, diese Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ einzeln aufzulisten.
In diesem Fall müssen allerdings alle entsprechenden Belege aufbewahrt und bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden. Diese Vorgehensweise kann sinnvoll sein, wenn hohe laufende Kosten, etwa für Pflegeleistungen oder spezielle medizinische Behandlungen, anfallen.
Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Vorteile bei einem GdB von 30
Ein Grad der Behinderung von 30 bietet verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten höher liegen.
Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, ist es wichtig, die entsprechenden Nachweise zu erbringen und gegebenenfalls die Option der Einzelabrechnung von außergewöhnlichen Belastungen zu wählen. Die Neuerungen seit 2021 haben den Zugang zu diesen Erleichterungen vereinfacht und bieten auch Menschen mit einem niedrigeren Grad der Behinderung die Chance, ihre finanzielle Belastung durch steuerliche Vorteile zu reduzieren.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.