Menschen mit einer Schwerbehinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenรผbernahme fรผr Taxifahrten. Der Anspruch besteht aufgrund der Behinderung, Merkzeichen und/oder des Grundes.
Wer รผbernimmt also die Kosten fรผr diese Fahrten und welche Voraussetzungen mรผssen wann und wie erfรผllt sein? Das alles erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Wann zahlt die Krankenkasse fรผr Taxifahrten?
Vorherige Genehmigung von Taxifahrten
Im Gegensatz zur kostenfreien Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen, gibt es keine generelle kostenfreie Befรถrderung mit dem Taxi.
Wichtig: In der Regel mรผssen Taxifahrten vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei die Fahrt zu einer stationรคren Behandlung, die ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden kann.
Wann besteht ein Anspruch auf Kostenรผbernahme
Betroffene mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen:
- โaGโ (auรergewรถhnlich Gehbehindert),
- โBIโ (Blinde) und
- โHโ (Hilflos)
- sowie Menschen mit den Pflegestufen II oder III
haben einen Anspruch auf รbernahme der Taxikosten durch die Krankenkasse. Um die Genehmigung zu erhalten, muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Nach der Genehmigung zahlen Betroffene nur den gesetzlichen Eigenanteil, wie er auch bei Heil- und Hilfsmitteln anfรคllt.
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Auch ohne spezifischen Merkzeichen mรถglich
Auch Menschen ohne die spezifischen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder ohne einen solchen Ausweis kรถnnen unter bestimmten Umstรคnden die Taxikosten erstattet bekommen.
Dies gilt insbesondere fรผr notwendige Fahrten zu Arztpraxen oder ambulanten Behandlungen wie Physiotherapie, sofern kein eigenes Auto verfรผgbar ist und รถffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden kรถnnen.
In solchen Fรคllen sollte ein รคrztliches Attest oder eine entsprechende Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse prรผft den Einzelfall und entscheidet รผber die Kostenรผbernahme.
Weitere Kostentrรคger und Fรถrdermรถglichkeiten
Unterstรผtzung durch die Agentur fรผr Arbeit
Neben der Krankenkasse kรถnnen auch andere Stellen, wie die Agentur fรผr Arbeit, Zuschรผsse fรผr Taxifahrten genehmigen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn dadurch die berufliche Integration gefรถrdert wird. Die Entscheidung รผber die รbernahme der Kosten hรคngt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel werden Taxis jedoch nicht als dauerhafter Fahrdienst zur Arbeit anerkannt.
Kommunale Fรถrdermรถglichkeiten
Es ist ebenfalls ratsam, sich bei der Gemeinde nach Fรถrdermรถglichkeiten zu erkundigen. Manche Stรคdte bieten spezielle Fahrdienste fรผr Menschen mit Behinderung an oder vergeben Befรถrderungsgutscheine.
Die Regelungen variieren jedoch stark, da jede Gemeinde unterschiedliche Maรnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung umsetzt.
Unterstรผtzung durch das Sozialamt
Das Sozialamt kann eine Anlaufstelle fรผr Zuschรผsse zur Befรถrderung im Taxi sein, wenn keine andere Mรถglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe besteht. Auch hier ist die individuelle Prรผfung des Einzelfalls maรgeblich fรผr die Entscheidung.
Praktische Hinweise zur Nutzung von Taxis
Rechtzeitige Bestellung und Behindertengerechte Ausstattung
Menschen mit Behinderung sollten ihr Taxi rechtzeitig bestellen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug behindertengerecht ausgestattet ist und genรผgend Platz fรผr Hilfsmittel bietet.
Wichtig: Taxifahrer kรถnnen und dรผrfen keine Tragedienste รผbernehmen, auch wenn es viele freundliche Taxifahrer gibt, die behilflich sind. Darauf sollte man sich allerdings nie verlassen.
Bei Bedarf an Begleitung ins Gebรคude sollte rechtzeitig Hilfe organisiert oder ein Krankentransport gebucht werden.
Vorsicht bei privaten Fahrdiensten
Ob das Taxi telefonisch รผber die Zentrale oder per App bestellt wird, spielt keine Rolle, solange es sich um ein offizielles Taxi-Unternehmen handelt.
Wichtig: Vorsicht ist bei privaten Fahrdiensten wie โMitfahr-Appsโ geboten, da die Haftungsfrage bei Unfรคllen nicht geklรคrt ist und die Krankenkassen in der Regel nur Zuschรผsse fรผr offizielle Taxis, nicht aber fรผr private Fahrten, gewรคhren.
Fazit: Kostenรผbernahme fรผr Taxifahrten mรถglich
Die Kostenรผbernahme von Taxifahrten fรผr Menschen mit einer Behinderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknรผpft und muss in der Regel vorher genehmigt werden.
Neben der Krankenkasse kรถnnen auch andere Institutionen wie die Agentur fรผr Arbeit oder das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstรผtzung bieten.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.