Schwerbehinderung: Anspruch auf Nachteilsausgleiche auch bei einem GdB unter 50

Lesedauer 2 Minuten

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 gelten als schwerbehindert und haben rechtliche Sonderstellungen. Bestimmte dieser Nachteilsausgleiche gelten allerdings bereits bei einem Grad der Behinderung unter 50, und deshalb ist es richtig, einen Antrag zu stellen.

Gleichstellung bietet viele Vorteile

Mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann ein Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderung gestellt werden. Voraussetzung ist, einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. (Paragraf 2 Abs. 3 SGB IX).

Ist diese Gleichstellung erfolgt, haben die Betroffenen ebenso wie mit einem Grad der Behinderung von 50 einen besonderen Kündigungsschutz und das Recht auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben.

Eine solche Gleichstellung wird nicht generell erteilt, sondern muss durch medizinische Befunde nachgewiesen werden.

Pauschbetrag steigt mit dem GdB

Der Pauschbetrag, der den Mehraufwand ausgleichen soll, den Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung haben, wird von der Steuer abgesetzt und gilt bereits bei einem Grad der Behinderung von 20. Auf dieser niedrigsten Stufe beträgt er 384 EUR, bei einem Grad von 30 erhöht er sich, und bei einem Grad von 40 steigt er noch einmal.

Der Grad der Behinderung

Ein Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 bestimmt. Ab einem Grad von 20 treten bestimmte Nachteilsausgleiche in Kraft.

Zum Beispiel entsprechen leichte Gelenkschmerzen bei einer Arthrose einem Grad der Behinderung von 10 bis 20. Schwere Fettleibigkeit kann Einschränkungen eines Grades von 30 oder 40 bedeuten, und eine mittlere Migräne bedingt einen Grad der Behinderung von 20 bis 30.

Ab einem Grad von 50 wird eine Schwerbehinderung anerkannt. Damit verbunden sind der Schwerbehindertenausweis und viele rechtliche Besserstellungen. Zu diesen zählen Vergünstigungen bei der Steuer, bei der Arbeit und bei der Rente.

Einschränkung muss medizinisch geprüft werden

Um diesen Grad der Behinderung zu ermitteln, werden medizinische Gutachten eingeholt, dazu gehören Befundberichte der behandelnden Ärzte und Atteste. Das Versorgungsamt bestimmt auf dieser Grundlage den Grad der Behinderung.

Bei mehreren Einschränkungen wird beurteilt, wie sich diese insgesamt auswirken. Dabei geht es um die Wechselbeziehung, und es werden nicht einfach nur Einzelgrade addiert.

Für Betroffene ist es von Vorteil, wenn die behandelnden Mediziner, die die Erkrankung verfolgt haben, sich mit Behindertenrecht auskennen. Denn entscheidend ist nicht in erster Linie die Diagnose, sondern es geht um die Einschätzung, wie stark diese Erkrankung die Betroffenen in ihrem täglichen Leben einschränkt.

Einzelgrade können sich verstärken oder nebeneinander stehen

Kurz gesagt: Bestimmte Einschränkungen stehen nebeneinander, andere verstärken einander, wie eine Schwerhörigkeit und eine stark eingeschränkte Sehfähigkeit.

Keine Nachteilsausgleiche bei GdB 10

Nachteilsausgleiche kommen erst bei einem Grad der Behinderung von 20 infrage. Ein Grad der Behinderung von zehn bedeutet zwar, eine leichte Einschränkung der Gesundheit zu haben. Diese ist aber unwichtig für die Bestimmung des gesamten Grades der Behinderung und hat auch keine rechtlichen Auswirkungen.

Auch mehrere Einzelgrade der Behinderung von zehn führen nicht zu einem höheren Grad der Gesamtbehinderung, sie werden überhaupt nicht berücksichtigt.

GdB beantragen lohnt sich

Als Fazit bleibt: Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast, zum Beispiel an einer Arthrose, starken Allergien oder einer Migräne leidest, lohnt es sich immer, einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen.