Oftmals kennen schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht ihre Rechte, die sie ihrem Arbeitgeber gegenüber geltend machen können.
Diese 5 Vorteile können Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung für sich in Anspruch nehmen:
Inhaltsverzeichnis
Vorteil 1: Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte besitzen einen besonderen Kündigungsschutz, der die Zustimmung des Integrationsamtes voraussetzt, bevor eine Kündigung rechtswirksam wird.
Dieser Schutz gilt unabhängig von der Betriebsgröße und erfordert eine genaue Prüfung durch das Integrationsamt, das die Interessen beider Parteien abwägt und mögliche Unterstützungslösungen wie Arbeitsplatzanpassungen oder finanzielle Hilfen prüft.
In Ausnahmefällen wie einer Eigenkündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einem befristeten Arbeitsverhältnis entfällt dieser Schutz. Das Verfahren umfasst auch außerordentliche und Änderungskündigungen, bei denen besondere Regeln gelten.
Vorteil 2: Zusätzliche Urlaubstage und Befreiung von Mehrarbeit
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine zusätzliche Woche bezahlten Urlaub pro Jahr.
Diese beträgt in der Regel fünf Tage, kann aber je nach Arbeitszeitverteilung variieren. Der Anspruch muss vom Arbeitnehmer unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises rechtzeitig geltend gemacht werden.
Der Zusatzurlaub verfällt, wenn er nicht innerhalb des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums genommen wird, es sei denn, der Arbeitgeber hat seine Hinweispflicht verletzt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der ersten Jahreshälfte wird der Urlaub anteilig gezwölftelt, während in der zweiten Jahreshälfte der volle Anspruch besteht.
Vorteil 3: Leidensgerechte Beschäftigung
Für Schwerbehinderte besteht insoweit ein Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz, die Arbeitsorganisation und auch die Arbeitszeit so ausgestalten muss, dass die Arbeitstätigkeit mit der vorhandenen Beeinträchtigung ausgeübt werden kann.
Sofern zumutbar, sind vom Arbeitgeber entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, welche die Ausübung der Tätigkeit erleichtern.
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Vorteil 4: Teilzeitanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Der besondere, zusätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ist gesetzlich klar geregelt. Die Vorgabe für die Arbeitszeitverkürzung ist dabei recht einfach geregelt. Aufgrund der Art oder Schwere muss die Verkürzung notwendig sein.
Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen und es bedarf keiner Vertragsänderung. Der Arbeitnehmer kann vielmehr jederzeit – ohne Bindung an eine Form oder Frist – verlangen, nur noch in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden.
Er soll die Chance haben, ohne Gefährdung seiner Gesundheit weiterhin aktiv am beruflichen Leben teilzuhaben. Möglich ist auch eine nur vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit.
Vorteil 5: Früherer Renteneintritt durch Schwerbehindertenrente
Die Schwerbehindertenrente ermöglicht einen vorzeitigen Ruhestand, abhängig vom Geburtsjahr kann man abschlagsfrei zwei Jahre früher in Rente gehen.
Für eine vorzeitige Altersrente müssen bestimmte Altersgrenzen erfüllt sein, die schrittweise erhöht werden. Schwerbehinderte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, während für später Geborene das abschlagsfreie Rentenalter schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.
Ein Abschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns kann anfallen, maximal jedoch 10,8 %. Neben der Schwerbehinderteneigenschaft ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Bei Nichterreichen der allgemeinen Wartezeit kann die Schwerbehindertenrente nicht bezogen werden.
Pflichten der Arbeitgeber zur Beschäftigung von Schwerbehinderten
Arbeitgeber, die über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5% dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Diese Regelung gilt sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber. Wird die Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, die zwischen 105 und 290 EUR pro unbesetzten Platz monatlich liegt.
Wichtig: Es gibt jedoch keine Möglichkeit, sich von dieser Verpflichtung freizukaufen; die Pflicht zur Beschäftigung bleibt bestehen.
Gestaltung des Arbeitsplatzes und besondere Rechte am Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass schwerbehinderte Mitarbeiter ihre Fähigkeiten optimal nutzen können, ohne über- oder unterfordert zu sein.
Dies schließt die Pflicht ein, Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten, was technische Hilfsmittel und angepasste Arbeitszeiten umfassen kann. Arbeitgeber können hierfür staatliche Zuschüsse beantragen.
Welche Rechte und Pflichten bestehen bei der Bewerbung?
Schwerbehinderte Bewerber sind nicht verpflichtet, ihre Behinderung im Vorstellungsgespräch zu offenbaren, es sei denn, die Einschränkungen beeinflussen die Arbeitsfähigkeit wesentlich. Arbeitgeber dürfen diese Information erst nach sechs Monaten Beschäftigung abfragen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.