Schwerbehinderung 2025: Die Wertmarke werden teurer

Lesedauer 2 Minuten

Menschen mit Schwerbehinderung mรผssen im nรคchsten Jahr mehr zahlen fรผr ihre Wertmarke, mit der sie den รถffentlichen Nahverkehr nutzen, und Arbeitgeber mรผssen 2025 tiefer in die Tasche greifen, wenn sie zu wenig Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.

Die Wertmarke kostet mehr

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf eine Wertmarke im Ausweis, die zur freien Fahrt im ร–ffentlichen Nahverkehr berechtigt, wenn sie im Ausweis die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), aG (auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung) oder GL (Gehรถrlosigkeit) haben.

Diese Wertmarke kostete 2024 jรคhrlich 91 Euro. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Eigenbeteiligung auf 104 Euro pro Jahr, und damit um 13 Euro.

Kostenlos bleibt die Wertmarke fรผr Menschen mit Schwerbehinderung, die im Ausweis die Merkzeichen Bl (blind) oder Hl (hilflos) haben.

Die Ausgleichsabgabe steigt

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, eine bestimmte Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, dann mรผssen die Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen. Diese Abgabe erhรถht sich 2025.

Einstellung ist ein Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderung haben groรŸe Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind hรคufiger erwerbslos als Menschen ohne Behinderung, in der Erwerbslosigkeit dauert es lรคnger, bis sie eine Stelle finden (wenn รผberhaupt), und das liegt nach wie vor oft an Vorurteilen von Arbeitgebern.

Die Quoten fรผr die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung sollen diesen Nachteil ausgleichen. Da es sich nicht um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber handelt, mรผssen diese eine Abgabe zahlen, wenn sie ihrer Beschรคftigungspflicht nicht nachkommen.

Eine weitere Erhรถhung

Diese Ausgleichsabgabe erhรถhte der Gesetzgeber bereits 2024 mit dem Gesetz zur Fรถrderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Am 1. Januar 2025 steigt sie ein weiteres Mal.

Wie hoch ist die Abgabe in diesem Jahr?

Im Jahr 2024 betrรคgt die Ausgleichsabgabe fรผr unbesetzte Pflichtarbeitsplรคtze gestaffelt nach Beschรคftigungsquote: 140 Euro bei einer Quote von 3 bis unter 5 Prozent, 245 Euro bei 2 bis unter 3 Prozent und 360 Euro bei mehr als 0 bis unter 2 Prozent. Liegt die Beschรคftigungsquote bei 0 Prozent, erhรถht sich die Abgabe auf 720 Euro.

Bei Betrieben mit weniger als 40 Arbeitsplรคtzen werden 210 Euro fรคllig, wenn sie im Jahresschnitt keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Betriebe mit weniger als 60 zu berรผcksichtigten Arbeitsplรคtzen zahlen 140 Euro bei einer Beschรคftigung von weniger als zwei und 245 Euro bei Beschรคftigung von weniger als einem Menschen mit Schwerbehinderung sowie 410 Euro, wenn sie gar keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.

Was รคndert sich 2025

Im Jahr 2025 erhรถhen sich die Abgaben pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz: Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschรคftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent steigen sie um 15 Euro auf 155 Euro. Liegt die Quote zwischen 2 und unter 3 Prozent, erhรถht sich die Abgabe um 30 Euro auf 275 Euro, und bei einer Quote von mehr als 0 bis unter 2 Prozent um 45 Euro auf 405 Euro. Unternehmen, die keinerlei Menschen mit Schwerbehinderung beschรคftigen, zahlen 95 Euro mehr, also 815 Euro.

Fรผr Betriebe mit weniger als 40 Beschรคftigten erhรถht sich die Abgabe bei Nichteinstellung um 25 Euro auf 235 Euro. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplรคtzen zahlen 155 Euro, wenn sie weniger als zwei, und 275 Euro, wenn sie weniger als einen Menschen mit Schwerbehinderung beschรคftigen. Wer gar keine Arbeitsplรคtze fรผr Menschen mit Schwerbehinderung bietet, muss 465 Euro zahlen.