Schwerbehinderte Menschen müssen weniger oder keine KFZ-Steuern zahlen

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In vielen Fällen müssen Schwerbehinderte Menschen weniger oder sogar keine Steuern für das Auto zahlen. Um eine Vergünstigung oder Befreiung bei Schwerbehinderung zu erhalten, muss ein Antrag beim Zoll gestellt werden. Wir erklären, wann dies der Fall ist.

Wer kann mit einer günstigeren KFZ-Steuer rechnen?

Schwerbehindert ist definiert als ein Grad der Behinderung (GdB), der 50 oder mehr beträgt. Bei wem das der Fall ist, der oder die kann sich oft von der KFZ-Steuer befreien lassen – oder diese zumindest senken.

Werden bei allen Schwerbehinderungen KFZ-Steuern erlassen?

Nicht alle Menschen mit Schwerbehinderung bekommen einen Erlass auf ihre KFZ-Steuer. Denn dies begründet sich zusätzlich mit der Art der Behinderung. Diese ist im Schwerbehindertenausweis im Merkzeichen notiert.

Folgende Merkzeichen müssen keine KFZ-Steuer zahlen

Sie müssen keine KFZ-Steuer bei Behinderungen mit folgenden Merkzeichen zahlen: Hilflosigkeit (H), Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung (Bl) und außergewöhnliche Gehbehinderung (aG).

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Gehbehinderte und Gehörlose zahlen die Hälfte

Bei Gehbehinderung (Merkzeichen G) und Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl) zahlen Betroffene nur 50 Prozent der KFZ-Steuer.

Entscheidung zwischen Steuerermäßigung und kostenlosem Nahverkehr

Menschen mit Gehbehinderungen oder Gehörlosigkeit müssen sich entscheiden: Entweder, sie bekommen 50 Prozent Ermäßigung auf die KFZ-Steuer, oder sie können kostenlos im Nah- und Regionalverkehr mit Bus und Bahn fahren.

Der Antrag auf KFZ-Steuervergünstigung

Eine vergünstigte oder erlassene KFZ-Steuer bei Behinderung gibt es nicht automatisch. Betroffene müssen dafür einen schriftlichen Antrag beim Zoll stellen, auf einem dort erhältlichen Formular.

Der Zoll verlangt den Ausweis im Original

Dem Antrag muss der Schwerbehindertenausweis beigelegt werden – im Original. Diesen Antrag stellen Sie ausgefüllt an das zuständige Hauptzollamt. Welches das ist und wie dessen Adresse lautet, finden Betroffene auf der Internetseite des Zolls.

Der Zoll informiert: “(Es) besteht die Möglichkeit, die Steuervergünstigung schriftlich mittels Formular 3809 zu beantragen und zusammen mit den Nachweisunterlagen beim zuständigen Hauptzollamt oder einer Kontaktstelle vorzulegen oder einzureichen.

Das Formular ist vom schwerbehinderten Menschen selbst zu unterschreiben. Wird der schwerbehinderte Mensch von einem Dritten vertreten, muss grundsätzlich eine wirksame Vollmacht vorgelegt werden.”

Auf wen wird die Steuervergünstigung zugelassen?

Es gibt für einen Menschen mit Schwerbehinderung nur für ein Kraftfahrzeug eine Vergünstigung bei der KFZ-Steuer, nicht für mehrere PKW.

Auch Kinder mit Schwerbehinderung können diese Vergünstigung bekommen. Die Eltern müssen das Fahrzeug dann auf den Namen des Kindes zulassen.

In diesem Fall dürfen die Erziehungsberechtigten den Wagen nur für Fahrten benutzen, die aus den Bedürfnissen des Menschen mit Schwerbehinderung entstehen – also vor allem, um diesen Menschen zu transportieren.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Informationen zur KFZ-Steuer bei Schwerbehindeurng finden Sie auf der Internetseite des Zoll. Hier können Sie sich auch über die Möglichkeit informieren, den Antrag Online zu stellen.

Der Zoll ist telefonisch erreichbar unter 0351 – 44834 – 550, Mo-Fr, 8-17 Uhr. Die Email lautet info.kraftst@zoll.de.