Schwerbehinderte haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub

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Wer einen anerkannten Status als schwerbehindert hat, erhält dadurch Ansprüche auf Nachteilsausgleiche. Zu diesen Sonderregelungen gehören eine um zwei Jahre vorgezogene Altersrente, ein besonderer Kündigungsschutz und auch zusätzliche Urlaubstage. Wir zeigen in diesem Beitrag, was es mit dem Extraurlaub auf sich hat.

Zusätzlicher Urlaub gilt nur ab GdB 50

Der zusätzliche Urlaub gilt nur bei Schwerbehinderung, also bei einem Grad der Behinderung, der mindestens 50 beträgt. Wenn Sie zwar eine anerkannte Behinderung haben, diese aber nur bei einem GdB von 20, 30 oder 40 liegt, gelten für Sie ebenfalls bestimmte Nachteilsausgleiche.

Ein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub besteht jedoch nicht. Auch wenn bei einem Grad von 30 oder 40 ein Antrag auf Gleichstellung erfolgreich war, erhält man dadurch keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.

Wie viele zusätzliche Urlaubstage stehen Menschen mit Schwerbehinderung zu?

Regulär haben Sie Anspruch auf fünf Urlaubstage extra pro Jahr bei einer Fünfstundenwoche. Bei einer Sechstagewoche sind es sechs zusätzliche Tage, und bei einer Viertagewoche vier Tage.

Bei Teilzeitarbeit zählt die Anzahl der Wochentage, auf die diese verteilt ist.

Das ist die gesetzliche Grundlage. In manchen Betrieben erhalten Menschen mit Schwerbehinderungen durch Tarifbestimmungen oder innerbetriebliche Regelungen sogar noch weitere Urlaubstage.

Ab wann gilt der Urlaubsanspruch?

Das Recht auf Sonderurlaub bei Schwerbehinderung beginnt ab dem Datum, zu dem das Versorgungsamt bei Ihnen einen Grad der Behinderung ab 50 festsetzt. Generell ist dies rückwirkend der Tag, an dem der Antrag gestellt worden ist.

Urlaubsanspruch nach der Bewilligung des GdB

Wie wird dieser zusätzliche Urlaub berechnet, wenn Sie entweder nicht das ganze Jahr als schwerbehindert anerkannt waren oder nicht das ganze Jahr in der entsprechenden Stelle tätig?

Dann wird der Zusatzurlaub anteilig gerechnet. Für jeden Jahresmonat steht Ihnen ein Zwölftel der Extratage zu. Bei einer Fünfstundenwoche mit fünf Tagen Mehrurlaub wären das 0,416 Tage pro Monat.

Die Bruchteile werden aufgerundet, wenn sie mindestens bei einem halben Tag liegen. Bei zwei Monaten Arbeit mit 0,832 Urlaubstagen hätten Sie also einen Tag Urlaub.

Anspruch gilt im Kalenderjahr rückwirkend

Der zusätzliche Urlaub gilt für jeden vollen Monat, in dem auch die Schwerbehinderung gilt, und dies ebenfalls mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat.

Hier zählt nur das laufende Jahr. Rückwirkend kann kein zusätzlicher Urlaub aus dem vergangenen Jahr beansprucht werden, mit einer Ausnahme. In einem Fall können Sie die zusätzlichen Urlaubstage auch für das letzte Jahr anfordern, nämlich dann, wenn seinerzeit das Feststellungsverfahren lief, und Sie bei dem Arbeitgeber auf den Urlaubsanspruch verwiesen.

Gleiche Regeln wie bei normalem Urlaub

Für die zusätzlichen Urlaubstage bei Schwerbehinderung gelten für einen Urlaubsübertrag in das nächste Jahr die gleichen Regeln wie beim regulären Urlaub. Sie müssen diesen Anspruch auf Übertragung zusätzlicher Urlaubstage auf das nächste Jahr vor Jahresende beim Arbeitgeber gelten gemacht haben.

Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen kann, wie auch der reguläre Urlaubsanspruch, dann verfallen, wenn das Urlaubsjahr oder ein gesetzter Übertagungszeitraum abläuft.

Dafür gibt es zwei Bedingungen: Der Arbeitgeber muss Sie erstens rechtzeitig darauf hingewiesen haben, den Urlaub zu nehmen. Zweitens mussten Sie die Möglichkeit dazu haben, ihn zu nehmen.