Schulden: Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

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Auch wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, haben Schuldner Rechte, die sie wahrnehmen können und sollten. Was darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen, dürfen auch Inkassodienste die Wohnung betreten und welche Gegenmaßnahmen können in welchen Situationen sinnvoll sein. Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt: Welche Rechte haben Schuldner und was müssen sie sich gefallen lassen?

Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss mit Mahnungen rechnen. Werden diese ignoriert, flattert nach einiger Zeit ein Vollstreckungsbescheid in den Briefkasten.

Damit die Gläubiger an ihr Geld kommen, muss das Gericht auf das Vermögen des säumigen Zahlers zugreifen. Das Gericht schickt dann einen Gerichtsvollzieher, der Wertgegenstände begutachtet und mitnimmt.

Größere Gegenstände werden mit einem so genannten Pfandsiegel versehen. Doch was darf der Gerichtsvollzieher überhaupt mitnehmen? Auch hier hat der Schuldner Rechte.

Der Gerichtsvollzieher darf Sachen pfänden und mitnehmen. Allerdings nimmt er weniger mit, als viele denken. Und wenn er Sachen mitnimmt, die nicht pfändbar sind, kann er sie zurückfordern.

Neben der persönlichen Habe wird er aber auch eine Vermögensauskunft verlangen, Konten einsehen und Teile des Lohns sowie Lebensversicherungen pfänden.

Wie läuft eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher ab?

Der Gerichtsvollzieher kommt in der Regel mit Vorankündigung. Wichtig: Der Schuldner kann den Zutritt zu seiner Wohnung oder seinem Haus verweigern. Dies wird jedoch nicht von Dauer sein.

Nach zwei Versuchen kommt der Gerichtsvollzieher mit einem Gerichtsbeschluss wieder, notfalls mit der Polizei.

Wenn dann die Tür nicht geöffnet wird, kommt der Schlüsseldienst. Schuldnerberater sagen daher, dass es besser ist, die Tür spätestens beim zweiten Versuch zu öffnen, da der Schuldner sonst die Kosten für den Schlüsseldienst tragen muss.

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Inkasso nicht in die Wohnung lassen

Auch Inkassofirmen treiben Schulden mittels eigener Mitarbeiter ein. Diesen Mitarbeitern sollte der Zugang verwehrt werden, da sie keinen rechtlichen Anspruch auf einen Hausbesuch haben.

Oft suggerieren die08 Mitarbeiter aber, dass sie einen Anspruch haben. Dabei gehen diese Leute teils sehr aggressiv vor. Im Notfall sollten Betroffene die Polizei rufen!

Immer den Ausweis zeigen lassen

Damit der Schuldner unterscheiden kann, ob ein gerichtlich bestellter Vollstreckungsbeamter oder ein Inkassobüro vor der Tür steht, sollten sich Betroffene immer den Ausweis zeigen lassen.

Manchmal kommen auch Vollstreckungsbeamte der öffentlichen Verwaltung vorbei, zum Beispiel vom Zoll oder vom Finanzamt. Welchen Arbeitsplatz oder welche Bankverbindung man hat – darüber müssen Schuldner keine Auskunft geben. Hat das Gericht allerdings eine Vermögensauskunft angeordnet, muss der Schuldner Auskunft geben. Dann können auch Lohn und Konto gepfändet werden.

Was darf ein Gerichtsvollzieher mitnehmen oder pfänden?

Der Gerichtsvollzieher hat es vor allem auf Bargeld abgesehen. Er nimmt eine so genannte Taschenpfändung vor.

Dabei werden die Taschen des Schuldners nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen durchsucht. Stammt das Bargeld aus Lohnzahlungen oder Sozialleistungen wie dem Bürgergeld, muss der Gerichtsvollzieher ausrechnen, wie viel er davon mitnehmen darf.

Wichtig: Schuldner sollten angeben, woher das Geld stammt, damit es nicht vollständig gepfändet wird. Außerdem muss der Gerichtsvollzieher so viel Geld zurücklassen, dass es bis zum nächsten Zahlungstermin reicht.

In einem zweiten Schritt sucht der Beamte nach Gegenständen. Alles, was für eine normale Lebensführung notwendig ist, verbleibt im Haushalt.

Kleidung, Möbel, Fahrrad, Waschmaschine, Staubsauger und Geschirrspüler sind notwendig und dürfen nicht gepfändet werden. Auch ein Fernseher darf – entgegen der Meinung vieler – behalten werden.

Handelt es sich jedoch um einen besonders hochwertigen Fernseher, kann der Gerichtsvollzieher ein billigeres Gerät anordnen und den teuren Fernseher versteigern lassen.

Bei teuren Mobiltelefonen, Fotoapparaten, wertvollen Teppichen oder Gemälden hat der Gerichtsvollzieher hingegen kein Mitspracherecht. Diese Gegenstände kann der Gerichtsvollzieher gleich mitnehmen. Diese Wertsachen werden dann versteigert und der Erlös an die Gläubiger ausgezahlt.

Schmuck nimmt der Gerichtsvollzieher immer mit. Ob der Schmuck einen persönlichen Wert hat, weil es sich zum Beispiel um Erbstücke der Oma handelt, spielt dabei leider keine Rolle. Unpfändbar sind dagegen Eheringe, es sei denn, der Schuldner stimmt zu. Unpfändbar sind auch Gegenstände, die dem Ehepartner oder den Kindern gehören. Diese darf der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen!

Wann klebt der Gerichtsvollzieher eine Kuckucksuhr an?

Größere Wertgegenstände werden mit einem Pfandsiegel (Kuckuck) versehen. Achtung: Betroffene sollten auf jeden Fall angeben, wenn die Ware auf Raten gekauft und noch nicht bezahlt ist. Erhalten Gläubiger daraus einen Versteigerungserlös, müssen zuerst die restlichen Raten bezahlt werden, sofern es sich überhaupt lohnt.

Kann ein Gerichtsvollzieher auch ein Auto pfänden?

Ein Auto oder ein Computer kann unter bestimmten Umständen gepfändet werden. Wenn das Auto oder der Computer für die Ausübung des Berufs notwendig sind, dürfen diese Gegenstände nicht gepfändet werden. Das gilt auch, wenn das Auto für den Weg zur Arbeit benötigt wird.

Das Gleiche gilt, wenn der Ehepartner das Auto braucht, um zur Arbeit zu kommen. Darüber hinaus kann das Auto auch notwendig sein, wenn ein Familienmitglied wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf das Auto angewiesen ist.

Der Gerichtsvollzieher kann jedoch prüfen, ob das Auto durch ein einfacheres ersetzt werden kann. Dies liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers und führt häufig zu Streitigkeiten.

Pfändbar ist auch ein Auto, das in Raten abbezahlt wird. Auch hier gilt, dass bei einer Versteigerung zunächst die Raten bezahlt werden und der Restwert an die Gläubiger geht. Wenn ein Gläubiger davon Gebrauch macht, kann nur er auf das Auto zugreifen. Andere Gläubiger haben dann keinen Zugriff mehr.

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände mitnimmt, die dem Schuldner nicht gehören?

Wenn der Gerichtsvollzieher Gegenstände wie Schmuck, Wertsachen oder Geld mitnimmt, die der Tochter, einem Freund oder dem Partner gehören, sollten diese zurückgefordert werden. Um dies zu erreichen, sollten Betroffene bei Gericht eine Drittwiderspruchsklage” einreichen.

Dabei muss der Angehörige oder Freund des Schuldners nachweisen, dass ihm die Gegenstände gehören, die der Pfändung zum Opfer gefallen sind.

Dies muss allerdings zeitnah geschehen, damit die Gegenstände nicht zwischenzeitlich versteigert werden. Auch Vermieter haben die Möglichkeit, Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn die Pfändung das Mietrecht beeinträchtigt. In jedem Fall ist es sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.