Wenn die Gläubiger eine Pfändung des Kontos veranlassen, sperrt die Bank das Konto. Das passiert auch dann, wenn auf dem Konto ein Guthaben besteht. Im Alltag bedeutet das für Schuldner oft eine Verschärfung der Lage.
Ein Betroffener berichtete, dass er auf seinem Konto mehrere berechtigte Pfändungen erhalten habe. Trotz eines ausreichenden Guthabens auf dem Konto hat die Bank weder die gepfändeten Beträge überwiesen noch das Konto wieder zugänglich gemacht, obwohl der Kunde die Bank schriftlich dazu angewiesen hat.
Hoher Schaden durch Blockade der Bank
In diesem Fall hatte der Schuldner alle üblichen Kommunikationswege ausgeschöpft: Er hatte die Bank telefonisch, schriftlich, per E-Mail und sogar per Fax kontaktiert, um die Situation zu klären. Trotzdem blieb die Bank untätig, was nicht nur die Überweisung der gepfändeten Beträge verhinderte, sondern auch das gesamte Konto blockierte.
Diese Blockade beeinträchtigte den Schuldner erheblich, da er auch andere Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedienen konnte, was zusätzliche finanzielle Belastungen und das Risiko weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit sich brachte.
Die Bank ist verpflichtet zu handeln
Laut Gesetz ist die Bank als Drittschuldner verpflichtet, auf eine Pfändung ordnungsgemäß zu reagieren. Dies bedeutet, dass sie die gepfändeten Beträge zeitnah an den Gläubiger überweisen und das Konto des Schuldners nach Erfüllung der Forderungen wieder freigeben muss.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um mit rechtlichem Mitteln Druck auf die Bank auszuüben.
Wie sollte man sich verhalten, wenn das Konto gepfändet wird?
Dieser Fall ist kein Einzelfall und kann auf viele ähnliche Situationen übertragen werden. Viele Menschen, ob Unternehmer oder Privatpersonen, können von einer Kontopfändung betroffen sein. Es ist daher wichtig, zu wissen, wie man in einer solchen Situation vorgehen sollte:
- Schriftliche Anweisungen und Dokumentation: Immer alle Kommunikation mit der Bank dokumentieren und schriftliche Anweisungen geben. Dies schafft eine klare Nachvollziehbarkeit und kann im Falle rechtlicher Schritte als Beweis dienen.
- Rechtlichen Beistand suchen: Sollte die Bank auf Anweisungen nicht reagieren, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt, der auf Bankrecht und Forderungsmanagement spezialisiert ist, kann dabei helfen, die Bank zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bewegen.
- Schnelles Handeln: Zeit ist ein kritischer Faktor. Je länger ein Konto blockiert bleibt, desto größer wird das Risiko für den Schuldner, weitere finanzielle Probleme zu bekommen. Daher ist es wichtig, schnell zu handeln und nicht auf eine eigenständige Lösung der Bank zu hoffen.
- Informationen und Rechte kennen: Betroffene sollten sich über ihre Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kontopfändung informieren. Das Wissen über die eigene Rechtsposition kann helfen, effektiver zu agieren und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
P-Konto schützt davor, dass Gläubiger das Konto leer räumen
Wer eine Überschuldung fürchtet, sollte das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Beim Pfändungsschutzkonto, oft kurz als „P-Konto“ bezeichnet, handelt es sich um ein pfändungssicheres Konto, bei dem Inhaberinnen und Inhaber des Kontos selbst dann auf einen festgelegten unpfändbaren Kontobetrag zugreifen können, wenn das Konto aufgrund von ausstehenden Schulden gepfändet wurde.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schuldnerinnen und Schuldner in nicht zumutbare Situationen geraten, in denen sie beispielsweise kein Essen mehr kaufen oder ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Derzeit liegt der Pfändungsfreibetrag (seit 1. Juli 2024) bei 1500 Euro.
Dieser Betrag kann beispielsweise durch Unterhaltsverpflichtungen mit Freibeträgen erhöht werden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.