Schulden: Schlimme Tricks der Inkasso-Firmen

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Wer Schulden hat, wird wahrscheinlich auch mit Inkasso-Briefen und Anrufen konfrontiert sein. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen ist, möglichst schnell und effektiv Außenstände bei Schuldner einzuholen und damit Geld zu verdienen. Dabei bedienen sich die Firmen oftmals zweifelhafter Drohungen, die sich in der Realität als “heiße Luft” herausstellen.

Die miesen Tricks der Inkasso-Firmen

Was sind Inkasso-Firmen?

Inkasso-Firmen sind Unternehmen, die sich auf die Eintreibung von fälligen Schulden spezialisiert haben. Sie werden von Gläubigern beauftragt, ihre fälligen Schulden einzutreiben.

Inkasso-Unternehmen setzen verschiedene Methoden ein, um die Schulden einzutreiben, wie zum Beispiel Mahnungen, Telefonanrufe oder das Einleiten von gerichtlichen Verfahren. Viele Drohungen sind allerdings unberechtigt und zum Teil sogar rechtswidrig.

Was dürfen Inkasso-Unternehmen?

“Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bewahren Sie Ruhe – auch wenn es schwerfällt”, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn nicht alle Drohungen können seitens der Schuldeneintreiber auch in die Tat umgesetzt werden.

Die Verbraucherzentrale hat aus den Beratungserfahrungen einige Drohungen entschlüsselt und diese ins richtige Licht gerückt.

Inkasso droht: Wir melden Sie bei der Schufa

Bei der Schufa können nur Einträge gemeldet werden, wenn das meldende Unternehmen auch Mitglied bei der Schufa ist. Sehr viele, zumeist unseriöse Inkasso-Dienste, sind allerdings nicht Mitglied bei der Schufa und können deshalb keine Meldung vornehmen.

Wenn die Forderung gegen den Schuldner berechtigt ist, so ist davon auszugehen, dass bereits ein Eintrag durch den Gläubiger erfolgt ist. Ist die Forderung nicht berechtigt und wurde der Forderung widersprochen, darf kein Schufa-Eintrag erfolgen.

Schuldner soll einen Mindestbetrag zahlen

Wer Schulden hat, muss diese nicht zahlen, wenn das Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt (alle aktuellen Pfändungsfreibeträge für 2023). Zusätzlich werden weitere Freibeträge zum Beispiel bei einer Unterhaltspflicht gewährt.

Wer also kein Geld über dem Pfändungsfreibetrag pro Monat hat, muss auch keine Mindestbeträge zum Abstottern der Schulden zahlen. “Wenn kaum Geld da ist, müssen Sie nicht einmal fünf Euro pro Monat abstottern”, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Gericht soll eingeschaltet werden, wenn nicht gezahlt wird

Wenn ein Gericht für eine Vollstreckung eingeschaltet werden soll, muss sich das Inkasso ersteinmal einen Titel besorgen. Das ist ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Schuldner haben im Verlauf des Verfahrens mehrfach die Möglichkeit einen Widerspruch gegen eine Forderung einzulegen, wenn die Forderung unberechtigt oder zu hoch erscheint. Häufig drohen unseriöse Inkasso-Dienste lediglich mit einem Titel und ziehen nicht vor Gericht.

Drohung: Der Gerichtsvollzieher wird vorbei geschickt

In einigen Fällen drohen die Eintreiber damit, dass ein Gerichtsvollzieher vorbei geschickt wird. Dieser darf jedoch erst eingeschaltet werden, wenn ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil vorliegt.

Auch wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungsbescheid in der Hand vor der Tür steht, muss die Pfändungsfreigrenze eingehalten werden. Zudem werden wichtige Alltagsgegenstände nicht einfach mitgenommen. Mehr dazu haben wir auch hier in einem Ratgeber zusammengefasst: Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Sie müssen sonst ins Gefängnis

Eine beliebte Androhung ist die Haft. Beugehaft kann nur erwirkt werden, wenn der Gläubiger einen Titel erwirkt vor Gericht erwirkt hat, Pfändungsversuche vergeblich waren und bei Aufforderung die Abgabe einer Vermögensauskunft grundlos verweigert wurde.

Bevor ein Haftbefehl erlassen wird, muss also schon im Vorfeld viel passiert sein. Von heute auf morgen wird niemand einfach so ins Gefängnis gesteckt.

Drohung: Das Jobcenter oder Jugendamt wird informiert

Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, muss sich keine Sorgen machen, dass das Inkasso-Büro an das Jobcenter wendet. Auch das Jugendamt wird die Kinder nicht aus der Familie nehmen, nur weil die Familie überschuldet ist. Ämter werden in der Regel nicht mit Inkasso-Firmen kooperieren.

Diese Drohung ist nicht so selten, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet. Eine Betroffene wandte sich an die Verbraucherschützer, weil ein bekanntes Inkasso-Unternehmen sie aufforderte, die Energieschulden in Höhe von 300 Euro vom Kindergeld zu zahlen. Ansonsten würde man das Jugendamt informieren. Die junge Mutter hatte Angst, dass nunmehr ihr die Kinder weggenommen würden.

“Das stimmt natürlich schlicht und ergreifend nicht”, betont die Verbraucherzentrale. Das passiert nicht aufgrund von Schulden.

Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen

Viele Menschen zahlen allerdings bei derlei Drohungen die Forderungen, selbst wenn diese unberechtigt oder überhöht sind. Betroffene sollten sich allerdings nicht einschüchtern lassen und eine Schuldnerberatungsstelle einschalten. Nur bei gerichtlichen Mahnbescheiden ist schnelles Handeln erforderlich.