Schulden: Inkasso-Briefe sind vor allem Angstbriefe

Lesedauer 3 Minuten

Wer Schulden hat, unberechtigt oder berechtigt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Schreiben von einem Inkasso-Büro bekommen. Dabei versuchen die Büros ein größt mögliche Drohkulisse aufzubauen, damit Schuldner möglichst schnell die offenen Posten zahlen. “Haben Sie keine Angst vor Inkassobriefen!” rät hingegen die Verbraucherzentrale in Hamburg.

Inkasso-Briefe sollen vor allem einschüchtern

“Die Drohungen in den Schreiben sollen Sie bloß einschüchtern”, mahnt die Verbraucherzentrale. Oftmals bauen nämlich die Inkasso-Firmen eine Drohkulisse auf, die keine rechtliche Grundlagen inne hat. Nicht selten passiert es, dass die Forderungen aus der Luft gegriffen sind. Zudem treiben die Gebühren die Rechnungen immer weiter in die Höhe.

Wer allerdings einen Brief eines Inkasso-Büros in den Händen hält, bekommt es mit der Angst zutun. Zusätzlich zu der eigentlichen Forderung sind noch einmal kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen.

Damit Betroffene genötigt werden, zu zahlen, wird in den Briefen mit Zwangsvollstreckung, Kontokündigung und Lohn- oder Gehaltspfändung gedroht. Manche Inkasso-Briefe gehen einen Schritt weiter und drohen sogar mit Haft.

Viele Menschen beugen sich der Drohkulisse und zahlen vor lauter Furcht. Sie denken, bereits morgen würde der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Wer dem ersten Aufforderungsschreiben trotzt, wird meistens erleben, dass im Wochentakt weitere Inkasso-Schreiben im Briefkasten landen und immer höhere Forderungen gestellt werden. “Der Druck wird immer weiter erhöht”, sagt auch Tobias Meyer, Schuldnerberater aus Hannover.

Wenn betrügerische Firmen Inkasso-Büros beauftragen

Was viele nicht wissen: Immer öfter passiert es auch, dass auch betrügerische oder unseriöse Unternehmen behaupten, man würde ihnen Geld schulden. Die vermeintlich offenen Forderungen werden sodann an ein Inkasso-Büro weitergegeben.

Diese prüfen allerdings nicht, ob die behauptete Forderung rechtens ist. Daher sollten Betroffene immer alle Forderungen nach Rechtmäßigkeit selbstständig überprüfen.

Wenn die Forderung unberechtigt ist

Kommt dann im Ergebnis dabei herraus, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Betroffene dem Inkasso-Büro mitteilen, dass die Forderung nicht rechtens ist. Dies sollte immer schriftlich per Einwurf-Einschreiben geschehen, um später den Einspruch gerichtlich nachweisen zu können.

Wird die Forderung nicht gezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen. Das einzige Mittel, dass dem Inkasso-Unternehmen bleibt, ist weitere, zum Teil wüstere Drohbriefe, zu schicken. Die Firmen können (vermeintliche) Schuldner keinen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, keine Pfändungen veranlassen und schon garnicht eine Zwangshaft beantragen.

Kann ein Inkasso-Unternehmen mit Haft drohen?

Eine Haft kann nämlich nur dann beantragt werden, wenn ein Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat, die Forderung ohne Grund nicht bezahlt wird, eine Vermögensauskunft verweigert und alle Vollstreckungsbemühungen fruchtlos blieben.

Um überhaupt zu solchen Maßnahmen greifen zu können, müsste das Inkassoinstitut zunächst einen Titel erwirken. Das passiert nur, wenn ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil ergangen ist, berichten die Verbraucherschützer.

Bevor es allerdings so weit kommt, haben Schuldner mehrfach im Rahmen eines Mahnverfahrens oder Klage die Möglichkeit vorzutragen, warum die Höhe der Forderung bzw. überhaupt die Forderung grundlos ist. Betrügerische Firmen wissen davon und werden dann nicht vor Gericht ziehen. Bei unberechtigten Forderungen wird also die Angelegenheit eher “im Sande verlaufen”.

Wird allerdings tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt, sollten Betroffene sehr zeitnah darauf reagieren!

Wenn die Forderung berechtigt ist

Entspricht die Forderung allerdings den Tatsachen, sollte natürlich diese bezahlt werden. Kann die Forderung nicht beglichen werden, kann mit dem Gläubiger oder auch dem Inkasso-Büro in den meisten Fällen eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden.

Liegt das Einkommen unter Pfändungsgrenze, ist es ratsam, sich mit einer Schuldnerberatungs- oder Verbraucherschutzstelle in Verbindung zu setzen. Wer nämlich die Forderung begleicht, obwohl kaum Geld vorhanden ist, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, gerät immer weiter in die Schuldenspirale.

Nicht selten verlangen die Inkasso-Firmen sehr hohe Gebühren für eine Ratenzahlung. Das treibt dann wiederrum die Gesamtkosten in die Höhe.

Oft sind die Gebühren rechtswidrig

Die Inkasso´s versuchen so, so hohe Gebühren wie möglich geltend zu machen. Es werden horrende Gebühren, Auslagen und Zinsen veranschlagt, die die Forderungen faktisch explodieren lassen. Manche Inkassofirmen fordern zudem unbegründete Kosten für Recherche, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren.

“Bei zwei Dritteln von mehr als 1.100 durch die Verbraucherzentralen untersuchten Verbraucherbeschwerden standen die Entgelte in keinem Verhältnis zur Leistung”, berichtet die Verbraucherzentrale in Hamburg. Daher sollten Betroffene immer alle Inkasso-Briefe auf Rechtmäßigkeit und Gebühren bei den Verbraucherzentralen prüfen lassen.

Neue Gebührenstufe eingeführt

Seit Oktober 2021 wurde bei Kleinstbeträgen unter 50 eine neue eingeführte Gebührenstufe eingeführt. Diese soll nunmehr verhindern, dass Inkassokosten den ursprünglich geforderten Betrag übersteigen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...