Wer Schulden hat, ob berechtigt oder unberechtigt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit Post von einem Inkassobüro erhalten. Dabei versuchen die Büros, eine möglichst große Drohkulisse aufzubauen, damit die Schuldner die offenen Posten möglichst schnell bezahlen. “Keine Angst vor Inkassobriefen”, rät dagegen die Verbraucherzentrale Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
Inkassobriefe sollen vor allem einschüchtern
“Die Drohungen in den Briefen sollen Sie nur einschüchtern”, warnt die Verbraucherzentrale. Denn häufig bauen Inkassounternehmen eine Drohkulisse auf, die keine rechtliche Grundlage hat. Nicht selten sind die Forderungen aus der Luft gegriffen. Zudem treiben die Gebühren die Rechnungen immer weiter in die Höhe.
Wer jedoch ein Schreiben eines Inkassobüros in den Händen hält, bekommt es mit der Angst zu tun. Neben der eigentlichen Forderung kommen noch saftige Gebühren, Zinsen und Auslagen hinzu.
Um die Betroffenen zur Zahlung zu zwingen, wird in den Briefen mit Pfändung, Kontokündigung und Lohnpfändung gedroht. Manche Inkassoschreiben gehen noch einen Schritt weiter und drohen sogar mit Gefängnis.
Viele Menschen geben den Drohungen nach und zahlen aus Angst. Sie denken, morgen steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Wer dem ersten Mahnschreiben trotzt, erlebt meist, dass im Wochentakt weitere Inkassoschreiben im Briefkasten landen und die Forderungen immer höher werden. “Der Druck wird immer größer”, sagt auch Tobias Meyer, Schuldnerberater aus Hannover.
Wenn betrügerische Firmen Inkasso-Büros beauftragen
Was viele nicht wissen: Immer öfter passiert es auch, dass auch betrügerische oder unseriöse Unternehmen behaupten, man würde ihnen Geld schulden. Die vermeintlich offenen Forderungen werden sodann an ein Inkasso-Büro weitergegeben.
Diese prüfen allerdings nicht, ob die behauptete Forderung rechtens ist. Daher sollten Betroffene immer alle Forderungen nach Rechtmäßigkeit selbstständig überprüfen.
Wenn die Forderung unberechtigt ist
Stellt sich heraus, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Betroffene dem Inkassounternehmen mitteilen, dass die Forderung unberechtigt ist. Dies sollte immer schriftlich per Einwurfeinschreiben geschehen, um den Widerspruch später vor Gericht beweisen zu können.
Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassobüro nichts unternehmen. Das einzige Mittel, das dem Inkassounternehmen bleibt, sind weitere, zum Teil wüste Drohbriefe. Die Unternehmen können den (vermeintlichen) Schuldnern keine Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, keine Pfändungen veranlassen und schon gar keine Erzwingungshaft beantragen.
Lesen Sie auch:
– Neuer Pfändungsfreibetrag ab 1. Juli – Pfändungsfreibetrag-Tabelle 2024/2025
Kann ein Inkassounternehmen mit Haft drohen?
Haft kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat, die Forderung grundlos nicht bezahlt wird, die Vermögensauskunft verweigert wird und alle Vollstreckungsbemühungen erfolglos geblieben sind.
Um solche Maßnahmen ergreifen zu können, müsste das Inkassoinstitut zunächst einen Titel erwirken. Dies sei nur möglich, wenn ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil vorliege, berichten die Verbraucherschützer.
Doch bis es so weit ist, haben Schuldner im Rahmen eines Mahnverfahrens oder einer Klage mehrfach die Möglichkeit darzulegen, warum die Höhe der Forderung oder die Forderung überhaupt unbegründet ist.
Betrügerische Unternehmen wissen das und werden nicht vor Gericht ziehen. Bei unberechtigten Forderungen wird die Angelegenheit daher eher “im Sande verlaufen”.
Wird allerdings tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt, sollten Betroffene sehr zeitnah darauf reagieren!
Wenn die Forderung berechtigt ist
Wenn die Forderung berechtigt ist, muss sie natürlich bezahlt werden. Kann die Forderung nicht beglichen werden, kann in den meisten Fällen mit dem Gläubiger oder auch dem Inkassobüro eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
Liegt das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, ist es ratsam, sich an eine Schuldnerberatungs- oder Verbraucherzentrale zu wenden. Denn wer die Forderung begleicht, obwohl kaum Geld für den Lebensunterhalt vorhanden ist, gerät immer tiefer in die Schuldenspirale.
Nicht selten verlangen Inkassounternehmen für eine Ratenzahlung sehr hohe Gebühren. Das treibt die Gesamtkosten weiter in die Höhe.
Die Gebühren sind oft unzulässig
Die Inkassounternehmen versuchen so, möglichst hohe Gebühren geltend zu machen. Es werden horrende Gebühren, Auslagen und Zinsen veranschlagt, die die Forderungen faktisch explodieren lassen. Manche Inkassounternehmen verlangen auch ungerechtfertigte Kosten für Recherchen, Überprüfungen, Nachforschungen oder unzulässige Kontoführungsgebühren.
“Bei zwei Dritteln von mehr als 1.100 Verbraucherbeschwerden, die die Verbraucherzentralen untersucht haben, standen die Gebühren in keinem Verhältnis zur Leistung”, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Betroffene sollten daher Inkassoschreiben immer von den Verbraucherzentralen auf Rechtmäßigkeit und Gebühren überprüfen lassen.
Neue Gebührenstufe eingeführt
Seit Oktober 2021 wurde bei Kleinstbeträgen unter 50 eine neue eingeführte Gebührenstufe eingeführt. Diese soll nunmehr verhindern, dass Inkassokosten den ursprünglich geforderten Betrag übersteigen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.