Viele wissen es nicht: Auch Kindergeld ist pfändbar. Im Ernstfall laufen Schuldner/innen Gefahr, ihre Kinder nicht versorgen zu können, weil die Gläubiger das gesamte Konto leer räumen.
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Insolvenzververwaltung prüft nicht, woher das Geld stammt
Die Insolvenzververwaltung betrachtet nur den Gesamtbetrag auf dem Konto, von dem das Geld eingezogen wird. Ob es sich um Lohn, Gehalt, sonstiges Einkommen oder Kindergeld handelt, wird von ihr nicht unterschieden. Es gibt also auf einem normalen Konto erst einmal keinen Pfändungsschutz für Kindergeld.
Kindergeld sichern mit dem P-Konto
Wenn Sie ein Girokonto bei einer Bank eingerichtet haben, können Sie dies in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Gläubiger/innen können bei einem normalen Girokonto ihre Pfändungen direkt abbuchen, wenn Geld auf dieses Konto kommt. Das P-Konto bleibt Dritten jedoch versperrt.
Bis zu mehrere tausend Euro Guthaben
Auf ein P-Konto lassen sich bis zu 5.640 Euro einzahlen, und dazu zählt auch das Kindergeld, das ihnen ermöglicht, ihre Kinder zu versorgen. Der automatisch verfügbare Freibetrag eines P-Kontos liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.499 Euro pro Monat.
Wenn Sie diesen nicht verbrauchen, können Sie bis zu vier Monate Guthaben sammeln. Der Freibetrag lässt sich sogar noch erhöhen, wenn es darum geht, das Kindergeld zu schützen.
Sie können als Elternteil das Kindergeld sogar zusätzlich zum Freibetrag erhalten. Sprechen Sie dies in jedem Fall mit den Vertrauenspersonen ihrer Bank ab. Den Antrag auf Kindergeld ohne Abzüge sollten Sie direkt beim Vollstreckungsgericht stellen.
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Wie beantragen Sie ein P-Konto?
Banken sind verpflichtet, ein P-Konto einzurichten. Das kostet nichts und dauert im Regelfall bis zu vier Tage. Sie dürfen dieses P-Konto auch dann beanspruchen, wenn sich auf dem Girokonto, das verwandelt wird, ein Minus befindet.
Wichtig ist: Pro Person gibt es nur ein P-Konto. Mehrere P-Konten bei verschiedenen Banken zu unterhalten, ist eine Straftat. Banken sind auch berechtigt, dies per Schufa-Auskunft zu prüfen.
Was tun, wenn bereits das Kindergeld gepfändet wurde?
Was können Sie aber als Eltern tun, wenn das Kindergeld bereits gepfändet wurde? Sie können die Pfändung rückgängig machen mit dem Verweis darauf, dass es um das Kindeswohl geht.
Dazu sollten Sie im vor das Insolvenzgericht gehen und einen Antrag stellen. Diesem fügen Sie dann folgende Unterlagen bei: Nachweis über den Empfang des Kindergeldes für ihre Kinder, Bescheinigung der Pfändung und Auskehrung des Geldes, Schriftlicher Antrag auf Rückerstattung des gepfändeten Beitrags.
Da das Kindergeld von Pfändung bei den Eltern generell unberührt bleibt, bekommen Sie es zurück. Indessen hilft auch hier ein P-Konto, damit die Lücke zwischen Pfändung und Rückerstattung überhaupt nicht erst entsteht.
Was tun, wenn Sie selbst Kindergeld bekommen?
Prekär ist ihre Situation hingegen, wenn Sie selbst als junger Mensch Kindergeld empfangen und in Privatinsolvenz gehen. Dann wird das Kindergeld als Einkommen berechnet und kann theoretisch gepfändet werden.
Bei Schulden P-Konto einrichten
Grundsätzlich gilt: Wer Schulden hat und diese nicht bezahlen kann, sollte ein P-Konto einrichten. Dieses verhindert, dass Sie und / oder ihre Angehörigen aus einer schwierigen finanziellen Lage in die absolute Armut rutschen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.