Einträge bei Schufa und Schuldnerverzeichnis löschen lassen

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Schufa sammelt auch Daten aus dem Schuldnerverzeichnis

Die Geschäftsfähigkeit bei einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis und der Schufa ist fast vollständig blockiert. Der Abschluss eines Darlehens, die Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages oder sogar der Abschluss eines Handyvertrages ist faktisch unmöglich. Negatie Einträge können allerdings unter Umständen gelöscht werden. Wir zeigen, wann das geschehen kann und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Unterschied zwischen Schufa und Schuldnerverzeichnis

Der Unterschied zwischen beiden Verzeichnissen ist relativ simpel. Die Schufa ist ein privates Unternehmen, das Daten sammelt, um dem Kreditgeber oder Vermieter eine Bonitätseinschätzung zu liefern.

Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis. Dieses wird durch das zuständige Amtsgericht geführt.

Die Schufa sammelt Daten, die durch Gläubiger übermittelt werden. Zusätzlich werden Daten aus öffentlichen Verzeichnissen ausgelesen. Das passiert vielfach auch ohne dem Wissen des Schuldners.

Im Schuldnerverzeichnis muss eine Eintragung von Amtswegen angeordnet werden. Hier meldet beispielsweise der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers den Schuldeneintrag an.

Die Schufa ist verpflichtet, sich an die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu halten. Nach diesen Vorgaben sammelt die Schufa die Daten. Soweit die Theorie. Denn in der Praxis hält sich die Schufa oftmals nicht an diese Vorgaben.

Im Schuldnerzeichnis sind die Daten nur nach Eintragungsanordnungen von Gerichtsvollziehern und Gerichtsentscheidungen gespeichert. Während die Schufa auch Daten aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldnerverzeichnis sammelt, speichert das Schuldnerverzeichnis keine Daten von der Schufa. Die Amtsgerichte arbeiten nicht mit der Schufa zusammen.

Können negative Einträge der Schufa gelöscht werden?

Vielfach speichert die Schufa Daten, die sie nicht löschen darf. Das Unternehmen muss sich nämlich an die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und dem BDSG (europäisches und deutsches Datenschutzrecht) halten.

Die Schufa muss sich nämlich an genaue Bedingungen halten. Nur wenn sich die Schufa an eine rechtskonforme Datenübertragung und eine ordnungsgemäße Eintragung hält, dürfen diese Daten auch gespeichert werden.

In vielen Fällen ist das nicht der Fall. Wurde beispielsweise der Schuldner im Vorfeld über die negative Eintragung informiert? Wenn nicht, könnte dies ein Fall sein, bei dem der negative Eintrag gelöscht werden könnte.

Eine andere Konstellation ist, wenn der Schuldner nicht nach den rechtlichen Bestimmungen zuvor durch den Gläubiger gemahnt wurde. Denn dann hätte der Schuldner keine Chance, den Eintrag im Vorfeld zu verhindern. Auch hier könnte es möglich sein, eine Löschung zu erwirken.

In einigen Konstellationen kann es zudem möglich sein, titulierte Forderungen, die zu einem negative Eintrag wurde, zu löschen. Selbst Einträge der Restschuldbefreiung können in bestimmten Situationen gelöscht werden. Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Beitrag: Falsche Schufa-Einträge? So wehren Sie sich!

Schufa-Auskunft kostenlos möglich

Um tatsächlich zu wissen, welche Einträge dort vermerkt sind, empfielt sich eine Schufa-Auskunft. Hierbei müssen keine Bezahldienste genutzt werden. Wer eine kostenlose Schufa-Auskunft erwirken will, sollte diesen Artikel: Schufa Auskunft wirklich kostenlos lesen.

Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen

Bei dem Schuldnerverzeichnis ist die Lage vollkommen anders als bei der Schufa. Um eine Löschung zu erreichen, ist nicht die Schufa zuständig, sondern das zuständige Amtsgericht. Zuständig bedeutet, dass der Wohnsitz des Schuldners darüber entscheidet, welches Amtsgericht Ansprechpartner ist.

Allerdings ist es in vielen Fällen so, dass ein zentrales Vollstreckungsgericht zuständig ist. Dieses führt für mehrere Amtsgerichte ein Verzeichnis und tätigt auch zentral die Löschungen.

Antrag auf Löschung im Schuldnerverzeichnis

Um eine Löschung im Schuldnerverzeichnis zu erreichen, muss ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Ist der Antrag erfolgreich, ergeht eine Gerichtsentscheidung. Diese wird dem Antragsteller offiziell zugestellt.

Für den Antrag sind zahlreiche Unterlagen notwendig. Hierzu müssen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, Verfahrensnummer sowie eine Bescheinigung über die vollständige Einigung oder Abtragung der Schulden von Seiten des Gläubigers dem Antrag beigefügt werden. Es kommt auch vor, dass beispielsweise entwertete Originaltitel durch das Gericht verlangt werden.

Gelöschte Schuldnerzeichnis in der Schufa

Mit der Löschung im Schuldnerverzeichnis kann auch gleichzeitig eine Löschung der Daten aus dem Schuldnerverzeichnis in der Schufa erreicht werden. Denn, wie erwähnt, bedient sich die Schufa auch der Daten aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis.

Sobald eine Löschung bei dem Schuldnerverzeichnis erwirkt wurde, löscht die Schufa zeitnah diese Daten aus ihrem Datensatz. Das passiert automatisch. Offenbar gibt es hier eine Schnittstelle, so dass es eigentlich nie vorkommen sollte, dass diese Daten dennoch gespeichert bleiben.

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