Rundfunkbeitrag (GEZ) wieder abmelden

Lesedauer 2 Minuten

Der Rundfunkbeitrag (frรผher GEZ) wird von vielen nur sehr ungern bezahlt. Im Internet kursieren diverse Tipps und Tricks, wie man vermeintlich den Rundfunkbeitrag umgehen kann. Doch wie realistisch sind diese Ratschlรคge tatsรคchlich?

Was ist der Beitragsservice und warum muss man ihn bezahlen?

Der Beitragsservice ist die zentrale Stelle zur Erhebung des Rundfunkbeitrags, der zur Finanzierung der รถffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio dient.

Jede Wohnung in Deutschland ist beitragspflichtig, unabhรคngig davon, ob die Bewohner tatsรคchlich Rundfunkgerรคte besitzen oder nicht. Kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Ein oft gegebener Tipp im Netz ist, sich einfach auf der Homepage des Rundfunkbeitrags abzumelden, indem man vorgibt, ins Ausland zu ziehen.

Ein populรคres Video zeigt einen jungen Mann, der behauptet, man kรถnne das dafรผr vorgesehene Feld ohne Nachweis ausfรผllen und wรผrde nie wieder etwas vom Beitragsservice hรถren. Doch stimmt das wirklich?

Lesen Sie auch:

Funktioniert die Abmeldung ins Ausland wirklich?

Rechtlich betrachtet ist dieser Ansatz problematisch. Zwar mag es sein, dass es in einigen Fรคllen kurzfristig gelingt, sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen.

Der Beitragsservice von ARD und ZDF prรผft jedoch in regelmรครŸigen Abstรคnden die Daten bei den Meldeรคmtern.

Spรคtestens bei dieser รœberprรผfung fliegt der Schwindel auf. Die Folge: Nicht nur mรผssen die ausstehenden Beitrรคge nachgezahlt werden, sondern es droht auch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, die mit einer GeldbuรŸe geahndet werden kann.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei falscher Abmeldung?

Wer versucht, sich durch falsche Angaben dem Rundfunkbeitrag zu entziehen, begeht also eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit empfindlichen GeldbuรŸen belegt werden.

Darรผber hinaus werden alle nicht gezahlten Beitrรคge rรผckwirkend eingefordert. Es lohnt sich also nicht, den Beitragsservice durch solche Methoden zu umgehen.

Gibt es legale Mรถglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu umgehen?

Es gibt wenige Ausnahmen, in denen man sich tatsรคchlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann. Dies betrifft insbesondere Menschen, die Sozialleistungen wie Bรผrgergeld beziehen und entsprechend nachweisen kรถnnen, dass sie finanziell nicht in der Lage sind, den Beitrag zu zahlen.

Auch Bewohner von Pflegeheimen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

Auch Wohngeld-Bezieher, Studenten, Schรผler, Arbeitnehmer und Rentner kรถnnen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wie das geht, erklรคren wir in diesem Artikel.

รœbrigens, auch wenn der Mitwohner schon zahlt, braucht man die GEZ nicht mehr zu bezahlen.

Fallbeispiel: Frau Mรผller zieht ins Ausland

Frau Mรผller, eine 35-jรคhrige Lehrerin aus Hannover, hat ein Jobangebot in der Schweiz angenommen. Sie plant, ihre Wohnung in Hannover vollstรคndig aufzulรถsen, da sie dauerhaft in Zรผrich wohnen wird. Da Frau Mรผller weiรŸ, dass sie in Deutschland keine Wohnung mehr haben wird, mรถchte sie den Rundfunkbeitrag abmelden.

Schritte, die Frau Mรผller unternimmt:

  1. Vorbereitung der Unterlagen:
    Frau Mรผller meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab und erhรคlt eine Abmeldebescheinigung, die ihren Wegzug ins Ausland bestรคtigt.
  2. Abmeldung des Rundfunkbeitrags:
    Frau Mรผller besucht die Website des Beitragsservice (frรผher GEZ) und fรผllt das Abmeldeformular aus. Dort gibt sie als Abmeldegrund “Dauerhafter Wegzug ins Ausland” an. Sie fรผgt eine Kopie ihrer Abmeldebescheinigung bei.
  3. Abschicken des Formulars:
    Sie sendet das ausgefรผllte Formular online oder per Post an den Beitragsservice.
  4. Bestรคtigung der Abmeldung:
    Einige Wochen spรคter erhรคlt Frau Mรผller eine schriftliche Bestรคtigung, dass ihre Beitragspflicht mit ihrem Auszugsdatum endet. Bis zu diesem Datum muss sie noch den Beitrag zahlen, danach entfรคllt die Verpflichtung.

Ergebnis:
Frau Mรผller hat erfolgreich den Rundfunkbeitrag abgemeldet und spart sich die monatlichen Gebรผhren, da sie in Deutschland keine Wohnung mehr hat. In der Schweiz ist sie รผbrigens nicht verpflichtet, den deutschen Rundfunkbeitrag zu zahlen, da das Schweizer System separat geregelt ist.