2024 können rund 700.000 Rentner/innen erstmals Anspruch auf Wohngeld erheben. 2020 bekamen insgesamt nahezu 620.000 Haushalte einen Wohngeldzuschuss. 2024 wird sich voraussichtlich diese Zahl mehr als verdreifachen, auf zwei Millionen. Denn auch Rentnerinnen und Rentner können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Viele Rentner wissen jedoch nicht, dass sie zusätzlich einen Anspruch haben.
Wer bekommt wieviel Wohngeld?
Die Höhe des Wohngelds richtig sich danach, wo Sie wohnen, wie viele Menschen in ihrem Haushalt leben und bezieht ein, wie hoch vor Ort die Mieten sind. Berechnet wird hier die monatliche Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten, aber ohne Heizung.
Nettoeinkommen muss unter definierter Grenze liegen
Um den Anspruch auf Wohngeld zu berechnen, werden zehn Prozent für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Renter/innen, die Steuern zahlen müssen, werden noch einmal zehn Prozent abgezogen. Insgesamt werden also maximal 20 Prozent abgezogen, bevor aus den vorhandenen Finanzen ein Anspruch auf Wohngeld berechnet wird.
Die Obergrenze wird angehoben
Von 2023 an werden jetzt die Obergrenzen dieses berechneten Nettoeinkommens erhöht. Die Obergrenze orientiert sich jetzt am Mindestlohn, also an einer Rente, die diesem entspricht. Beim derzeitigen Nettolohn von zwölf Euro die Stunde liegt die Obergrenze jetzt bei 2080 Euro brutto im Monat.
Miete und Heizkostenzuschuss
Auch für die Miete gilt eine Obergrenze, für die ein Wohngeldzuschuss bezahlt wird. Die Obergrenze liegt hier proportional zum Mietspiegel am Ort. In Zukunft gibt es vermutlich einen regulären Heizkostenzuschuss bei Wohngeldempfänger:innen. Dieser liegt bei 2,30 Euro pro Quadratmeter.
Wohngeld und Existenzminimum
Renbtner/innen, die nals Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, kriegen kein Wohngeld, sondern fallen unter die staatliche Grundsicherung für Rentner/innen.
Ab wann gibt es Wohngeld für Rentner?
Wohngeld erhalten also Betroffene, die über dem Existenzminimum leben, aber unter der (von monatlicher Mietstufe und Bruttokaltmiete abhängigen) Einkommensgrenze.
Je höher die Bruttorente ist, desto kleiner ist der Anspruch auf Wohngeld. Die Einkommensgrenze liegt bei einer Rente von brutto 1772 Euro. Darüber wird kein Wohngeld mehr ausbezahlt. Damit bekommen auch Rentner/innen Wohngeld, die über der Standardrente von 1620,92 Euro pro Monat liegen, 45 Jahre durchschnittlich verdient und Beiträge eingezahlt haben.
Wohngeld und Eigentum
Wer Wohngeld beantragt, das nach dem monatlichen Renteneinkommen berechnet wird, darf als einzelner Mensch ein Schoneigentum von 60.000 Euro behalten, bei einem Zweipersonen-Haushalt bleiben 80.000 Euro unberücksichtigt.
Viele Betroffene nutzen ihren Wohngeld-Anspruch nicht
Derzeit beantragen nur 50 Prozent der Berechtigten Wohngeld. Bekannte Gründe sind oft psychologischer Natur: Manche fürchten, dass nach einem zähen bürokratischen Aufwand am Ende doch nichts herauskommt, andere Betroffene wissen schlicht nicht, dass sie einen Anspruch haben.
Auch – in diesem Fall falscher- Arbeitsethos halten gerade manche Rentner/innen davon ab, Wohngeld zu beantragen. Diese Menschen haben ihr Leben zuvor hart gearbeitet und und wollen jetzt niemand „auf der Tasche liegen.“ Dabei haben sie jedes Recht auf einen Zuschuss zur Miete.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.