Kindererziehung steigert die monatliche Rente erheblich. Der Rentenanwalt Peter Knöppel erläutert: “10 Millionen Mütter erhalten bis zu 200 Euro höhere Rente.” Welche Regeln bei der Erziehungsrente gelten und worauf Sie achten müssen, das erklären wir in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, werden Ihnen pro Kind bis zu zwei Jahren und sechs Monaten an Erziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, gelten bei der Rente sogar drei Jahre Kindererziehung.
Zudem erhalten Sie, unabhängig vom Jahrgang des Kindes, höchstens zehn Jahre Erziehungszeiten angerechnet.
Wie beantragen Sie die Erziehungsrente?
Wichtig: Erzeihungszeiten müssen Sie für die Rente beantragen, und dies läuft im Rahmen einer Kontenklärung. Wenn Sie das einmal gemacht haben, berücksichtigt die Rentenversicherung die Zeiten automatisch.
Nur ein Elternteil bekommt die Erziehungsrente
Nur ein Elternteil bekommt die Erziehungsrente, also entweder die Mutter oder der Vater, aber nicht beide. Wenn Sie ihr Kind gemeinsam erziehen, dann sollten Sie klären, wer von beiden die Kindererziehung angerechnet bekommt.
Dies teilen Sie dann der Rentenversicherung in einer übereinstimmenden Erklärung mit. Es ist der Rentenkasse dabei egal, wer von ihnen beiden wirklich mehr Zeit mit Kindererziehung verbracht hat.
Anders sieht es aus, wenn keine gemeinsame Erklärung vorliegt. Dann schließt die Rentenversicherung nach objektiven Kriterien, welcher Elternteil das Kind überwiegend erzogen hat.
War zum Beispiel der Vater ständig auf Geschäftsreise und nur am Wochenende zu Hause, während das Kind bei der Mutter blieb, dann wird die Entscheidung zugunsten der Mutter getroffen.
Die Kinderberücksichtigungszeit
Zeiten, in denen Sie Kinder erzogen, werden von der Rentenversicherung angerechnet, auch wenn Sie währenddessen keine Beiträge in die Rentenkasse leisteten.
Damit helfen Ihnen die Zeiten der Erziehung dabei, die 35 Versichertenjahre voll zu bekommen, um eine Altersrente für langjährig Versicherte zu beanspruchen und sogar dabei, 45 Jahre Wartezeit vorzuweisen und in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen.
Die Erziehungsrente gilt für Mütter und Väter
Landläufig ist die Rede von der Mütterrente. Doch die Erziehungsrente gilt ebenso für Väter, wenn diese in der entsprechenden Zeit die Kinder erzogen.
Allerdings sind es 10,2 Millionen Mütter und nur wenige Väter, denen die Rentenversicherung die Erziehungszeiten anerkennt, informiert Knöppel. So steht es im aktuellen Bericht der Rentenversicherung für die Bundesregierung.
Der Grund dafür sind nicht etwa unterschiedliche Gesetze für Frauen und Männer, sondern die klassische Rollenverteilung, in der Kindererziehung bei der jetzigen Rentengeneration vor allem Frauensache war.
Wie hoch stiegt die Rente durch die Erziehung
Knöppel erläutert, dass Ende 2023 der Rentenzuschlag für die Kindererziehung bei Frauen bei rund 177 Euro lag. Mütter von Kindern, die vor 1992 zur Welt kamen, konnten 197 Euro geltend machen, und Mütter, deren Kinder, die später geboren wurden, sogar 236 Euro.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.