Rentenerhöhung 2026: 4,24 Prozent mehr – Millionen Rentner sehen keinen Cent

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Juli 2026 sollen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent steigen. Die offizielle Bekanntgabe erfolgte am 5. März 2026, profitieren sollen rund 23 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Für viele klingt das nach spürbar mehr Geld – doch bei einem großen Teil kommt davon im Alltag nichts an.

Warum das Rentenplus bei Grundsicherung „verschwindet“

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält, muss die gesetzliche Rente als Einkommen anrechnen lassen. Steigt die Rente, steigt das anrechenbare Einkommen.

Gleichzeitig sinkt die Grundsicherung in fast gleicher Höhe, weil der Sozialhilfeträger nur den Bedarf deckt, der nach Anrechnung des Einkommens übrig bleibt.

Dr. Utz Anhalt: Viele Rentner sehen keinen Cent von der Rentenerhöhung

1,26 Millionen Betroffene: Rentenerhöhung ohne Wirkung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen im Dezember 2024 rund 1,26 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Das waren etwa 49.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor.

Für viele aus dieser Gruppe ist die Rentenerhöhung rechnerisch zwar da, finanziell aber nicht spürbar: Der Überweisungsbetrag bleibt am Ende gleich oder verändert sich kaum.

Beispiel: So wird das Plus rechnerisch aufgezehrt

Angenommen, Ihre Rente steigt durch die Erhöhung um 45 Euro. Dann erhöht sich Ihr Einkommen genau um diese 45 Euro. Der Grundsicherungsbedarf bleibt gleich, also reduziert das Sozialamt die Grundsicherung im Regelfall um diese 45 Euro.

Ergebnis: Auf dem Konto kommt insgesamt nicht mehr an, obwohl die Rente formal gestiegen ist.

Wichtige Ausnahme: Freibetrag nach § 82a SGB XII

Es gibt eine Ausnahme, die viele übersehen. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, kann einen Freibetrag auf die Rente bekommen. Dann wird ein Teil der Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Das kann dazu führen, dass Sie von einer Rentenerhöhung tatsächlich etwas behalten, obwohl Sie Grundsicherung beziehen.

Warum viele den Freibetrag nicht nutzen

Viele Berechtigte beantragen den Freibetrag nicht oder wissen gar nicht, dass es ihn gibt. Manche schätzen ihre Grundrentenzeiten falsch ein oder gehen davon aus, das Sozialamt berücksichtige automatisch alles.

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Hinzu kommt, dass einige aus Scham oder Unsicherheit nicht nachfragen, obwohl es um spürbare Beträge gehen kann.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie Grundsicherung beziehen, sollten Sie prüfen, ob der Freibetrag bei Ihnen berücksichtigt wird. Entscheidend sind die Grundrentenzeiten, die Sie über die Rentenversicherung klären können.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, sollte der Freibetrag beim Sozialamt im Grundsicherungsbescheid berücksichtigt werden.

Fakten im Überblick

  • 4,24 Prozent Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026
  • rund 23 Millionen Rentnerinnen und Rentner betroffen
  • rund 1,26 Millionen Menschen beziehen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • bei Grundsicherung wird die Rentenerhöhung meist vollständig angerechnet
  • Ausnahme möglich: Freibetrag nach § 82a SGB XII bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum bekomme ich trotz Rentenerhöhung nicht mehr Geld ausgezahlt?
Weil bei Grundsicherung die Rente als Einkommen gilt. Steigt die Rente, sinkt die Grundsicherung meist in gleicher Höhe.

Betrifft das nur Grundsicherung im Alter oder auch bei Erwerbsminderung?
Beides. Auch bei Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung wird die Rente als Einkommen angerechnet.

Gibt es Fälle, in denen ich doch etwas vom Rentenplus behalte?
Ja, wenn ein Freibetrag greift, zum Beispiel nach § 82a SGB XII bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten.

Wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt?
In der Praxis nicht immer zuverlässig. Es lohnt sich, den Bescheid zu prüfen und bei Unklarheiten nachzuhaken.

Was ist der erste Schritt, wenn ich vermute, dass mir der Freibetrag zusteht?
Grundrentenzeiten bei der Rentenversicherung klären und den Grundsicherungsbescheid daraufhin prüfen lassen, ob der Freibetrag berücksichtigt ist.

Fazit

Die Rentenerhöhung 2026 ist offiziell ein Plus von 4,24 Prozent – aber für viele Grundsicherungsbeziehende bleibt es bei einer Rechenoperation ohne Mehrwert im Portemonnaie. Wer Grundsicherung erhält, sieht das Rentenplus häufig nicht, weil es vollständig angerechnet wird.

Umso wichtiger ist der Blick auf Ausnahmen: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann über den Freibetrag nach § 82a SGB XII tatsächlich etwas von der Erhöhung behalten.