1.500 Euro Rente: Soviel bleibt am Ende übrig

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Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro stellt sich die Frage, wie viel nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig bleibt. Dieser Artikel erklärt die Faktoren, die Einfluss auf die Nettorente haben, und zeigt auf, welche Abzüge zu erwarten sind.

Steigende Steuerpflicht für Rentner

Seit der Reform des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 unterliegen Renten einer schrittweisen Besteuerung. Für Neurentner des Jahres 2024 sind bereits 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil erhöht sich jährlich um einen Prozentpunkt, sodass ab dem Jahr 2040 die Rente vollständig besteuert wird. Der steuerfreie Anteil wird als fester Betrag ermittelt und bleibt für den Rentner lebenslang unverändert.

Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils

Bei einer Jahresbruttorente von 18.000 Euro (1.500 Euro monatlich) im Jahr 2024 sind 84 Prozent, also 15.120 Euro, steuerpflichtig. Der steuerfreie Betrag liegt demnach bei 2.880 Euro. Dieser Freibetrag wird in den Folgejahren nicht angepasst, auch wenn die Rente durch jährliche Rentenanpassungen steigt. Zusätzliche Rentenerhöhungen erhöhen somit direkt das zu versteuernde Einkommen.

Sozialabgaben: Kranken- und Pflegeversicherung

Rentner müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung entrichten. Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt 14,6 Prozent, wovon die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich bei 1,6 Prozent liegt; auch hier teilt sich der Rentner den Beitrag mit der Rentenversicherung.

Die Pflegeversicherungsbeiträge trägt der Rentner allein. Der Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent, für Kinderlose erhöht er sich um einen Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten. Insgesamt ergeben sich somit durchschnittliche Abzüge von rund 11 Prozent der Bruttorente für Rentner mit Kindern und etwa 11,5 Prozent für Kinderlose.

Beispielrechnung: Netto-Rente bei 1.500 Euro

Ein Rentner mit einer Bruttorente von 1.500 Euro und Kindern muss folgende Sozialabgaben leisten:

  • Krankenversicherung: 7,3 % (allgemeiner Beitragssatz) + 0,8 % (hälftiger Zusatzbeitrag) = 8,1 % von 1.500 Euro = 121,50 Euro
  • Pflegeversicherung: 3,05 % von 1.500 Euro = 45,75 Euro

Insgesamt werden 167,25 Euro abgezogen, sodass eine Netto-Rente von 1.332,75 Euro verbleibt.

Steuerliche Freibeträge und zu versteuerndes Einkommen

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete. Vom steuerpflichtigen Rentenanteil können Rentner zusätzlich Werbungskostenpauschbetrag (102 Euro) und Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) abziehen. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen.

Wann fällt Einkommensteuer an?

Ob Einkommensteuer gezahlt werden muss, hängt vom verbleibenden zu versteuernden Einkommen ab. Bei einer steuerpflichtigen Rente von 15.120 Euro und Abzügen durch Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge kann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Zusätzliche Einkünfte können jedoch dazu führen, dass Steuern gezahlt werden müssen.

Einfluss weiterer Einkünfte auf die Steuerlast

Rentner, die neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte haben, erhöhen ihr zu versteuerndes Einkommen. Zu diesen Einkünften zählen Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Diese zusätzlichen Einnahmen können dazu führen, dass der Grundfreibetrag überschritten wird und Einkommensteuer anfällt.

Besteuerung von Betriebsrenten

Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig und unterliegen ebenfalls Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es in der GKV einen Freibetrag von 169,75 Euro (im Jahr 2024), bis zu dem keine Beiträge aus Betriebsrenten erhoben werden. Die darüber liegenden Beträge sind beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung gibt es hingegen nur eine Freigrenze; wird diese überschritten, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig.

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Beiträge zur Betriebsrente aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Wurden sie steuerfrei angespart, ist die Betriebsrente im Alter voll zu versteuern. Andernfalls wird nur der Ertragsanteil besteuert.

Riester- und Rürup-Renten: Voll versteuert im Alter

Auszahlungen aus Riester- und Rürup-Verträgen sind im Rentenalter voll steuerpflichtig. Die Beiträge wurden während der Ansparphase steuerlich gefördert, weshalb die Leistungen im Alter besteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Riester-Renten in der Regel nicht an, es sei denn, der Rentner ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Private Rentenversicherungen: Besteuerung des Ertragsanteils

Private Renten, die aus bereits versteuertem Einkommen finanziert wurden, werden im Alter nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 18 Prozent. Eine monatliche Rente von 200 Euro führt somit zu einem steuerpflichtigen Betrag von 36 Euro.

Besonderheiten bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Beiträge auf alle Einkünfte zahlen, die nicht aus der gesetzlichen Rente stammen. Dazu zählen Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Auch Riester- und Rürup-Renten unterliegen dann der Beitragspflicht.

Sinkende Freibeträge erhöhen die Steuerbelastung

Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt für jeden neuen Rentnerjahrgang. Gleichzeitig steigen die Renten durch Anpassungen, was dazu führt, dass der steuerpflichtige Teil der Rente wächst. Rentner müssen daher damit rechnen, dass ihre Steuerlast im Laufe der Jahre steigt, auch wenn ihre Rentenhöhe unverändert bleibt.

Forderungen nach Anpassungen in der Rentenbesteuerung

Angesichts der wachsenden steuerlichen Belastung für Rentner gibt es Forderungen nach Reformen. Es wird diskutiert, ob die Rentenbesteuerung für kleinere Renten reduziert oder gänzlich abgeschafft werden sollte, um Rentner finanziell zu entlasten und Altersarmut vorzubeugen.