Eine Reduzierung der Arbeitszeit vor der Rente hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente. Die Rentenhöhe wird primär durch die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte bestimmt, die sich aus dem beitragspflichtigen Einkommen ergeben.
Eine Reduktion der Arbeitszeit und damit des Einkommens führt zwangsläufig zu weniger Beiträgen in die Rentenkasse und somit zu einer niedrigeren Rente.
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Beispielrechnung bei Halbierung der Arbeitszeit
Ein Arbeitnehmer, geboren 1963, hat bis zu seinem 60. Geburtstag 40 Entgeltpunkte erworben. Würde er bis zum regulären Renteneintritt mit 66 Jahren und vier Monaten voll weiterarbeiten, käme er auf insgesamt 46,33 Entgeltpunkte.
Bei einer Halbierung der Arbeitszeit und des Einkommens während dieser Zeit würde er hingegen nur auf 43,17 Entgeltpunkte kommen, was zu einer Rentenminderung von 3,17 Entgeltpunkten führt.
In Euro ausgedrückt bedeutet dies eine Rente von etwa 1623 EUR statt 1742 EUR monatlich, also 119 EUR weniger.
Ausgleich des Rentenverlusts durch Sonderzahlungen
Ein spezieller Mechanismus zum Ausgleich der Rentenminderung durch Arbeitszeitverkürzung existiert nicht.
Es kann jedoch die Regelung zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Renteneintritt genutzt werden. Empfehlenswert ist, einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um den genauen Betrag für eine Ausgleichszahlung zu ermitteln.
Betriebsrente bei Teilzeit
Die Betriebsrente kann bei einer Arbeitszeitverkürzung in den letzten Jahren vor der Rente deutlich stärker beeinträchtigt werden. Die Höhe der Betriebsrente richtet sich oft nach dem Gehalt der letzten Arbeitsjahre. Ein Wechsel in Teilzeit kann somit zu einer signifikanten Reduzierung der Betriebsrente führen.
Wichtige Urteile:
– Das Bundesarbeitsgericht entschied am 20. Juni 2023 (AZ: 3 AZR 221/22), dass die Betriebsrente einer Arbeitnehmerin, die lange in Vollzeit und dann in Teilzeit gearbeitet hatte, rechtmäßig auf Basis der letzten zehn Arbeitsjahre berechnet wurde. Dies führte zu einer geringeren Rente als bei Berücksichtigung der gesamten Beschäftigungszeit.
– Ein weiteres Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Dezember 2015 (AZ: 3 Sa 249/15) betraf einen Arbeitnehmer, der in den letzten Jahren vor der Rente in Teilzeit gewechselt war und dessen Betriebsrente ebenfalls stark reduziert wurde.
Gesetzlich geregelte Altersteilzeit mit geringeren Auswirkungen
Bei einer gesetzlich geregelten Altersteilzeit sind die Auswirkungen auf die Rente geringer. Hier gehen bei einem Durchschnittsverdiener bei sechsjähriger Altersteilzeit lediglich 0,6 Rentenpunkte verloren, was einem monatlichen Rentenminus von etwa 22 Euro entspricht.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Eine Arbeitszeitverkürzung führt zu geringeren Krankenkassenbeiträgen und damit auch zu niedrigerem Krankengeld im Krankheitsfall. Das Krankengeld wird auf Basis des letzten vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums berechnet.
Bei einer Halbierung der Arbeitszeit kann das Krankengeld um rund 40 Prozent niedriger ausfallen.
Teilweise EM-Rente als Alternative
Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen sollten genau abwägen, ob eine Teilzeitbeschäftigung sinnvoll ist. Unter Umständen kann eine Kombination aus Teilzeitbeschäftigung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Lösung sein.
Diese Rente fällt halb so hoch aus wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung und wird selten durch Arbeitseinkommen gekürzt.
Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
Bei Arbeitszeitverkürzung bleibt der Berechnungszeitraum für das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von drei Jahren unverändert günstig. Innerhalb von 19 Monaten nach der Arbeitszeitverkürzung wird das frühere Vollzeitgehalt zur Berechnung herangezogen.
Danach erfolgt eine fiktive Berechnung basierend auf der Qualifikation, sofern die Arbeitszeitverkürzung mindestens fünf Wochenarbeitsstunden und mehr als 20 Prozent beträgt.
Diese Regelung besitzt einen “Teilzeit-Bonus” und schützt vor einer sofortigen Reduzierung des Arbeitslosengeldes nach einer Arbeitszeitverkürzung.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.