Der Besitz eines abbezahlten Eigenheims ist für viele Rentner ein unterschätzter finanzieller Vorteil. Angesichts steigender Mieten und unsicherer Rentenperspektiven wird das mietfreie Wohnen im Alter zu einem immer wertvolleren Baustein der Altersvorsorge.
Neue Förderprogramme, Änderungen beim Wohn-Riester und die mögliche Rückkehr der Eigenheimzulage könnten diesen Weg künftig noch attraktiver machen.
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Mietfrei im Alter: Das unsichtbare Einkommen mit großem Effekt
Wer vor Renteneintritt sein Eigenheim schuldenfrei besitzt, spart Jahr für Jahr eine hohe Mietbelastung. In Städten wie Hannover oder Leipzig liegt die durchschnittliche Kaltmiete mittlerweile bei über 10 Euro pro Quadratmeter. Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung ergibt das mehr als 1.000 Euro monatlich – im Rentenverlauf von 25 Jahren summiert sich das auf über 430.000 Euro.
Dieser Betrag wird steuerlich nicht erfasst und bleibt beim Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung unangetastet. Ein solches „fiktives Einkommen“ bietet finanzielle Sicherheit – ohne dass man auf staatliche Leistungen verzichten muss.
Wohn-Riester 2025: Mehr Förderung, einfachere Verwaltung
Am 1. Januar 2025 ist eine Reform des Wohn-Riester-Modells in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen primär die Grundzulage: Sie steigt von bisher 175 auf 210 Euro pro Jahr. Die Kinderzulagen bleiben mit 185 beziehungsweise 300 Euro stabil. Zusätzlich wird das Wohnförderkonto, das die spätere Besteuerung regelt, digitalisiert und transparenter gestaltet.
Ein weiterer Fortschritt: Die Mindestentnahmegrenze für Sanierungen sinkt deutlich. Künftig genügen 3.000 Euro (statt bisher 6.000 Euro), um staatliche Mittel für barrierefreie oder energetische Umbauten zu beantragen – ein entscheidender Vorteil in Zeiten wachsender Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Für Geringverdiener kann die neue Grundzulage bereits einen großen Teil des Eigenbeitrags abdecken und so den Einstieg in Wohneigentum erleichtern.
Förderprogramme 2024/25: Staatshilfen für den Hauskauf
Neben Wohn-Riester erweitert die Bundesregierung die Palette an Zuschuss- und Kreditprogrammen für selbstgenutztes Eigentum. Drei neue Maßnahmen stechen hervor:
„Wohneigentum für Familien (WEF)“: Dieses KfW-Programm richtet sich an Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro. Es ermöglicht zinsvergünstigte Darlehen bis 240.000 Euro. Die angehobene Einkommensgrenze macht erstmals auch mittlere Haushalte förderfähig.
„Jung kauft Alt“: Ab September 2024 können junge Familien beim Kauf und der Sanierung von Bestandsimmobilien mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro rechnen. Die Maßnahme soll die Umnutzung alter Gebäude fördern und mit GEG-konformen Sanierungsprogrammen kombinierbar sein.
„Gewerbe wird Wohnen“: Ab 2025 unterstützt der Bund den Umbau leer stehender Büros und Läden in Wohnungen. Gerade in Städten ist dies eine günstige Alternative zum Neubau – mit beschleunigten Genehmigungsverfahren und zinsverbilligten Darlehen.
Eigenheimzulage: Comeback eines Klassikers?
Die bis 2005 ausgezahlte Eigenheimzulage könnte bald in modernisierter Form zurückkehren. Interessenverbände wie der Eigenheimerverband fordern aktuell eine pauschale Kaufpreis-Zulage von zwei Prozent sowie einen Kinderbonus.
Zwar liegt noch kein Gesetzesentwurf vor, doch Immobilieninteressierte sollten geplante Käufe strategisch terminieren: Ein Vertragsabschluss ab 2025 könnte sich durch mögliche rückwirkende Förderungen finanziell lohnen.
Bürgergeld und Grundsicherung: Eigenheim bleibt geschütztes Vermögen
Wer im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss nicht automatisch sein Eigenheim verlieren. Selbstgenutztes Wohneigentum wird im Rahmen des Bürgergelds in vielen Fällen nicht als verwertbares Vermögen gewertet – sofern es sich um eine angemessene Wohnfläche handelt.
Die derzeitige Rechtspraxis akzeptiert Wohnungen bis 130 m² und Häuser bis 140 m² als „angemessen“. Damit ist das Zuhause auch im Leistungsfall weitgehend vor staatlichem Zugriff geschützt.
Praxisvergleich: Kaufen schlägt Mieten auf lange Sicht
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Vorteile eines Eigenheimkaufs mit staatlicher Förderung. Wer heute eine Eigentumswohnung für 300.000 Euro finanziert, zahlt bei einer 25-jährigen Annuität und 2,5 Prozent Effektivzins rund 1.350 Euro monatlich. Mit Wohn-Riester-Zulagen (z. B. 210 Euro Grundzulage plus 600 Euro für Kinder) sinkt die effektive Belastung auf rund 1.283 Euro.
Im Vergleich: Eine gleichwertige Mietwohnung kostet heute rund 1.100 Euro warm – mit jährlich 1,5 Prozent Mietsteigerung. Nach 25 Jahren ergibt sich ein Mehrkostenunterschied von über 160.000 Euro zugunsten des Eigenheimbesitzers – zusätzlich zur Unabhängigkeit von Mietverhältnissen im Alter.
Strategien für angehende Wohneigentümer
Wer heute kauft, sollte klug kombinieren. Die neuen Förderprogramme lassen sich in vielen Fällen bündeln. So kann ein Haushalt den WEF-Kredit mit Wohn-Riester und weiteren Zuschüssen für energetische Sanierungen koppeln – was die Finanzierungsbelastung teils um bis zu einem Prozentpunkt reduziert.
Gleichzeitig gilt: Frühzeitige Planung lohnt sich. Bereits kleine Zulagen wie die neue Grundzulage im Wohn-Riester wirken als Extra-Tilgung und verkürzen die Laufzeit des Kredits. Zudem sichern sich Käufer mit angemessener Wohnfläche auch sozialrechtlich ab – das Eigenheim bleibt so ein sicherer Hafen, selbst bei geringer Rente.