Ab März 2025 wird für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine ärgerliche Veränderung spürbar: Der monatliche Auszahlungsbetrag ihrer gesetzlichen Rente sinkt.
Betroffen sind dabei all jene Rentnerinnen und Rentner die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Welche Ursachen hat diese Entwicklung, was sollten Betroffene jetzt wissen und welche langfristigen Auswirkungen sind zu erwarten?
Warum sinkt die Rente faktisch ab März 2025?
Der Hauptgrund für die Abzüge ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser Zusatzbeitrag, der den allgemeinen Beitragssatz ergänzt, ist zum 1. Januar 2025 gestiegen.
Dennoch macht sich die Mehrbelastung bei Rentnerinnen und Rentnern in vielen Fällen erst ab März 2025 bemerkbar. Das liegt daran, dass die Rentenversicherung den geänderten Beitragssatz erst mit zeitlicher Verzögerung bei der Auszahlung berücksichtigt.
Zusatzbeitrag – Was genau ist das?
Der Zusatzbeitrag ist ein prozentualer Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz und wird von den gesetzlichen Krankenkassen selbst festgelegt, wobei es einen bundeseinheitlichen Orientierungswert gibt. Abweichungen nach oben oder unten sind allerdings erlaubt.
- Der bundeseinheitliche Zusatzbeitrag liegt bei etwa 2,5 Prozent.
- Einzelne Krankenkassen, wie etwa die Knappschaft, können jedoch auf bis zu 4,4 Prozent erhöhen.
Wichtig zu wissen: Rentnerinnen und Rentner tragen den Zusatzbeitrag nur zur Hälfte, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Dennoch führt die allgemeine Tendenz steigender Zusatzbeiträge dazu, dass der Nettozahlbetrag der Rente schrumpft.
Wer ist von der Rentenkürzung konkret betroffen?
1. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner:
Alle, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind, müssen mit dem verringerten Auszahlungsbetrag rechnen. Privatversicherte Ruheständler sind von dieser konkreten Erhöhung des GKV-Zusatzbeitrags nicht betroffen.
2. Unterschiedliche Auszahlungstermine:
- Auszahlung im Voraus: Personen, die ihre Rente für den Folgemonat bereits Ende Februar 2025 erhalten, bemerken die Kürzung unmittelbar beim Blick auf ihr Kontoauszug.
- Auszahlung am Monatsende: Wer die Rente rückwirkend für den jeweils vergangenen Monat bekommt, sieht den verringerten Betrag erstmals Ende März 2025.
Was genau sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt beachten?
1. Kontoauszüge prüfen
Ab März 2025 empfiehlt es sich, besonders genau auf den Kontoauszug zu schauen. In der Regel verschickt die Deutsche Rentenversicherung keinen neuen Rentenbescheid für diesen Zweck. Sollte jedoch eine Änderung wie die Umstellung auf ein anderes Konto oder eine Überweisung an Dritte erfolgen, kann ein Bescheid im Einzelfall ausgestellt werden.
2. Krankenkasse kontaktieren
Wer Klarheit über den genauen Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse erhalten möchte, sollte sich direkt bei seiner Krankenkasse informieren. Diese kann Auskunft über den aktuell geltenden Zusatzbeitragssatz geben.
3. Pflegeversicherungsbeitrag nicht vergessen
Ab Juli 2025 könnte die Rente erneut sinken, weil die zum 1. Januar 2025 gestiegenen Pflegebeiträge dann voraussichtlich ebenfalls vollständig berücksichtigt werden. Ein Blick auf die eigene Beitragssituation in der Pflegeversicherung lohnt sich daher, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Warum sind die Rentnerinnen und Rentner so verärgert?
Vielen Ruheständlern sind diese Abzüge seit Jahren ein Ärgernis, da die Netto-Rente kontinuierlich schwindet. Zwar mag es in manchen Jahren eine Rentenerhöhung geben, doch häufig wird sie zeitnah von steigenden Beiträgen zur Kranken- oder Pflegeversicherung wieder aufgezehrt.
Diese Entwicklung führt zu einer gewissen Planungsunsicherheit. Wer feste Ausgaben wie Miete, Strom und andere Lebenshaltungskosten hat, muss oftmals jedes Jahr mit einer neuen Berechnung seiner tatsächlichen Einkünfte rechnen. Gerade für ältere Menschen, die nicht mehr die Möglichkeit haben, ihr Einkommen durch Arbeit aufzubessern, ist dies eine große Belastung.
Welche Rolle spielen Rentenerhöhungen?
Üblicherweise wird die Rente zum 1. Juli eines Jahres angepasst. In den letzten Jahren gab es dabei in vielen Fällen nominale Rentenerhöhungen. Allerdings wirkt sich die gleichzeitige Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) oft mindernd auf den Nettoauszahlungsbetrag aus.
Im Klartext: Eine Rentenerhöhung kann in der Praxis durch höhere Beiträge wieder geschmälert oder sogar ganz aufgezehrt werden.
Gerade im Jahr 2025 müssen sich Rentnerinnen und Rentner gleich auf zwei Wellen einstellen:
- Ab März 2025 greift der erhöhte Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.
- Ab Juli 2025 machen sich zusätzlich gestiegene Pflegeversicherungsbeiträge bemerkbar.
Wie lässt sich der Blick in die Zukunft realistisch einschätzen?
Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten und immer wieder aufkommender Diskussionen über eine Stabilisierung des Rentenniveaus bleibt die Situation für viele Betroffene angespannt.
Experten wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt gehen derzeit nicht davon aus, dass die Zusatzbeiträge kurzfristig sinken werden.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies in der Praxis:
- Mehrmalige Überprüfungen der Rentenabrechnung pro Jahr.
- Ggfs. Anpassung der monatlichen Haushaltskalkulation.
- Bei Unklarheiten kann ein Gespräch mit der Krankenkasse oder der Rentenversicherung weiterhelfen.
Mit den Abzügen rechnen und handeln
Die ab März 2025 sinkenden Netto-Renten stellen für Millionen Menschen eine weitere finanzielle Belastung dar.
Wer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, sollte sich frühzeitig informieren und seine persönlichen Finanzen entsprechend anpassen. Obwohl die Rentenversicherung den Zusatzbeitrag anteilig mitträgt, ist der Effekt einer Beitragsanpassung Jahr für Jahr spürbar.
Auch wenn die Aussicht auf eine mögliche Rentenerhöhung im Juli 2025 zunächst positiv erscheint, darf man nicht vergessen, dass die Pflegeversicherungsbeiträge ebenfalls gestiegen sind und somit den Netto-Rentenbetrag zusätzlich schmälern können.