Wenn Sie 1965 geboren wurden, haben Sie sich sicherlich schon gefragt, wie Sie möglichst bald – und idealerweise ohne Abschläge – in die Altersrente gehen können.
Obwohl viele Informationen online verfügbar sind, enden diese oft bei den Jahrgängen vor 1965. Dabei gelten für diesen Jahrgang ähnliche Regelungen wie für 1964, sodass ein genauer Blick lohnt.
Wir zeigen die verschiedenen Möglichkeiten, die Rente zu gestalten und wie Abschläge reduziert werden können. Zudem erklären wir, warum eine Schwerbehinderung ein entscheidender Vorteil sein kann. Außerdem werden die 35- und 45-jährige Wartezeit sowie die Möglichkeit des unbegrenzten Hinzuverdiensts näher betrachtet.
Wann erreichen Sie die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1965 liegt bei 67 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen – vorausgesetzt, Sie haben mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Diese Voraussetzung dürfte für die meisten problemlos erfüllbar sein.
Doch was, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen möchten? Hier gibt es mehrere Wege, die individuell geprüft werden sollten.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen vorzeitigen Ruhestand?
- Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit)
Mit 35 Jahren Wartezeit können Sie bereits ab 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Doch Achtung: Ein frühzeitiger Renteneintritt bringt Abschläge mit sich. Pro Monat, den Sie vor Ihrem regulären Rentenbeginn aufhören zu arbeiten, werden 0,3 % Abschlag fällig. Bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren summiert sich dies auf 14,4 %.Was zählt zu den 35 Jahren?
Neben Zeiten, in denen Sie gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, zählen auch andere Phasen wie:- Kindererziehungszeiten,
- Zeiten längerer Krankheit,
- Bezug von Arbeitslosengeld.
Das bedeutet, dass viele Menschen die Voraussetzung von 35 Jahren erfüllen, auch wenn sie nicht durchgehend beschäftigt waren.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit)
Mit 45 Versicherungsjahren können Sie bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.Was zählt hier nicht?- Zeiten der schulischen Ausbildung und des Studiums,
- Zeiten des Bezugs von Bürgergeld oder früherer Sozialhilfe,
- Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (mit wenigen Ausnahmen).
Das Erreichen dieser 45 Jahre ist somit anspruchsvoller als bei der 35-jährigen Wartezeit.
Welche Vorteile bringt eine Schwerbehinderung?
Ein amtlich anerkannter Schwerbehindertenausweis ist ein entscheidender Vorteil, um früher und mit geringeren Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Bereits mit 35 Jahren Wartezeit können Sie:
- ab 63 Jahren in Rente gehen mit nur 7,2 % Abschlag,
- ab 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten.
Wenn der Schwerbehindertenausweis vor dem geplanten Renteneintritt ausläuft, gibt es eine dreimonatige Schonfrist. Sollte die Frist länger sein, lassen sich mit Unterstützung durch Experten oder Anwälte oft Lösungen finden.
Kann ich während des Ruhestands unbegrenzt hinzuverdienen?
Seit 2023 können Rentner mit vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt unabhängig davon, ob Abschläge oder besondere Regelungen wie die Schwerbehindertenrente greifen. Jeder Verdienst erhöht Ihre Rente zudem durch zusätzliche Beiträge, die Sie einzahlen.
Was gilt für eine Kombination aus Schwerbehinderung und 45 Jahren Wartezeit?
Viele fragen sich, ob eine Kombination aus Schwerbehindertenausweis und 45 Versicherungsjahren einen „Supervorteil“ bringt. Die Antwort ist: Nein, Sie profitieren von den Regelungen, die für beide Voraussetzungen gelten, aber es gibt keine zusätzliche Vergünstigung. Der früheste Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente liegt dann weiterhin bei 65 Jahren.
Welche Option ist die beste für Sie?
Der Einstieg in die Altersrente für den Jahrgang 1965 bietet verschiedene Optionen, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Die Wahl zwischen einer vorgezogenen Altersrente mit oder ohne Abschläge, der Nutzung von Schwerbehindertenregelungen oder der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hängt von Ihren individuellen Lebensumständen ab.
Ein Beratungsgespräch mit Rentenexperten, wie z. B. beim Sozialverband Deutschland (SoVD) oder dem Paritätischem, kann dabei helfen, die beste Strategie für die Rente zu entwickeln.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.