In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Regelungen und Sonderregelungen rund um den Renteneinstieg, die oft zu Verwirrung und Missverständnissen führen.
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, mit 64 Jahren in Rente zu gehen, insbesondere ob dies ohne Abschläge möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Wer kann ohne Abschläge in Rente gehen?
Aktuell gilt: Niemand kann ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Die Regelungen haben sich dahingehend geändert, dass für eine abschlagsfreie Rente bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die nicht bei einem Alter von 63 Jahren gegeben sind.
Anders sieht es jedoch bei der Rente mit 64 Jahren aus!
Wer hat Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente mit 64?
Es ist möglich, mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind wie folgt:
- Geburtsjahr vor 1964: Berechtigte, die vor 1964 geboren wurden, können unter bestimmten Bedingungen ohne Abschläge in Rente gehen. Dies betrifft insbesondere die Jahrgänge 1961, 1962 und 1963.
- 45 Versicherungsjahre: Um ohne Abschläge in Rente zu gehen, müssen 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.
- Schwerbehinderung: Alternativ kann eine Schwerbehinderung vorliegen, in diesem Fall genügen bereits 35 Versicherungsjahre.
Mit Abschlägen in Rente: Wie wird der Abschlag berechnet?
Für jene, die nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllen, besteht die Möglichkeit, mit 64 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen.
Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat, den man vor dem regulären Rentenalter in Rente geht. Dies bedeutet konkret, dass jeder Monat vorzeitigem Renteneintritt die Bruttorente um 0,3% reduziert.
Welche Rolle spielt das Geburtsjahr bei der Rente?
Das Geburtsjahr spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Rentenabschläge. Je später man geboren ist, desto höher fallen die Abschläge aus.
Dies liegt daran, dass das reguläre Renteneintrittsalter für jüngere Jahrgänge sukzessive angehoben wurde.
Schwerbehinderung bei der Rente ein Vorteil
Eine Schwerbehinderung kann erhebliche Vorteile beim Renteneintritt haben. Personen mit einer Schwerbehinderung und mindestens 35 Versicherungsjahren können je nach Geburtsjahr bereits mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Sollten Rentenberechtigte bereit sein, Abschläge in Kauf zu nehmen, ist ein noch früherer Renteneintritt möglich.
Der Abschlag fällt hierbei um 7,2 Prozentpunkte geringer aus als bei der regulären Altersrente.
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Rente 64 mit Abschläge für Jahrgänge bis 1963
Für die Jahrgänge bis einschließlich 1963 ist eine Rente vor dem 65. Geburtstag ohne Abschläge möglich, sofern eine Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahre vorliegen.
Für alle anderen gilt: Ein Renteneintritt mit 64 Jahren ist weiterhin möglich, jedoch nur mit Abschlägen, die je nach Geburtsjahr und Renteneintrittsmonat variieren.
Arbeiten neben der Rente: Geht das?
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Möglichkeit, neben dem Rentenbezug weiterhin zu arbeiten.
Seit kurzem ist es Rentnern erlaubt, unbegrenzt zu arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ein besonders guter “Trick”, um die Rente zu erhöhen haben wir in diesem Artikel beschrieben.
Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht; die Abschläge bleiben bestehen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.