Die geplante Rentenreform trifft die Jahrgänge nicht gleichermaßen. Vor allem der Abstand zwischen dem eigenen 65. Geburtstag und dem Start der neuen Regeln entscheidet darüber, wie groß das finanzielle Risiko ausfällt. Die Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem das Ende der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren und eine spätere Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung.
Eine Einteilung in drei Gruppen zeigt, wer vergleichsweise sicher planen kann und wer besonders genau hinschauen sollte. Der zugrunde liegende Ausgangstext verwendet ebenfalls diese Drei-Kohorten-Logik.
Jahrgänge 1961 bis 1963: Der Rentenstart liegt schon sehr nah
Die erste Gruppe umfasst die Jahrgänge 1961 bis 1963. Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte dieser Jahrgänge nach 45 Versicherungsjahren noch vor dem 65. Geburtstag abschlagsfrei in Altersrente gehen.
Für den Jahrgang 1963 liegt diese Altersgrenze bei 64 Jahren und zehn Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 erlaubt das geltende Recht den abschlagsfreien Zugang nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren.
Für die älteren Jahrgänge spricht vor allem die Zeit. Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren zur Reform bis Ende 2026 abschließen. Die Kommission fordert zugleich Vertrauensschutz für Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen.
Jahrgänge 1964 bis 1966: Hier entscheidet die Übergangsregel
Für die Jahrgänge 1964 bis 1966 wächst die Unsicherheit. Nach heutigem Recht dürfen sie mit 45 Versicherungsjahren ab 65 ohne Abschläge in Rente gehen.
Die Rentenkommission möchte genau diesen abschlagsfreien Rentenzugang abschaffen. Gleichzeitig verlangt sie einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz. Noch fehlen jedoch konkrete Stichtage und Übergangsregeln.
Deshalb entscheidet bei diesen Jahrgängen erst das kommende Gesetz darüber, wer die bisherige Regel noch nutzen kann.
Ab Jahrgang 1967 steigt das Risiko deutlich
Jüngere Versicherte sollten vorsichtiger rechnen. Die Kommission schlägt nicht nur das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vor. Ab 2032 möchte sie außerdem die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln.
Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen nach dem Vorschlag acht Monate auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf eine längere Rentenphase entfallen. Nach heutigen Annahmen könnte die Regelaltersgrenze dadurch innerhalb von zehn Jahren um ungefähr sechs Monate steigen.
Damit drohen jüngeren Jahrgängen zwei Veränderungen: Sie könnten den abschlagsfreien Zugang mit 65 verlieren und später zusätzlich eine höhere Regelaltersgrenze erreichen.
Denkbeispiel: Oskar aus Rosenheim verliert rund 26.500 Euro
Oskar aus Rosenheim kam 1968 zur Welt und begann mit 20 Jahren zu arbeiten. Mit 65 erreicht er 45 Versicherungsjahre. Nach geltendem Recht könnte er dann grundsätzlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nutzen.
Nehmen wir für das Denkbeispiel 42,5 Entgeltpunkte an. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2026 genau 42,52 Euro. Oskar käme damit nach heutigem Rentenwert auf rund 1.807 Euro Bruttorente im Monat.
Fällt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weg und nimmt Oskar stattdessen mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte, rechnen wir vereinfacht mit einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenstarts zieht die Rentenversicherung nach geltendem Recht 0,3 Prozent ab. Bei 24 Monaten ergeben sich 7,2 Prozent.
Von 1.807,10 Euro entsprechen 7,2 Prozent rund 130,11 Euro monatlich.
Bleibt dieser Abschlag über beispielsweise 17 Rentenjahre bestehen, summiert er sich auf:
130,11 Euro × 204 Monate = rund 26.543 Euro.
Oskar verliert in diesem vereinfachten Denkbeispiel also mehr als 26.500 Euro Bruttorente. Künftige Rentenerhöhungen, Steuern, Beiträge sowie zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt die Rechnung nicht.
Auch die bisherige Rente ab 63 soll sich verändern
Die Kommission nimmt zusätzlich die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren ins Visier. Sie empfiehlt, das frühestmögliche Eintrittsalter von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll diese Grenze zusammen mit der Regelaltersgrenze steigen.
Damit verschiebt sich für viele Versicherte nicht nur die abschlagsfreie Variante. Auch der frühestmögliche Rentenstart mit Abschlägen könnte später beginnen.
Jetzt zählt vor allem eine vollständige Rentenbiografie
Versicherte sollten ihre Rentenauskunft prüfen und fehlende Zeiten möglichst früh klären. Die Deutsche Rentenversicherung nennt in der ausführlichen Rentenauskunft unter anderem die bereits erreichten Versicherungszeiten und die Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten.
Ein vorschneller Rentenantrag aus Angst vor der Reform schafft dagegen Fakten: Wer eine Altersrente mit Abschlägen beantragt, trägt diese Abschläge grundsätzlich dauerhaft.
FAQ: Rentenreform und Folgen in den jeweiligen Jahrgängen
Welche Jahrgänge tragen nach dem bisherigen Reformfahrplan das größte Risiko?
Vor allem jüngere Jahrgänge müssen mit stärkeren Änderungen rechnen. Ab 2032 möchte die Kommission zusätzlich die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung koppeln. Konkrete Übergangsregeln für die Abschaffung der 45-Jahre-Rente fehlen bislang.
Wie hoch fällt der Abschlag bei zwei Jahren früherer Rente aus?
Nach geltendem Recht kostet jeder Monat 0,3 Prozent. Zwei Jahre ergeben deshalb einen dauerhaften Abschlag von 7,2 Prozent.
Hat der Gesetzgeber die Reform schon beschlossen?
Nein. Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung strebt ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 an.
Quellenverzeichnis
Bundesregierung: „FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission“, 2. Juli 2026. (Bundesregierung.de)
Alterssicherungskommission: „Empfehlungen der Alterssicherungskommission“, Juni 2026. (Bundesregierung.de)
Deutsche Rentenversicherung: „Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“, Stand 2026. (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: „Werte der Rentenversicherung“, Stand 1. Juli 2026. (Deutsche Rentenversicherung)




