Es kommt selten vor, doch bisweilen gibt es für Menschen, die zumndest hart an der Armutsgrenze leben, auch gute Nachrichten. 1,1 Millionen Menschen profitieren: Die Grundrenfe steigt.
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Mit der Rente steigt der Grundrentenzuschlag
Am 1. Juli diesen Jahres stiegen die gesetzlichen Renten generell um 4,57 Prozent und der Rentenwert liegt bei 39,32 Euro. Damit steigt in Zukunft auch die Grundrente. Warum ist das so?
Dieser Zuschlag wird ausgezahlt, wenn langjährig Versicherte höchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente erhalten. Wird die Rente jetzt erhöht, dann erhöht sich auch der Betrag, mit dem die Grundrente aufstockt.
Dieser lag im Januar 2024 bei durchschnittlich 86 Euro, und wird im Januar 2025 deutlich höher werden.
Grundrente ist ein Zuschlag
Grundrente ist keine eigene Rente, sondern ein Zuschlag, den Menschen erhalten, die zumindest 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, dabei aber so wenig Einkommen hatten, dass sie trotzdem nur eine geringe Altersrente beziehen.
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Was bedeutet wenig Rente?
Ein Anspruch besteht, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, wenn jemand mindestens 30 Prozent des Brutto-Durchschnitts aller Rentenversicherten bekommt, aber höchstens 80 Prozent.
Die Grundrente ist keine Pauschale
Es handelt sich nicht um eine Pauschale. Für jede Rente wird dieser Zuschlag jährlich individuell berechnet. Grundlage sind die Versicherungszeiten und die Entgeltpunkte, welche Erwerbstätige in ihrer Lebensarbeitszeit gesammelt haben.
Nicht nur Erwerbsarbeit zählt
Um 33 Jahre bei der Versicherung nachzuweisen, die einen Anspruch auf Grundrente überhaupt erst möglich machen, zählen außer der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit auch noch andere Zeiten.
Diese sind unter anderem Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Krankengeld, Aufenthalt in der Reha, Wehrdienst, Zivildienst oder Ersatzzeiten, zum Beispiel für politisch Verfolgte in der DDR.
Welche Zeiten ohne Arbeit zählen?
Zeiten, in denen du Leistungen bezogen hast, werden nur dann angerechent, wenn diese Leistungen Pflichtbeiträge für die Rentenkasse enthielten. Das gilt für Krankenzeiten und Reha ebenso wie für Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld und Kurzarbeitergeld.
Musst du einen Antrag stellen?
Wenn du die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag erfüllst, wie geht es dann weiter? Musst du extra einen Antrag stellen, um diesen Bonus zu erhalten?
Nein, das musst du nicht. Die Rentenversicherung stellt bei deiner Einkommensprüfung selbst fest, ob du diesen Anspruch hast oder nicht. Wenn du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst, und unter der gesetzten Einkommensgrenze von 80 Prozent der Durchschnittsrente bleibst, dann wird dir der Zuschlag automatisch ausgezahlt.
33 Jahre Wartezeit oder 35 Jahre Wartezeit?
Ihr seid vielleicht verwirrt, weil mal in den Medien steht, dass der Grundrentenzuschlag nach 33 Jahren Wartezeit bei der Rentenkasse ausgezahlt wird, und dann schreibt eine andere Zeitung, dass 35 Jahre Wartezeit notwendig sind.
Beides ist richtig. Mit 33 Jahren Wartezeit könnt ihr den Zuschlag beanspruchen, allerdings noch nicht den vollen. Dieser ist gestaffelt, und den gesamten Zuschlag bekommt ihr tatsächlich erst, wenn ihr 35 Jahren Wartezeit nachweisen könnt.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.