Wer eine Rente bezieht, muss nicht in jedem Fall den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) für ARD und ZDF überweisen. Wann und wie sich Rentnerinnen und Rentner befreien lassen können, erfahren Sie hier.
Steigende Ausgaben für Rentner
Inhaltsverzeichnis
Der Bezug einer Rente garantiert heute nicht mehr zwangsläufig ein sorgenfreies Leben. Die steigende Inflation führt dazu, dass viele Senioren jeden Euro zweimal umdrehen müssen.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Der Jahresbeitrag für die GEZ-Gebühren beträgt insgesamt 220,32 Euro (18,36 Euro pro Monat). Für Menschen, die ohnehin schon wenig Geld zur Verfügung haben, ist das eine beträchtliche Summe. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit:
- Bürgergeld-Bezieher
- Sozialhilfeempfänger
- BaföG-Bezieher
- Pflegebedürftige
- Asylbewerber
- Studenten
- Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)
Wann können sich Rentner von der GEZ-Gebühr befreien lassen?
Darüber hinaus können schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen “RF” zumindest eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilt, können sich auch Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.
Aber in welchen Fällen können sich Rentner/innen befreien lassen? Wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht.
Auch bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann eine Befreiung beantragt werden.
Müssen Rentner in einem Heim leben, kann zusätzlich zur Hilfe zur Pflege eine Befreiung von der GEZ beantragt werden.
Antrag auf Befreiung muss immer gestellt werden
Da grundsätzlich jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, den Rundfunkbeitrag zahlen muss, müssen die Betroffenen einen Antrag auf Befreiung stellen.
Den Antrag auf Befreiung finden Sie online beim Beitragsservice von ARD und ZDF.
Beziehen beispielsweise Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung im Alter und beantragen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, müssen sie einen Nachweis des Leistungsträgers beifügen. Dieser Nachweis liegt jedem Bewilligungsbescheid bei.
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum. Endet der Bezug von Grundsicherung, endet auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Es muss dann ein neuer Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Keine GEZ – auch ohne Bürgergeld
Was ist bei der Befreiung wichtig zu wissen?
- Einfache (gut lesbare) Kopien reichen aus
- Eingereichte Belege müssen gültig sein. Abgelaufene Bescheide werden nicht bearbeitet!
- Die Dokumente, die belegen, dass mindestens eine der aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, müssen dem Antrag beiliegen.
- Ein geringes Renteneinkommen ist nicht automatisch ein Garant für eine Befreiung
- Die GEZ-Kundennummer muss angegeben werden
Härtefallregelung könnte zur Befreiung führen
Wer nur eine geringe Rente bezieht, kann einen Härtefallantrag stellen. Diese Möglichkeit wird oft nicht genutzt. Das Einkommen darf den sozialen Bedarf nicht um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro übersteigen.
Rentner/innen haben manchmal Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen. Viele stellen aber aus verschiedenen Gründen keinen Antrag auf Grundsicherung.
Dennoch besteht auch in diesen Fällen die Möglichkeit, sich vom GEZ-Beitrag befreien zu lassen.
Gibt es eine rückwirkende Befreiung?
Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, wird auch von den Rundfunkgebühren befreit. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Eine nachträgliche Befreiung ist nur für die letzten zwei Monate möglich.