Fรผr Menschen mit einer Schwerbehinderung hat der deutsche Gesetzgeber spezielle Regelungen geschaffen, die einen vorzeitigen Beginn der Rente unter bestimmten Voraussetzungen ermรถglichen.
Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, Menschen, die im Arbeitsleben durch ihre Behinderung beeintrรคchtigt sind, einen gerechten und finanziell abgesicherten รbergang in den Ruhestand zu ermรถglichen.
Was ist eine Schwerbehinderung?
Inhaltsverzeichnis
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt.
Menschen mit diesem Status erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergรผnstigungen und Rechte gewรคhrt.
Wichtig: Der Status der Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bestehen. รnderungen nach diesem Zeitpunkt haben keinen Einfluss mehr auf den bereits gewรคhrten Rentenanspruch.
Voraussetzungen fรผr die Rente mit Schwerbehinderung
Die Mรถglichkeit, frรผher in Rente zu gehen, ist an spezifische Voraussetzungen gebunden.
Die wesentlichen Kriterien sind das Geburtsjahr der betreffenden Person und die Anzahl der Versicherungsjahre.
Fรผr einen rentenberechtigten Schwerbehinderten ist generell eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Zu dieser Wartezeit zรคhlen unter anderem:
- Beitrรคge aus Beschรคftigung oder selbststรคndiger Tรคtigkeit
- Freiwillig gezahlte Beitrรคge zur Rentenversicherung
- Zeiten der Kindererziehung bis zu drei Jahre pro Kind
- Nicht erwerbsmรครige hรคusliche Pflegezeiten
- Anrechnungszeiten, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit
- Berรผcksichtigungszeiten wie die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren
Diese verschiedenen Zeiten zu sammeln und nachzuweisen, kann komplex sein, daher ist eine frรผhzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhรคngigen Rentenberater empfehlenswert.
Der Schwerbehindertenausweis allein genรผgt nicht
Ein weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um frรผher in Rente zu gehen. Tatsรคchlich mรผssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusรคtzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.
In diese Versicherungsjahre flieรen nicht nur Arbeitszeiten, sondern, wie bereits aufgefรผhrt, auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein.
Altersgrenzen und finanzielle Abschlรคge
Die Regelungen sehen verschiedene Altersgrenzen fรผr den Rentenbeginn vor, die je nach Geburtsjahr der Person variieren:
- Fรผr Jahrgรคnge ab 1964: Es ist mรถglich, ab 65 Jahren ohne finanzielle Abschlรคge in Rente zu gehen. Wer jedoch bereits ab 62 Jahren in Rente gehen mรถchte, muss mit dauerhaften Abschlรคgen rechnen.
- Fรผr Jahrgรคnge zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze fรผr eine abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Entsprechend erhรถht sich die Altersgrenze fรผr eine vorgezogene Rente mit Abschlรคgen von 60 auf 62 Jahre.
Fรผr jeden Monat, der vor der regulรคren Altersgrenze in Rente gegangen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrags, bis zu einem Hรถchstwert von 10,8 Prozent. Diese Abschlรคge sind permanent und reduzieren die Rente fรผr den Rest des Lebens.
Zusรคtzliche Rentenoptionen und Erhรถhungen
Neben der regulรคren Altersrente fรผr Schwerbehinderte gibt es weitere Rentenarten, die spezielle Bedingungen fรผr einen frรผheren Rentenbeginn ohne Abschlรคge bieten. Zum Beispiel kann die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte in Anspruch genommen werden, wenn sehr lange Versicherungszeiten vorliegen.
Rentenerhรถhungen, die regelmรครig stattfinden, orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Diese Anpassungen helfen, die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Darรผber hinaus gibt es verschiedene Zuschรผsse und Unterstรผtzungsmรถglichkeiten, wie den Hรคrtefallfonds, die finanzielle Unterstรผtzung bieten kรถnnen.
Flexi-Rente und Nebenverdienste
Die Flexi-Rente ist ein relativ neues Konzept, das es Rentnern ermรถglicht, weiterhin zu arbeiten und Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Rente gekรผrzt wird, solange bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies bietet besonders fรผr Menschen, die trotz Schwerbehinderung weiterhin teilweise arbeitsfรคhig sind, eine flexible Mรถglichkeit, ihren Lebensunterhalt aufzubessern.
Rententabelle: Rente bei einer Schwerbehinderung
Jahrยญgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr) |
1958 | 64 | 01/2022โ01/2023 |
1959 | 64 + 2 | 03/2023โ03/2024 |
1960 | 64 + 4 | 05/2024โ05/2025 |
1961 | 64 + 6 | 07/2025โ07/2026 |
1962 | 64 + 8 | 09/2026โ09/2027 |
1963 | 64 + 10 | 11/2027โ11/2028 |
Ab 1964 | 65 | Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart fรผr schwerbehinderte Menschen
Bei einem frรผheren Beginn der Rente mรผssen auch schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner Abschlรคge in Kauf nehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Abschlรคge aufgelistet.
1 Jahr frรผher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag
Jahrยญgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr) |
1959 | 63 + 2 | 03/2022โ03/2023 |
1960 | 63 + 4 | 05/2023โ05/2024 |
1961 | 63 + 6 | 07/2024โ07/2025 |
1962 | 63 + 8 | 09/2025โ09/2026 |
1963 | 63 + 10 | 11/2026โ11/2027 |
1964 | 64 | 01/2028โ01/2029 |
2 Jahre frรผher Rente: 7,2 Prozent Abschlag
Jahrยญgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr) |
1960 | 62 + 4 | 05/2022โ05/2023 |
1961 | 62 + 6 | 07/2023โ07/2024 |
1962 | 62 + 8 | 09/2024โ09/2025 |
1963 | 62 + 10 | 11/2025โ11/2026 |
1964 | 63 | 01/2027โ01/2028 |
3 ย Jahre frรผher Rente: 10,8 Prozent Abschlag
Jahrยญgang | Alter (Jahr + Monate) | Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr) |
1961 | 61 + 6 | 07/2022โ07/2023 |
1962 | 61 + 8 | 09/2023โ09/2024 |
1963 | 61 + 10 | 11/2024โ11/2025 |
1964 | 62 | 01/2026โ01/2027 |
Vor der Rente beraten lassen
Die Regelungen zur Rente mit Schwerbehinderung erkennen die besonderen Lebenssituationen an, denen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben gegenรผberstehen.
Daher soll es Betroffenen ermรถglicht werden, frรผher in Rente zu gehen. Zuvor sollte man sich jedoch von einem Sozialverband wie dem Paritรคtischem oder dem SOVD beraten lassen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.