Rente bei Schwerbehinderung: Dann lohnt sich die Rente – Siehe Tabelle

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Fรผr Menschen mit einer Schwerbehinderung hat der deutsche Gesetzgeber spezielle Regelungen geschaffen, die einen vorzeitigen Beginn der Rente unter bestimmten Voraussetzungen ermรถglichen.

Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, Menschen, die im Arbeitsleben durch ihre Behinderung beeintrรคchtigt sind, einen gerechten und finanziell abgesicherten รœbergang in den Ruhestand zu ermรถglichen.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt.

Menschen mit diesem Status erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergรผnstigungen und Rechte gewรคhrt.

Wichtig: Der Status der Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bestehen. ร„nderungen nach diesem Zeitpunkt haben keinen Einfluss mehr auf den bereits gewรคhrten Rentenanspruch.

Voraussetzungen fรผr die Rente mit Schwerbehinderung

Die Mรถglichkeit, frรผher in Rente zu gehen, ist an spezifische Voraussetzungen gebunden.

Die wesentlichen Kriterien sind das Geburtsjahr der betreffenden Person und die Anzahl der Versicherungsjahre.

Fรผr einen rentenberechtigten Schwerbehinderten ist generell eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Zu dieser Wartezeit zรคhlen unter anderem:

  • Beitrรคge aus Beschรคftigung oder selbststรคndiger Tรคtigkeit
  • Freiwillig gezahlte Beitrรคge zur Rentenversicherung
  • Zeiten der Kindererziehung bis zu drei Jahre pro Kind
  • Nicht erwerbsmรครŸige hรคusliche Pflegezeiten
  • Anrechnungszeiten, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit
  • Berรผcksichtigungszeiten wie die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren

Diese verschiedenen Zeiten zu sammeln und nachzuweisen, kann komplex sein, daher ist eine frรผhzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhรคngigen Rentenberater empfehlenswert.

Der Schwerbehindertenausweis allein genรผgt nicht

Ein weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um frรผher in Rente zu gehen. Tatsรคchlich mรผssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusรคtzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.

In diese Versicherungsjahre flieรŸen nicht nur Arbeitszeiten, sondern, wie bereits aufgefรผhrt, auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein.

Altersgrenzen und finanzielle Abschlรคge

Die Regelungen sehen verschiedene Altersgrenzen fรผr den Rentenbeginn vor, die je nach Geburtsjahr der Person variieren:

  • Fรผr Jahrgรคnge ab 1964: Es ist mรถglich, ab 65 Jahren ohne finanzielle Abschlรคge in Rente zu gehen. Wer jedoch bereits ab 62 Jahren in Rente gehen mรถchte, muss mit dauerhaften Abschlรคgen rechnen.
  • Fรผr Jahrgรคnge zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze fรผr eine abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Entsprechend erhรถht sich die Altersgrenze fรผr eine vorgezogene Rente mit Abschlรคgen von 60 auf 62 Jahre.

Fรผr jeden Monat, der vor der regulรคren Altersgrenze in Rente gegangen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrags, bis zu einem Hรถchstwert von 10,8 Prozent. Diese Abschlรคge sind permanent und reduzieren die Rente fรผr den Rest des Lebens.

Zusรคtzliche Rentenoptionen und Erhรถhungen

Neben der regulรคren Altersrente fรผr Schwerbehinderte gibt es weitere Rentenarten, die spezielle Bedingungen fรผr einen frรผheren Rentenbeginn ohne Abschlรคge bieten. Zum Beispiel kann die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte in Anspruch genommen werden, wenn sehr lange Versicherungszeiten vorliegen.

Rentenerhรถhungen, die regelmรครŸig stattfinden, orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Diese Anpassungen helfen, die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Darรผber hinaus gibt es verschiedene Zuschรผsse und Unterstรผtzungsmรถglichkeiten, wie den Hรคrtefallfonds, die finanzielle Unterstรผtzung bieten kรถnnen.

Flexi-Rente und Nebenverdienste

Die Flexi-Rente ist ein relativ neues Konzept, das es Rentnern ermรถglicht, weiterhin zu arbeiten und Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Rente gekรผrzt wird, solange bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies bietet besonders fรผr Menschen, die trotz Schwerbehinderung weiterhin teilweise arbeitsfรคhig sind, eine flexible Mรถglichkeit, ihren Lebensunterhalt aufzubessern.

Rententabelle: Rente bei einer Schwerbehinderung

Jahrยญgang Alter (Jahr + Monate) Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr)
1958 64 01/2022โ€“01/2023
1959 64 + 2 03/2023โ€“03/2024
1960 64 + 4 05/2024โ€“05/2025
1961 64 + 6 07/2025โ€“07/2026
1962 64 + 8 09/2026โ€“09/2027
1963 64 + 10 11/2027โ€“11/2028
Ab 1964 65 Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart fรผr schwerbehinderte Menschen

Bei einem frรผheren Beginn der Rente mรผssen auch schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner Abschlรคge in Kauf nehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Abschlรคge aufgelistet.

1 Jahr frรผher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag

Jahrยญgang Alter (Jahr + Monate) Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr)
1959 63 + 2 03/2022โ€“03/2023
1960 63 + 4 05/2023โ€“05/2024
1961 63 + 6 07/2024โ€“07/2025
1962 63 + 8 09/2025โ€“09/2026
1963 63 + 10 11/2026โ€“11/2027
1964 64 01/2028โ€“01/2029

2 Jahre frรผher Rente: 7,2 Prozent Abschlag

Jahrยญgang Alter (Jahr + Monate) Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr)
1960 62 + 4 05/2022โ€“05/2023
1961 62 + 6 07/2023โ€“07/2024
1962 62 + 8 09/2024โ€“09/2025
1963 62 + 10 11/2025โ€“11/2026
1964 63 01/2027โ€“01/2028

3 ย Jahre frรผher Rente: 10,8 Prozent Abschlag

Jahrยญgang Alter (Jahr + Monate) Rentenยญbeginn zwischen (Monat/Jahr)
1961 61 + 6 07/2022โ€“07/2023
1962 61 + 8 09/2023โ€“09/2024
1963 61 + 10 11/2024โ€“11/2025
1964 62 01/2026โ€“01/2027

Vor der Rente beraten lassen

Die Regelungen zur Rente mit Schwerbehinderung erkennen die besonderen Lebenssituationen an, denen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben gegenรผberstehen.

Daher soll es Betroffenen ermรถglicht werden, frรผher in Rente zu gehen. Zuvor sollte man sich jedoch von einem Sozialverband wie dem Paritรคtischem oder dem SOVD beraten lassen.