Seit 2023 wurde auch bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft. Ob du jetzt regulär oder vorzeitig in Altersrente gehst, macht diesbzüglich keinen Unterschied mehr. Du kannst soviel zur Rente hinzuverdienen, wie du willst.
Inhaltsverzeichnis
Welche Vorteile bietet Arbeit während der Rente?
Durch Lohnarbeit während der Rente erhöht sich dein monatliches Einkommen, und außerdem kannst du deine Rente erhöhen, weil du in die Rentenversicherung einzahlst. Das gilt selbst bei einem Minijob (wenn du nicht von deinem Recht Gebrauch machst, das Einzahlen in die Rentenkasse zu verweigern).
Diese Erhöhung der Rente merkst du nach der regulären Altersgrenze jeweils zum 1. Juli des nächsten Jahres, denn dann wird die Rente angepasst.
Zusatzverdienst kann Steuern deutlich erhöhen
Ein Punkt, den du bei Arbeit während der Rente unbedingt beachten musst, sind die Steuern. Wer von der Altersrente allein lebt, ist zwar steuerpflichtig, zahlt aber oft nur wenig oder keine Steuer, da nach dem Abzug der Freibeträge kaum noch versteuerbares Einkommen bleibt.
Wenn du jetzt aber in einem Job hinzuverdienst, dann kann sich das ändern, denn dein Gehalt wird mit den Renteneinkünften verrechnet. Eine Faustregel lautet: Wenn dein Einkommen das eines Minijobs übersteigt, musst du wahrscheinlich Steuern zahlen.
Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben
Jetzt musst du aufpassen. Auch wenn dein Lohneinkommen und deine Rente jeweils die zu versteuernde Grenze nicht überschreiten, sind sie zusammen aller Wahrscheinlichkeit darüber. Du musst eine Steuererklärung abgeben und vermutlich Steuern zahlen.
Wer vorher immer angestellt arbeitete, denkt dies bisweilen nicht mit. Denn in einem Angestellenverhältnis wird die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen. Bei der Steuererklärung erfährst du hingegen erst später, wieviel Steuern du zahlen musst und solltest dich vorher informieren, was du alles von der Steuer absetzen kannst.
Klug ist es, einen Teil deines Einkommens für die mögliche Steuernachzahlung in Reserve haben.
Arbeiten bei vorzeitiger Rente – ein Rechenbeispiel
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erläutert: “Weil die Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, muss auf sie Einkommensteuer gezahlt werden. Rente und Gehalt werden daher zusammengerechnet, nach dem Gesamtbetrag berechnet sich die Steuer. Dadurch steigt für weiterarbeitende Frührentner die Abgabenlast.”
Konkret würde das zum Beispiel so aussehen: “Wer als Single etwa 15.000 Euro Rente im Jahr bezieht und 25.000 Euro hinzuverdient, hat Abgaben von 38,4 Prozent auf diesen Hinzuverdienst. Ohne Rente läge die Steuerbelastung dieses Gehalts bei 26,6 Prozent, wie eine neue IW-Studie zeigt.”
Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner?
Arbeitende Rentner haben wie andere Arbeitnehmer einen Grundfreibetrag von 11.784 Euro pro Jahr. Versteuert wird die Rente ebenso wie der Arbeitslohn, die Rente allerdings nur zu einem bestimmten Prozensatz, der kontinuierlich angehoben wird, bis er bei 100 liegt.
Die Versteuerung hängt indes davon ab, in welchem Jahr Versicherte in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt: 2021 blieben noch 19 Prozent der Rente steuerfrei, 2022 waren es noch 18 Prozent, 2023 17 Prozent und 2024 16 Prozent.
Abgaben für die Krankenversicherung
Eine gesetzliche Altersrente versichert dich automatisch in der Krankenversicherung für Rentner. Wie im Angestelltenverhältnis zahlst du den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 Prozent. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Auch der Zusatzbeitrag wird aufgeteilt.
Abgaben für die Arbeitslosenversicherung
Der Rentenexperte Peter Knöppel informiert: “Arbeitnehmer, die neben der Beschäftigung eine vorgezogene Altersrente beziehen, sind neben dem Arbeitgeber beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Nur mit Erreichen der Regelaltersgrenze werden sie versicherungsfrei und müssen keine Beiträge mehr zahlen.”
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.