Die Witwenrente steht nicht ausschließlich Witwen zu, sondern kann auch von der geschiedenen Ehefrau des Verstorbenen bezogen werden, sofern die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde.
Diese Regelung gilt gleichermaßen für Männer, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anspruchsberechtigt sind.
Somit sind die im folgenden dargelegten Erläuterungen auch auf Männer anwendbar, deren geschiedene Ehefrau vor ihnen verstorben ist, vorausgesetzt die Ehe wurde vor dem Stichtag im Jahr 1977 geschieden.
Witwenrente auch nach Scheidung
Die Geschiedenen-Witwenrente ist eine Form der sozialen Absicherung, die nicht nur Witwen und Witwern, sondern auch geschiedenen Ehepartnern unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Sowohl Männer als auch Frauen können diese Art von Rente beanspruchen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Witwenrente für Geschiedene
Um Anspruch auf die Geschiedenen-Witwenrente zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Scheidung vor dem 1. Juli 1977: Die Ehe muss vor diesem Stichtag rechtskräftig geschieden worden sein.
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit: Der verstorbene Ex-Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Diese kann auch vorzeitig durch bestimmte Umstände wie einen Arbeitsunfall erfüllt sein.
- Keine Wiederheirat oder neue Lebenspartnerschaft: Nach der Scheidung dürfen Sie nicht erneut geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein.
Wichtig: Im letzten Jahr vor dem Tod des Ex-Ehepartners müssen Sie von diesem Unterhalt erhalten haben oder einen berechtigten Unterhaltsanspruch gehabt haben.
Besonderheiten nach DDR-Recht
Wurde die Scheidung nach altem DDR Recht durchgeführt, gelten andere Regeln. In solchen Fällen wird die Witwenrente in der Regel nicht gezahlt!
Antrag und Beginn der Zahlung
Die Geschiedenen-Witwenrente beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats nach dem Eingang des Rentenantrags.
Daher ist es sehr wichtig, den Antrag so früh wie möglich nach dem Tod des Ex-Ehepartners oder der Auflösung der nachfolgenden Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zu stellen.
Beendigung der Witwenrente
Der Rentenanspruch auf die Witwenrente endet, wenn Sie erneut heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. In einem solchen Fall besteht möglicherweise ein Anspruch auf eine einmalige Rentenabfindung.
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Dokumentation und Nachweise
Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente wie Scheidungsurkunden, Nachweise über den Unterhaltsanspruch und eventuelle Todesurkunden sorgfältig aufbewahren und bei der Antragstellung vorlegen können.
Beratung durch Rentenversicherungsträger
Angesichts der speziellen Voraussetzungen empfehlen wir, eine individuelle Beratung durch den Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie spezifische Informationen und Unterstützung bei der Antragsstellung der Witwenrente auch nach einer Scheidung.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.