Die Ampel-Koalition hat sich auf den Haushaltsentwurf für 2025 geeinigt. Darin vorgesehen sind Vergünstigungen für Rentner. Wir zeigen, was sich ab 2025 für Rentnerinnen und Rentner ändern soll.
1. Beiträge können als Lohn ausgezahlt werden
So sollen Rentnern, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, die bisher fälligen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung als Lohn ausgezahlt werden.
Dadurch kann eine beträchtliche Summe zustanden kommen. Denn der Arbeitgeber zahlt 9,3 Prozent in die Rentenversicherung ein, und 1,3 Prozent in die Arbeitslosenversicherung. Das sind also 10,6 Prozent, die arbeitende Rentner mehr in der Kasse hätten.
Es besteht keine Pflicht
Zudem können sich die arbeitenden Rentner freiwillig auf die Auszahlung der Versicherungsbeiträge als Lohn einlassen, müssen es aber nicht. Sie können auch wie bisher die Rentenbeiträge weiterlaufen lassen. Dann beziehen Sie später eine höhere Rente.
Dieser Vorschlag wurde auch in der CDU / CSU begrüßt. Sp sagte Michael Kretschmer, der CDU-Ministerpräsident Sachsens: „Das stärkt die Anreize, auch über den Renteneintritt hinaus zu arbeiten.”
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Was ist der Grund für die Reform?
Die Lebenserwartung steigt, und damit ändert sich das Verhältnis der Erwerbstätigen zu denjenigen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden und in Rente gehen.
Da die Menschen im Schnitt länger leben, beziehen sie auch länger Rente, und die wird über Rentenbeiträge finanziert.
Mehr Netto in der Kasse
Für Menschen, die nach Eintritt ihrer Altersrente arbeiten, bedeutet diese Gesetzesänderung, dass unterm Strich mehr von ihrem Arbeitslohn erhalten bleibt.
2. Die Rentenaufschubprämie
Eine zweite Vergünstigung, um es schmackhaft zu machen, länger zu arbeiten, soll die Rentenaufschubprämie werden. Wer über seinen offiziellen Rentenbeginn hinaus arbeitet, soll eine einmalige Zahlung erhalten, die in Höhe der ihm zustehenden Rente liegt.
Wer muss, und wer kann Rentenversicherung zahlen?
Wer das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat, muss nach jetziger Gesetzeslage, Rentenbeiträge bezahlen, wenn er oder sie neben der Rente arbeitet. Sowohl die Betroffenen wie auch die Arbeitgeber leisten weiterhin Beiträge an die Kasse.
Sobald Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben und weiter arbeiten, können Sie Beiträge zahlen, um die Rente zu erhöhen, müssen es aber nicht.
3. Freibeträge werden erhöht
Zudem sollen im Haushalt 2025 Freibeträge erhöht werden, und die Einkommenssteuer an die Inflation angepasst werden. Vorgesehen ist auch, dass Überstunden in Zukunft steuerfrei bleiben.
4. Anstieg der Rente mit Erträge eines Kapitalstocks
Vorgesehen sind auch weitere Reformen der Rente. So soll der voraussehbare Anstieg der Rentenbeiträge wegen des verschobenen Verhältnisses zwischen Rentnern und Beitragszahlern in Zukunft gemildert werden – durch Erträge eines Kapitalstocks am Aktienmarkt.
Das Rentenpaket III
Vage am Horizont steht auch ein “Rentenpaket III”, Dieses soll die private Altersvorsorge unterstützen und die Betriebsrenten stärken. In der Debatte ist auch eine Vorsorgepflicht für Selbstständige.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.