Viele Rentner glauben, dass ihre Steuerabzüge auf die pauschalen 102 Euro für Werbungskosten sowie ein paar Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beschränkt sind.
Tatsächlich gibt es jedoch eine Vielzahl weiterer Kosten, die abgesetzt werden können. Darauf weist die Fachanwältin für Steuerrecht, Patricia Lederer, hin.
So sind Gewerkschaftsbeiträge und Mitgliedsbeiträge, die während der aktiven Berufstätigkeit gezahlt wurden, auch im Ruhestand weiterhin steuerlich absetzbar.
Zudem sind Anwalts- und Gerichtskosten absetzbar, sofern sie in Verbindung mit beruflichen Angelegenheiten stehen, wie zum Beispiel Streitigkeiten mit dem ehemaligen Arbeitgeber oder der Rentenversicherung.
Auch Steuerberaterkosten können anteilig abgesetzt werden, sofern sie auf die Rente bezogen sind.
Ein Tipp: Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge des letzten Jahres, um alle potenziell absetzbaren Kosten zu identifizieren.
Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erläutert 12 Tipps, um Steuern bei der Rente zu sparen
Kranken- und Pflegeversicherung: Welche Beiträge sind absetzbar?
Neben den obligatorischen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Zusatzversicherungen steuerlich geltend gemacht werden.
Diese finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen sind ebenfalls absetzbar.
Alle Ihre Versicherungen: Was kann abgesetzt werden?
Nicht nur Kranken- und Pflegeversicherungen, sondern auch andere Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden, sagt die Anwältin.
Dazu gehören Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen, einschließlich der Tierhaftpflicht und der Kfz-Haftpflicht. Diese fallen unter die sogenannten Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.
Um sicherzustellen, dass Sie keine absetzbare Versicherung übersehen, sollten Sie Ihre Kontoauszüge und Beitragsrechnungen überprüfen, so Lederer.
In vielen Fällen sind die einzelnen Versicherungsbeiträge in einem Gesamtpaket zusammengefasst, weshalb eine detaillierte Prüfung der Rechnungen notwendig ist.
Kirchensteuer und Spenden: Was können Sie absetzen?
Kirchensteuer und Spenden sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 300 Euro benötigen Sie keine Spendenquittung; ein Kontoauszug reicht aus. Dies ist besonders relevant seit der Einführung neuer Regelungen im Zuge des Ukraine-Kriegs.
Krankheitskosten: Welche Ausgaben können abgesetzt werden?
Krankheitskosten, die von der Krankenversicherung nicht erstattet werden, können unter den außergewöhnlichen Belastungen (agB) abgesetzt werden.
Dazu zählen Arztkosten, Medikamente, Zahnersatz, Hörgeräte, Treppenlifte, Massagen, Krankengymnastik und Selbstbeteiligungen bei Krankenhausaufenthalten und Reha-Maßnahmen.
Wichtig ist, dass Sie stets ein Rezept vom Arzt haben, auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Ein Tipp: Fordern Sie bei Ihrer Apotheke eine Jahresrechnung an, um alle absetzbaren Kosten übersichtlich zusammengefasst zu haben.
Menschen mit Behinderung: Welche Pauschbeträge gibt es?
Menschen mit Behinderung können Pauschbeträge anstelle einzelner Nachweise geltend machen. Der Grad der Behinderung (GdB) muss in der Steuererklärung angegeben werden. Je nach GdB können bis zu 7.400 Euro abgesetzt werden.
Handwerkerkosten: Was können Sie absetzen?
Handwerkerkosten für Reparaturen und Renovierungen können sowohl von Eigentümern als auch von Mietern abgesetzt werden.
Dabei sind 20 % der Arbeitskosten, jedoch nicht die Materialkosten, bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzbar.
Wichtig ist, dass die Handwerkerkosten nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt werden.
Hilfe im Haushalt: Welche Dienstleistungen sind absetzbar?
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Gartenarbeit, Waschen und Pflege können ebenfalls zu 20 % bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
Kapitalerträge: Was sollten Sie beachten?
Kapitalerträge wie Zinsen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, obwohl die Bank bereits Steuern einbehält. Durch die Günstigerprüfung kann das Finanzamt ermitteln, ob es für Sie vorteilhafter ist, diese Erträge zu versteuern oder zurückzuerstatten, sagt die Rechtsanwältin.
Was tun, wenn die Zeit knapp wird?
Falls Sie nicht alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig beisammen haben, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Hierfür gibt es Musterbriefe, die Ihnen helfen können, Ihre Situation darzulegen.
Computer und Telefon absetzen: Wie geht das?
Obwohl Rentner normalerweise keinen Computer von der Steuer absetzen können, gibt es Ausnahmen. Wenn Sie neben der Rente noch Einkünfte aus Vermietung oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen, können Sie die Kosten für Computer und Telefon anteilig geltend machen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.