Prozesskostenhilfe bei Bürgergeld Klagen – Darauf ist zu achten!

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Wird ein Antrag auf Bürgergeld nicht oder nicht in voller Höhe bewilligt, ist der Widerspruch die erste Möglichkeit. Wird auch der Widerspruch abgelehnt und rät der Anwalt zur Klage, entstehen Kosten.

Wie teuer sind Klagen vor dem Sozialgericht?

Damit diese Kosten auch übernommen werden, benötigen Klägerinnen und Kläger Prozesskostenhilfe. Diese stellt sicher, dass Leistungsberechtigte ihr Recht auch einklagen können.

Klagen vor dem Sozialgericht sind gerichtsgebührenfrei. Will man sich aber von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, kostet das Geld und muss fast immer vorher bezahlt werden.

Wer das Geld nicht oder nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, kann beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen (§ 73a Sozialgerichtsgesetz – SGG – i.V.m. §§ 114 ff. Zivilprozessordnung).

Welches Gericht ist zuständig?

In Angelegenheiten des Bürgergelds, des Sozialgeldes, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Sozialhilfe ist das Sozialgericht zuständig (§ 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG). Das Sozialgericht gewährt Prozesskostenhilfe, wenn die Klage nicht völlig aussichtslos ist oder mutwillig erscheint. Ein Antrag zur Prozesskostenhilfe findet sich hier.

Ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, hängt zudem vom Einkommen beziehungsweise vorhandenem Vermögen ab. Bei einer Person im Bürgergeld-Bezug dürften die Voraussetzungen jedoch erfüllt sein.

Achtung bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Im Sozialrecht spielt bei der Prozesskostenhilfe ferner die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem anderen Verband eine Rolle. Nach § 73a Abs. 2 SGG wird Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, wenn sich die oder der Beteiligte durch einen Angehörigen dieser Organisation vertreten lassen kann.

Das hat folgenden Grund: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem anderen Verband gibt dem Betroffenen bereits das Recht auf kostenlosen Rechtsschutz.

Das Gerichtsverfahren wird gemeinsam mit der Gewerkschaft oder dem Verband geführt. Dies ergibt sich aus der Satzung der jeweiligen Vereinigung. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Sozialverbandes sind und ein rechtliches Problem haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort und bitten Sie um Rechtsberatung.

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