Prozesskostenhilfe bei Bรผrgergeld Klagen – das kann schief gehen

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Wird ein Antrag auf Bรผrgergeld nicht oder nicht in voller Hรถhe bewilligt, ist der Widerspruch die erste Mรถglichkeit. Wird auch der Widerspruch abgelehnt und rรคt der Anwalt zur Klage, entstehen Kosten.

Wie teuer sind Klagen vor dem Sozialgericht?

Damit diese Kosten auch รผbernommen werden, benรถtigen Klรคgerinnen und Klรคger Prozesskostenhilfe. Diese stellt sicher, dass Leistungsberechtigte ihr Recht auch einklagen kรถnnen.

Klagen vor dem Sozialgericht sind gerichtsgebรผhrenfrei. Will man sich aber von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwรคltin vertreten lassen, kostet das Geld und muss fast immer vorher bezahlt werden.

Wer das Geld nicht oder nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, kann beim zustรคndigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen (ยง 73a Sozialgerichtsgesetz – SGG – i.V.m. ยงยง 114 ff. Zivilprozessordnung).

Welches Gericht ist zustรคndig?

In Angelegenheiten des Bรผrgergelds, des Sozialgeldes, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Sozialhilfe ist das Sozialgericht zustรคndig (ยง 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG). Das Sozialgericht gewรคhrt Prozesskostenhilfe, wenn die Klage nicht vรถllig aussichtslos ist oder mutwillig erscheint. Ein Antrag zur Prozesskostenhilfe findet sich hier.

Ob Prozesskostenhilfe gewรคhrt wird, hรคngt zudem vom Einkommen beziehungsweise vorhandenem Vermรถgen ab. Bei einer Person im Bรผrgergeld-Bezug dรผrften die Voraussetzungen jedoch erfรผllt sein.

Achtung bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Im Sozialrecht spielt bei der Prozesskostenhilfe ferner die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem anderen Verband eine Rolle. Nach ยง 73a Abs. 2 SGG wird Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, wenn sich die oder der Beteiligte durch einen Angehรถrigen dieser Organisation vertreten lassen kann.

Das hat folgenden Grund: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem anderen Verband gibt dem Betroffenen bereits das Recht auf kostenlosen Rechtsschutz.

Das Gerichtsverfahren wird gemeinsam mit der Gewerkschaft oder dem Verband gefรผhrt. Dies ergibt sich aus der Satzung der jeweiligen Vereinigung. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Sozialverbandes sind und ein rechtliches Problem haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort und bitten Sie um Rechtsberatung.