Pflegebedürftige sollen für einen Heimplatz künftig nicht mehr unbegrenzt selbst zahlen müssen. Der Deutsche Städtetag fordert einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung und bringt einen Deckel für die Eigenanteile ins Spiel. Als Orientierung nennt Städtetagspräsident Burkhard Jung ein Modell, nach dem Pflegebedürftige höchstens 1.500 Euro monatlich selbst tragen und die öffentliche Hand darüber hinausgehende Kosten übernimmt.
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Heimkosten neue Höchststände erreichen. Pflegebedürftige zahlten zum 1. Juli 2026 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Damit liegt die Belastung 256 Euro höher als ein Jahr zuvor.
Städtetag will Pflegeversicherung grundsätzlich umbauen
Der Deutsche Städtetag fordert nicht nur einzelne höhere Zuschüsse. Präsident Burkhard Jung spricht sich für einen Systemwechsel hin zu einer Pflegevollversicherung aus.
Die derzeitige Pflegeversicherung funktioniert nach dem Teilkasko-Prinzip. Sie übernimmt festgelegte Leistungen, deckt aber gerade im Pflegeheim längst nicht sämtliche Kosten. Den verbleibenden Betrag müssen Pflegebedürftige aus Rente, sonstigem Einkommen und Vermögen finanzieren.
Reicht das Geld nicht, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege ins Spiel. Genau diesen Übergang vom Pflegefall zum Sozialhilfefall will der Städtetag verhindern.
So soll die 1.500-Euro-Grenze funktionieren
Jung verweist auf einen Ansatz der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. Danach könnten Pflegebedürftige einen begrenzten Eigenanteil selbst tragen. Kosten oberhalb von 1.500 Euro im Monat würden nicht mehr bei ihnen verbleiben, sondern übernommen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen solchen Deckel nach Jungs Vorstellung gemeinsam finanzieren.
Jung hält außerdem einen einkommensabhängigen Deckel für denkbar. Menschen mit niedrigerem Einkommen könnten dann weniger als Menschen mit höheren Einkünften selbst tragen.
Noch ist offen, welche Kosten der Deckel genau erfassen würde
Die monatliche Heimrechnung besteht aus mehreren verschiedenen Kostenblöcken. Dazu gehören der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie teilweise Ausbildungskosten. Der Begriff „Eigenanteil“ kann deshalb zu Missverständnissen führen.
Der politische Vorschlag muss in einem konkreten Gesetz erst festlegen, ob eine 1.500-Euro-Grenze die gesamte selbst zu tragende Heimrechnung oder nur bestimmte Pflegekosten erfasst.
Die bisher bekannt gewordene Forderung spricht allgemein davon, Eigenanteile oberhalb von 1.500 Euro übernehmen zu lassen. Eine gesetzliche Detailregelung liegt dafür noch nicht vor.
Heute zahlen Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro
Ohne den nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag beträgt die durchschnittliche monatliche Belastung bundesweit rund 3.677 Euro. Davon entfallen durchschnittlich 2.088 Euro auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten.
Im ersten Jahr reduziert der Zuschuss der Pflegekasse die durchschnittliche Eigenbelastung auf 3.364 Euro. Im zweiten Jahr liegen die Kosten bei rund 3.051 Euro, im dritten bei 2.633 Euro und ab dem vierten Jahr bei durchschnittlich 2.111 Euro.
Ein 1.500-Euro-Deckel würde viele Heimbewohner erheblich entlasten
Würde tatsächlich die gesamte durchschnittliche Eigenbelastung bei 1.500 Euro gedeckelt, wäre die Entlastung erheblich. Ein Bewohner im ersten Heimjahr zahlt heute durchschnittlich 3.364 Euro. Bei einer Grenze von 1.500 Euro würde seine monatliche Belastung rechnerisch um 1.864 Euro sinken.
Das wären mehr als 22.000 Euro weniger im Jahr.
Selbst jemand, der bereits seit mehr als drei Jahren im Pflegeheim lebt und derzeit durchschnittlich 2.111 Euro zahlt, würde rechnerisch noch um rund 611 Euro im Monat entlastet.
Die heutigen Zuschläge begrenzen nur einen Teil der Heimkosten
Schon heute beteiligt sich die Pflegeversicherung stärker an den Kosten, je länger ein Bewohner im Pflegeheim lebt.
Nach § 43c SGB XI übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Nach mehr als zwölf Monaten steigt der Zuschlag auf 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten auf 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten auf 75 Prozent.
Diese Zuschläge beziehen sich jedoch nur auf die pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten verschwinden dadurch nicht. Deshalb bleibt die tatsächliche Heimrechnung selbst nach mehreren Jahren häufig höher als viele Renten.
Wenn die Rente nicht reicht, springt heute häufig das Sozialamt ein
Genau hier setzt die Kritik des Städtetags an. Wer Heimkosten nicht aus eigenem Einkommen bezahlen kann, muss zunächst prüfen, ob eigenes verwertbares Vermögen vorhanden ist.
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Reichen Einkommen und einsetzbares Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege übernehmen. Dabei prüft es die finanzielle Bedürftigkeit.
Auch Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners können eine Rolle spielen. Der geschützte Barbetrag liegt grundsätzlich bei 10.000 Euro pro Person. Darüber hinaus gelten weitere Schutzregeln und Ausnahmen.
Für viele Menschen bedeutet der Umzug ins Pflegeheim deshalb eine massive finanzielle Veränderung.
In Leipzig explodieren die Ausgaben für Hilfe zur Pflege
Der Städtetag verfolgt mit seiner Forderung auch ein eigenes finanzielles Interesse. Die Kommunen tragen einen erheblichen Teil der Sozialhilfeausgaben, wenn Pflegebedürftige ihre Heimkosten nicht mehr bezahlen können.
Jung verweist auf Leipzig. Dort seien die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege innerhalb von fünf Jahren um rund 300 Prozent gestiegen.
Nach seiner Darstellung geraten insbesondere in ostdeutschen Kommunen immer mehr Pflegebedürftige in die Situation, ihren Eigenanteil nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.
Eine stärkere Pflegeversicherung würde daher nicht nur die Bewohner entlasten, sondern einen Teil der Kosten vom Sozialamt wegverlagern.
Vollversicherung würde das bisherige Prinzip umdrehen
Der Begriff Pflegevollversicherung geht noch weiter als ein einfacher 1.500-Euro-Deckel. Heute legt die Pflegeversicherung fest, wie viel sie zahlt. Steigen die Pflegekosten stärker als ihre Leistungen, wächst der Anteil der Pflegebedürftigen.
Bei einem Deckel-Modell würde sich dieses Prinzip teilweise umkehren: Der Gesetzgeber würde festlegen, welchen Höchstbetrag der Pflegebedürftige tragen muss. Steigen die erfassten Pflegekosten darüber hinaus, müsste die Versicherung beziehungsweise die öffentliche Finanzierung die Mehrkosten übernehmen.
Damit würde das Kostenrisiko stärker vom Pflegebedürftigen auf das System verlagert.
Wer soll die zusätzlichen Milliarden bezahlen?
Genau daran dürfte sich die politische Debatte entzünden. Wenn Pflegebedürftige weniger zahlen, verschwinden die Kosten nicht. Jemand anderes muss sie übernehmen.
Jung nennt Bund, Länder und Kommunen als gemeinsame Geldgeber für einen möglichen Deckel. Gleichzeitig fordert er einen Umbau der Pflegeversicherung.
Das trifft auf eine ohnehin angespannte Finanzlage. Für die kommenden Jahre rechnen Kassen und Politik bereits mit Milliardenlücken in der sozialen Pflegeversicherung.
Ein Deckel könnte daher zusätzliche Steuermittel, höhere Beiträge oder eine grundsätzlich andere Verteilung der Pflegekosten notwendig machen.
FAQ zur Pflegevollversicherung und Eigenanteil
Müssen Pflegeheimbewohner künftig nur noch 1.500 Euro zahlen?
Nein. Die 1.500-Euro-Grenze ist bislang eine politische Forderung und noch kein geltendes Recht.
Wie viel zahlen Heimbewohner aktuell?
Im ersten Aufenthaltsjahr lag die durchschnittliche Eigenbelastung zum 1. Juli 2026 bundesweit bei 3.364 Euro monatlich.
Was passiert heute, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen. Dafür prüft es Einkommen, verwertbares Vermögen und weitere persönliche Verhältnisse.
Quellen
Deutscher Städtetag / Äußerungen von Präsident Burkhard Jung zur Pflegevollversicherung und zum Eigenanteilsdeckel, August 2026 (DIE ZEIT)
Gesetze im Internet, §§ 43 und 43c SGB XI – Vollstationäre Pflege und Leistungszuschläge (Gesetze im Internet)
Verband der Ersatzkassen, Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026 (Vdek)
Verbraucherzentrale, Sozialhilfe: Wann sich das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt, Stand 29. Mai 2026 (Verbraucherzentrale)




