Hartz IV: Kopieren des Personalausweises ist rechtswidrig

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Anfertigen von Kopien des Personalausweises rechtswidrig

Viele Menschen wissen nicht, dass das Kopieren des Personalausweises durch das Jobcenter rechtswidrig ist. Und obwohl es verboten ist, kopieren viele Jobcenter die Nutzerdaten von Hartz IV Leistungsberechtigten. Um dieses Verbot zu umgehen, versuchen die Jobcenter eine Freiwilligkeit zu erzwingen, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Sie fordern potenzielle Bezieher auf, eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen.

Jobcenter verlangt Geld zurück, das nie ausgezahlt wurde

Automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist unzulässig

Grundlage der Diskussion waren vermehrte Beschwerden über das Jobcenter Offenbach. Mehrere Kunden des Jobcenters wandten sich an die Bürgerrechtsgruppe „Die Datenschützer Rhein-Main“. Sie berichteten, dass man in dem besagten Jobcenter ihre Personalausweise kopiere und einscanne, um sie in elektronischen Akten zu speichern. Die Bürgerrechtsgruppe sah in diesem Vorgehen einen klaren Verstoß.

Das Personalausweisgesetz hat die automatisierte Speicherung der Ausweisdaten nämlich für unzulässig erklärt. Es besagt ebenfalls, dass Ausweise nicht eingescannt, beziehungsweise elektronisch gespeichert werden dürfen. Daher wandte man sich zunächst an den hessischen Sozialminister und den hessischen Datenschutzbeauftragten.

Mitarbeiter dürfen Daten nur manuell erfassen

Der hessische Sozialminister erkannte kein rechtwidriges Verhalten in der Praxis des Jobcenters. Der hessische Datenschutzbeauftragte sah das jedoch anders. Demnach ist das Einscannen des Personalausweises und dessen Speicherung in einer elektronischen Akte verboten. Das gelte auch für die Jobcenter.

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen, wurden sowohl das Bundesjustizministerium wie auch das Bundesinnenministerium um eine Stellungnahme gebeten. Diese kamen zum selben Ergebnis wie der hessische Datenschutzbeauftragte. Sowohl Fotokopien, als auch das Einscannen sind unzulässig. Folglich sind die Sachbearbeiter lediglich dazu berechtigt, den Personalausweis in Augenschein zu nehmen und die Daten manuell zu erfassen.

Jobcenter muss Arbeitsweise ändern

Das Jobcenter Offenbach wurde durch den hessischen Datenschutzbeauftragten angewiesen seine Arbeitsweise zu ändern. Kopien würfen daher nicht mehr angefertigt werden und bereits vorhandenen Kopien müssen aus den Akten entfernt werden. Bedauerlicherweise ist das Vorgehen nach wie vor eine gängige Praxis in vielen Jobcentern. Diese versuchen häufig auch sich die Berechtigung durch ein Einverständnis der Erwerbslosen einzuholen. Diese sehen sich gezwungen diese Erklärung zu unterschreiben. Sie haben Angst, dass man ihnen die Leistung ansonsten verwehren könnte.

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