Personalausweis wird 30 Prozent teurer! Was ist bei Hartz IV?

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30 Prozent mehr für Personalausweis

Um satte 30 Prozent steigen die Kosten für einen neuen Personalausweis. Ab kommenden Jahr soll der “Perso” statt 28,80 EUR nunmehr 37 Euro kosten. Das hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch in Berlin beschlossen.

Die Gebühren für den Ausweis, die verpflichtend sind, können für Hartz IV Beziehende sehr belastend sein, wenn man bedenkt, dass die Regelleistungen recht knapp bemessen sind. Anträge bei den Jobcentern auf Kostenübernahme werden regelmäßig abgelehnt. Die Begründung lautet, dass in den Regelleistungen bei ALG II und Sozialhilfe 0,25 Euro zum Ansparen enthalten sind. Obwohl die Gebühren erhöt werden, wird offenbar der Regelsatz nicht angeglichen.

Ab nächsten Jahr sollen die erhöhten Gebühren gelten. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit gestiegenen Verwaltungs- und Behördenkosten. Zwar muss der Bundesrat noch die 30-prozentige Erhöhung billigen, allerdings scheint das Thema innerhalb der Länder unstrittig zu sein.

Erst kurze Zeit Hartz IV bezogen? Antrag auf Kostenübernahme könnte erfolgreich sein

In Ausnahmen kann versucht werden, die Kosten dennoch beim Jobcenter zu beantragen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte nämlich entschieden, dass die Jobcenter den Einzelfall prüfen müsse.

Wer erst kurze Zeit Sozialleistungen bezieht, könnte möglicherweise ein kompletter Gebührenerlass möglich sein, so das Gericht. Rechnerisch müssten Hartz IV Betroffene 115,2 Monate lang jeweils 25 Cent ins Sparschwein stecken, damit sie ihren neuen Personalausweis bezahlen könnten. Wer also 9 Jahre und 6 Monate lang von Hartz IV lebt, hat das Geld, sich einen neuen Ausweis vom Regelsatz zu leisten. (VG Berlin, Urt. VG 23 K 329.15).

Wer also erst kurze Zeit Hartz IV bezieht, sollte einen Antrag mit Verweis auf diesen Urteil stellen und bei Ablehnung auch einen Widerspruch nicht scheuen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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