P-Konto: Darf die Rente gepfändet werden?

Lesedauer 2 Minuten

Häufig erhalten wir Anfragen von besorgten Lesern: Kann die Rente im Falle von Schulden vom Konto gepfändet werden? In diesem Artikel geben wir Antworten!

Auch Renten dürfen gepfändet werden

Um die wichtigste Frage zu beantworten: Auch eine Rente kann gepfändet werden. Deshalb sollten Rentner und Rentnerinnen ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO umwandeln. Es schützt Menschen mit Schulden vor einer Pfändung des Kontoguthabens.

Grundfreibetrag durch P-Konto gesichert

Der oder die Gläubiger können zwar das Konto sperren lassen. Betroffene können allerdings weiterhin über den persönlichen Guthabenfreibetrag verfügen. Dieser Grundfreibetrag liegt derzeit bei 1.410 Euro pro Kalendermonat. Aufgrund der Rundungsvorschrift ist laut Verbraucherschützern ein Einkommen bis zu einer Höhe von 1.410 Euro vor einer Pfändung geschützt.

Im Grundsatz kann nämlich laut der Deutschen Rentenversicherung jedes Einkommen gepfändet werden. Das gilt auch für Renten.

Einkommen, dass durch Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht, wird wie reguläres Einkommen durch Erwerbsarbeit behandelt. Hiervon sind auch weitere Formen der Rente, wie Waisenrente, Witwenrente oder private Renten betroffen.

Lesen Sie auch:
Konto noch vor einem Insolvenzverfahren in ein P-Konto umwandeln

Schuldner, die Rentner sind, sollten sich deshalb schnellstmöglich ein P-Konto anschaffen. Denn auch eine Rente ist vor dem Zugriff der Schulnder nicht sicher. Nur ein P-Konto kann demnach vor dem vollen Zugriff schützen. Dazu kann das bisherige Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, auf Antrag das Konto entsprechend umzuwandeln.

Rechenbeispiel

Wer eine monatliche Rente von insgesamt 1500 Euro bezieht, kann eine Pfändung von 90 Euro im Monat erwarten. Der Rest ist durch den Grundfreibetrag geschützt.

Damit Gläubiger einen Zugriff auf das Einkommen haben, müssen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und im Anschluss einen Vollstreckungstitel erwirken.

Grundfreibetrag kann erhöht werden

Über den Grundfreibetrag hinaus gelten weitere Freibeträge. Unter diesen Vorraussetzungen kann der zu behaltende Betrag vor einer Pfändung im Rahmen des P-Kontos geschützt werden:

  • wenn man einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn man einer oder mehreren Personen Unterhalt zahlt (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn Sie Sozialleistungen wie Bürgergeld für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (Bedarfsgemeinschaft) (§850 k Abs. 2 Nr. 1 b ZPO)
  • wenn Sie einmalige Sozialleistungen wie Grundsicherung  erhalten (z.B. Kosten für eine Klassenfahrt oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse)
  • wenn Sie Kindergeld für ihre Kinder erhalten

Bei bestehender Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbetrag auf 527,76 Euro. Wer für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig ist, erhält eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 294,02 Euro.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...