P-Konto: Ansparen mit dem Pfändungsschutzkonto sehr bald möglich

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Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums sollen Inhaber von Pfändungsschutzkontos (P-Konto) mehr Freiheiten erhalten. Eine entsprechende Vorlage war bereits im März von der Bundesregierung beschlossen worden. Aufgrund der „Corona-Krise“ wird das Projekt jetzt vorangetrieben.

Die „Corona-Krise“ beschleunigt Pläne zum Pfändungsschutz

Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht unterstrich angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ für Arbeitslose, Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Selbstständige die Notwendigkeit zur geplanten Erweiterung des finanziellen Schutzes Verschuldeter. „Ein ausgewogener Schutz vor Pfändungen ist unverzichtbarer Bestandteil einer solidarischen Gesellschaft“, so die Ministerin.

Ein P-Konto schützt Verschuldete davor, dass Gläubiger ihnen das Konto leerräumen und damit die Lebensgrundlage entziehen, weil laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Ein Girokonto kann auf Antrag einfach in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden. Diese Regelung war 2010 gegen den Widerstand der Banken eingeführt worden. Aktuell verfügen 2,5 Millionen Menschen in Deutschland über ein P-Konto.

Sparen für größere Anschaffungen soll ermöglicht werden

Aktuell werden 1.178,59 Euro im Monat durch die Zivilprozessordnung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Kindesunterhalt erhöht den Betrag entsprechend. Der jetzige Entwurf für das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) sieht vor, dass Verschuldete mehr als bisher sparen können, und soll ihnen so größere Anschaffungen ermöglichen.

Betroffene sollen demnach besser als zuvor für größere Anschaffungen sparen können. Bisher wurde nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben nach Ablauf eines Monats an die Gläubiger überwiesen. Künftig soll dies erst nach drei Monaten geschehen.

Gemeinschaftskonten sollen geschützt werden

Außerdem sollen Gemeinschaftskonten, die bisher nicht geschützt sind, künftig ebenfalls vor der Pfändung geschützt werden, indem jeder Berechtigte ein separates Pfändungsschutzkonto einrichten kann.

Verrechnung von Saldi soll verboten werden

Nach den Plänen des Verbraucherschutzministeriums soll es außerdem Banken künftig verboten werden, Konten mit negativem Saldo aufzurechnen. Damit wäre gewährleistet, dass Zahlungseingänge ab dem Zeitpunkt der Umwandlung in ein P-Konto nicht mehr mit dem vorherigen Minus auf dem Konto verrechnet werden können, damit die Inhaberin oder der Inhaber wie vorgesehen über den pfändungsfreien Betrag verfügen kann.

Erhöhung des Freibetrages soll unkomplizierter werden

Die Erhöhung des Freibetrages, der bisher beim Jobcenter, den Banken oder einem Vollstreckungsgericht beantragt werden konnte, was zum Teil zu erheblichem Bürokratieaufwand und massiven Verzögerungen führte, soll vereinfacht werden. Die zuständigen Behörden werden demnach dazu verpflichtet, Bescheinigungen umgehend auszustellen.

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