Orangener Parkausweis bei einer Schwerbehinderung: Fast so gut wie der Blaue

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Fรผr behinderte Menschen, die kein Anrecht auf den bekannten blauen Parkausweis haben und deswegen oft Nachteile im Alltag haben, gibt es seit einiger Zeit gute Nachrichten. Der eingefรผhrte Gleichstellungs-Parkausweis ermรถglicht eine Parkerleichterung fรผr besondere Gruppen Schwerbehinderter.

Die orange Parkerleichterung gibt dem Inhaber Sonderrechte, mit denen er in bestimmten Zonen eine Parkerlaubnis erhรคlt, die ohne den Ausweis zu teilweise erheblichen Strafen fรผhren wรผrde.

Wir geben euch einen รœberblick, ob Ihr fรผr den Ausweis berechtigt seid, wie ihr ihn beantragen kรถnnt und welche Sonderrechte fรผr euch gelten.

Wie kann man den Ausweis beantragen

Um den orangefarbenen Ausweis zu beantragen, mรผsst ihr euch direkt an die fรผr euch zustรคndige StraรŸenverkehrsbehรถrde wenden.

Vorher solltet ihr jedoch die Anforderungen fรผr einen erfolgreichen Antrag prรผfen. Fรผr einen erfolgreichen Antrag mรผsst ihr mindestens eine der folgenden Bedingungen erfรผllen:

  • Erkrankung an Morbus-Crohn bzw. Colitis-Ulcerosa mit mindestens GdB 60
  • Ihr habt das Merkzeichen G und B und einen GdB von mindestens 80 wegen der Funktionsstรถrungen an den unteren GliedmaรŸen
  • Doppeltes Stoma mit einem GdB von mindestens 70 und Auswirkungen auf die Gehfรคhigkeit
  • Merkzeichen G und B und einen GdB von mindestens 70 wegen der
  • Funktionsstรถrung an den unteren GliedmaรŸen und einen GdB von mindestens 50 wegen Funktionsstรถrung des Herzens und der Atmungsorgane

Feststellung des Bedarfs

Wenn bei euch eine Erst- oder Neufeststellung nach dem 1. Oktober 2001 vom Versorgungsamt erfolgt ist, dann solltet ihr bereits im Besitz einer Zusatzbescheinigung sein, die ihr der StraรŸenverkehrsbehรถrde vorlegen kรถnnt.

Wenn ihr nicht im Besitz dieser Bescheinigung seid, stellte die Behรถrde ein Amtshilfeersuchen beim Versorgungsamt, um eure Angaben zu bestรคtigen.

Wichtig zu wissen: Es wird dabei keine Prรผfung durch das Versorgungsamt ausgelรถst.

Sonderrechte fรผr Behinderte mit Gleichstellungs-Parkausweis

Der Ausweis soll Menschen helfen, die eine starke Bewegungseinschrรคnkung und dabei keinen Anspruch auf den blauen Parkausweis haben. Wichtig zu beachten ist, dass dieser Ausweis euch grundsรคtzlich nicht berechtigt auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplรคtzen zu parken. Der Ausweis ermรถglicht euch jedoch in vielen Bereichen ein umfangreiches Sonderparkrecht.

Ausnahmen mit Parkscheibe

Fรผr einige Ausnahmen wird eine Parkscheibe benรถtigt, falls ihr keine besitzt, solltet ihr sie unbedingt anschaffen.

  • Fรผr folgende Ausnahmen mรผsst ihr eine Parkscheibe besitzen:
  • Parken bis zu drei Stunden bei eingeschrรคnktem Halteverbot
  • Bewohnerparkplรคtze bis zu 3 Stunden nutzen
  • Verlรคngerte Parkzeit fรผr bestimmte Halteverbotszonen

Ohne Ankunftshinweis Anspruch auf folgende Ausnahmen:

  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebรผhr und zeitliche Begrenzung
  • In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen auรŸerhalb von gekennzeichneten Flรคchen, ohne den durchgehenden Verkehr behindern
  • An Orten, wo das Parken durch die Schilder 314 (Beginn eines Parkplatzes) und 315 (Ende eines Parkplatzes) der StVO erlaubt ist und zusรคtzlich ein Schild die Parkzeit begrenzt, ist es verboten, lรคnger als die angegebene Parkdauer zu parken.
  • In FuรŸgรคngerzonen wรคhrend der zum Be- und Entladen ausgewiesenen Zeiten zu parken

Allgemeine Regelungen zum Gleichstellungsausweis

Fรผr die Nutzung des Ausweises gelten einige Regelungen, die zwingend eingehalten werden mรผssen. Bei Nichtbeachtung kรถnnen fรผr euch erhebliche Konsequenzen drohen.

Es ist insbesondere wichtig, den Parkausweis immer im Original im Fahrzeug zu haben. Eine Kopie kรถnnte als Urkundenfรคlschung betrachtet und mit einer hohen Strafe geahndet werden. AuรŸerdem ist der Ausweis immer personen- und nicht fahrzeuggebunden.

Es ist legitim, den Ausweis zu benutzen, um den Inhaber von einem Ort abzuholen, oder ihn dort abzusetzen.

Wenn man jedoch den Ausweis nutzt, ohne den Inhaber zu befรถrdern, kann das bei wiederholten Fehlverhalten zu Entzug des Ausweises fรผhren.

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Unterschiede im Ausland und pro Bundesland

Der Hinweis, dass Schwerbehinderten-Parkplรคtze nicht genutzt werden dรผrfen, gilt nicht fรผr jedes Bundesland, in Berlin und Brandenburg dรผrfen Inhaber des Ausweises auch auf diesen Flรคchen parken.

Im Ausland gilt der Ausweis generell nicht, ebenso wenig kรถnnt ihr einen reservierten Parkplatz am Wohnort oder dem Arbeitsplatz mit ihm beantragen.

Wenn in zumutbarer Entfernung eine Parkmรถglichkeit vorhanden ist, dรผrfen die Ausnahmen nicht in Anspruch genommen werden.

Es gilt eine Maximalparkdauer von 24 Stunden fรผr alle Bereiche, in denen keine grundsรคtzliche zeitliche Einschrรคnkung besteht.

Wenn ihr euch an diese Regelungen haltet und der Ausweis immer gut sichtbar im Windschutzscheibenbereich ausliegt, habt ihr eine echte Erleichterung im Alltag und eine gute Alternative zum blauen Parkausweis.