Neues Krankengeld nach dem Krankengeld beziehen

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Bis zu eineinhalb Jahre lang kann man Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Doch wie verhรคlt es sich mit einem erneuten Anspruch auf Krankengeld? Muss man dafรผr wirklich sechs Monate am Stรผck gesund sein?

Was sind die Grundlagen fรผr den Bezug von Krankengeld?

In Deutschland betrรคgt der maximale Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen. Diese Regelung gilt innerhalb einer sogenannten Blockfrist von drei Jahren.

Doch in der Realitรคt erhalten die meisten Menschen nur 72 Wochen lang Krankengeld. Das liegt daran, dass die ersten sechs Wochen einer Krankheit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist, bevor die Krankenkasse einspringt.

Nach dem Ende der Krankengeldzahlung sind weitere Sozialleistungen mรถglich, zum Beispiel von der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente.

Bei Erreichen eines bestimmten Alters besteht auch die Mรถglichkeit, in die Altersrente รผberzugehen.

Kann ich zweimal Krankengeld fรผr die gleiche Krankheit erhalten?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es mรถglich, erneut Krankengeld fรผr die gleiche Erkrankung zu erhalten. Es gibt dabei zwei verschiedene Szenarien:

  1. Eine vรถllig neue Erkrankung tritt auf: Wenn nach einer abgeschlossenen Krankengeldphase eine neue, nicht verwandte Krankheit diagnostiziert wird, besteht ein neuer Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. Ein Beispiel wรคre, wenn jemand nach einer รผberstandenen Depression an Krebs erkrankt.
  2. Die alte Krankheit kehrt zurรผck: Hier sind die Hรผrden hรถher. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die dreijรคhrige Blockfrist abgelaufen ist und zusรคtzlich bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sind.

Welche Voraussetzungen gelten fรผr einen neuen Krankengeld-Anspruch bei derselben Krankheit?

Zunรคchst muss die Blockfrist von drei Jahren, die mit der ersten Krankschreibung beginnt, abgelaufen sein.

Darรผber hinaus fordert das Gesetz, dass Sie vor einem erneuten Krankengeldbezug mindestens sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfรคhig waren und in dieser Zeit entweder gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung standen.

Muss ich sechs Monate am Stรผck gesund sein?

Eine hรคufige Frage lautet, ob diese sechs Monate am Stรผck absolviert werden mรผssen oder ob sie sich รผber einen lรคngeren Zeitraum verteilen kรถnnen.

Das Gesetz spricht hier von “in der Zwischenzeit sechs Monate”, ohne eine durchgehende Periode zu verlangen.

Es ist daher ausreichend, wenn sich diese sechs Monate ohne Arbeitsunfรคhigkeit insgesamt รผber einen lรคngeren Zeitraum hinweg zusammensetzen.

Welche Rolle spielt die Erwerbstรคtigkeit in diesen sechs Monaten?

Neben der Tatsache, dass keine Krankmeldung fรผr die ursprรผngliche Erkrankung vorliegen darf, mรผssen Sie in diesen sechs Monaten auch erwerbstรคtig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung gestanden haben. Das bedeutet, entweder arbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich beim Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Ende des Krankengeldes oft um eine besondere Form handelt: die Nahtlosigkeitsregelung.

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Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur Sie als so krank einstuft, dass Sie in den nรคchsten sechs Monaten voraussichtlich nicht arbeiten kรถnnen.

In dieser Phase beziehen Sie zwar Arbeitslosengeld, stehen aber nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung, weshalb diese Zeit nicht auf die sechs Monate ohne Krankmeldung angerechnet wird.

Krankengeld auch fรผr die selbe Erkrankung

Es ist also mรถglich, zweimal Krankengeld zu erhalten, auch fรผr dieselbe Krankheit.

Wichtig dabei ist, dass die dreijรคhrige Blockfrist abgelaufen ist und dass zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen, in denen Sie nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben waren und erwerbstรคtig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung standen.

Ob diese sechs Monate am Stรผck oder verteilt liegen, ist dabei unerheblich. Jedoch zรคhlt die Zeit, in der Sie aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beziehen, nicht zu diesen sechs Monaten.

Praxisbeispiel: Krankengeld nach dem Krankengeld

Herr Meier ist seit einem Jahr wegen einer schweren Rรผckenverletzung arbeitsunfรคhig und bezieht Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Nach 78 Wochen endet sein Anspruch auf Krankengeld, und er wird von der Krankenkasse โ€žausgesteuertโ€œ. Er weiรŸ jedoch, dass unter bestimmten Bedingungen ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entstehen kann.

Voraussetzungen fรผr erneuten Krankengeldbezug

  • Es muss eine neue Krankheit vorliegen, die nicht ursรคchlich mit der vorherigen Erkrankung zusammenhรคngt, oder
  • Es muss ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen haben.

Wie Herr Meier wieder Krankengeld bezieht:

  1. Beendigung der Arbeitsunfรคhigkeit durch erste Erkrankung: Nach 78 Wochen beendet der behandelnde Arzt die Arbeitsunfรคhigkeit fรผr die Rรผckenverletzung. Herr Meier versucht, wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen.
  2. Neue Erkrankung innerhalb kurzer Zeit: Zwei Monate nach seiner Rรผckkehr in den Job erleidet Herr Meier einen schweren Bandscheibenvorfall, der ihn erneut arbeitsunfรคhig macht. Da die neue Erkrankung nicht mit der vorherigen Rรผckenverletzung identisch ist, prรผft die Krankenkasse seinen Anspruch auf Krankengeld.
  3. Erneuter Anspruch auf Krankengeld: Nach der รคrztlichen Feststellung der neuen Arbeitsunfรคhigkeit stellt die Krankenkasse fest, dass Herr Meier einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hat, da die neue Krankheit nicht ursรคchlich mit der ersten Erkrankung zusammenhรคngt.
  4. Prรผfung der Dreijahresfrist: Wรคre der Bandscheibenvorfall eine Folge der ersten Erkrankung gewesen, hรคtte Herr Meier nur dann einen neuen Anspruch gehabt, wenn der Dreijahreszeitraum seit Beginn der ersten Krankengeldzahlung abgelaufen wรคre. In seinem Fall ist dies nicht nรถtig, da es sich um eine unabhรคngige Erkrankung handelt.

Fazit: erneutes Krankengeld beziehen

Herr Meier konnte erneut Krankengeld beziehen, da er an einer neuen Erkrankung litt, die nicht in ursรคchlichem Zusammenhang mit seiner ersten Erkrankung stand. Wรคre die Erkrankung dieselbe gewesen, hรคtte er warten mรผssen, bis ein neuer Dreijahreszeitraum beginnt. Daher ist es wichtig, bei einer erneuten Arbeitsunfรคhigkeit auf die Unterscheidung der Diagnosen und die Fristen zu achten.