Neues Familien-Gesetz lässt Hartz IV-Kinder wieder leer ausgehen

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Obwohl es armen Kindern helfen soll, trifft das „Starke-Familien-Gesetz“ nicht auf Hartz IV-Familien zu.

Gesetz soll vor Hartz IV schützen

Obwohl viele Eltern arbeiten, reicht das Geld für ein Leben mit Kindern nicht immer aus. Kleidung, Spielsachen, Schulutensilien oder auch die Anmeldung im Sportverein stellen Eltern häufig vor große Herausforderungen. Genau für solche Familien soll es nun Hilfe geben. Vergangene Woche hat der Bundesrat das „Starke-Familien-Gesetz“ gebilligt. Mit diesem Gesetz möchte man Familien mit niedrigem Einkommen stärker unterstützen. Es soll verhindern, dass sie in absehbarer Zeit von Hartz IV leben müssen. Die Länderkammer stimmte der Initiative nach einigen Änderungen zu. Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet.

Was hat sich geändert?

Verbesserungen wird es sowohl beim Kinderzuschlag als auch beim Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets geben. Der Kinderzuschlag steigt von 170 auf 185 Euro an und darf von Familien beansprucht werden, die ohne ihn Hartz IV-Leistungen beanspruchen müssten. Sie können ihn zusätzlich zum Kindergeld beantragen. In der Vergangenheit fiel der Zuschlag oftmals abrupt weg, sobald das Einkommen eines Elternteils anstieg. So haben 50 Euro mehr Gehalt schnell zu 300 Euro weniger Zuschlag geführt. Das soll sich nun ändern. Sollte das Einkommen der Eltern insofern steigen, dass es den Bedarf der Familie knapp decken würde, soll der Zuschlag allmählich auslaufen und nicht schlagartig wegfallen.

Zudem werden Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, bundesweit von Kitagebühren befreit. Des Weiteren steigt das Schulstarterpaket, das Empfänger des Zuschlags ebenfalls erhalten, von 100 auf 150 Euro an. Ziel ist es damit einen Teil des Schulbedarfs, wie Schulranzen und Stifte zu decken. Ferner gibt es kostenloses Mittagessen in der Kita, beziehungsweise in der Schule, sowie ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. In der Vergangenheit mussten Familien die Kosten für dieses zumindest in Teilen selbst übernehmen.

Gesetz tritt stufenweise in Kraft

In Kraft treten wird das neue Gesetz stufenweise. So gilt die Erhöhung des Kinderzuschlags bereits ab Juli 2019. Die Änderungen bezüglich der Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019. Alle weiteren Änderungen greifen ab dem 1. Januar 2020. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach vor dem Bundesrat von einem klaren Signal gegen Kinderarmut. Ein allmähliches Auslaufen würde beispielsweise die bisherige Abbruchkante abgeschaffen. Diese habe in der Vergangenheit häufig dazu geführt, dass der Zuschlag ab einem bestimmten Einkommen abrupt beendet wurde. Damit möchte man ein Zeichen setzen, dass es sich lohne zu arbeiten. Zudem verbessere das Gesetz auch die Lernförderung. Demnach soll bezuschusste Lernförderung nun nicht mehr erst greifen, wenn das Kind versetzungsgefährdet ist, sondern deutlich früher.

Gesetz berücksichtigt nicht alle Kinder gleichermaßen

Durch die Neuregelungen hat sich die Zahl der Berechtigten deutlich erhöht. Allerdings soll das Gesetz Familien zwar vor Hartz IV schützen, jedoch nicht helfen, Betroffene davon zu befreien. Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Gesetze, die arme Kinder beziehungswiese arme Familien unterstützen sollten. Die wirklich Armen, nämlich diejenigen, die von Hartz IV leben müssen, werden allerdings immer wieder ausgegrenzt. Oppositionen sehen das Gesetz daher als zu bürokratisch. Es helfe nicht der Kinderarmut, wenn es nicht für alle armen Kinder gleichermaßen gelte. Grüne und Linke fordern daher den automatischen Kinderzuschlag, ohne eine nötige Antragstellung.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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