Neuer Klima-Zuschlag bei Hartz IV in Berlin

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Höhere Mieten in Berlin für Hartz IV Bezieher

Berliner und Berlinerinnen, die auf Hartz IV in Berlin angewiesen sind, können von einem neuen Klima-Bonus profitieren. Der Senat will will damit erreichen, dass die betroffenen Haushalte in modernisierten Wohnungen mit gedämmten Fassaden, dichten Fenstern oder effentiven Heizungen leben können. Der Klima-Bonus wird erstmals eingeführt und begrenzt sich bislang auf Berlin. Zudem wurden die Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft erhöht.

31 Euro Mietzuschuss pro Person in einer energetisch sanierten Wohnung

Die Zuschüsse zu den Mietkosten für einkommensschwache Haushalte werden zum 1. Oktober erneut erhöht und damit der allgemeinen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepasst.

Haus
Höhere Mieten für Hartz IV Bezieher in Berlin.

Darüber hinaus gibt es in der neuen Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) eine Reihe von Verbesserungen, damit noch mehr Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, in ihrer Wohnung bleiben können. Die Heizkosten werden anhand des bundesweiten Heizkostenspiegels dann im 4. Quartal 2019 angepasst.

In Berlin erhielten im Mai 2019 insgesamt rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nachdem im Mai der Mietspiegel veröffentlicht wurde, steigen nun auch die Richtwerte der Bruttokaltmiete. Die Anhebung erfolgt – je nach Haushaltsgröße – um drei bis sieben Prozent.

Senatorin Elke Breitenbach (Die Linke): „Diese Mietübernahme ist existenziell. Schon mit der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen AV-Wohnen ist es gelungen, dass gut zwei Drittel der Mieten von denjenigen, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, nunmehr innerhalb der Richtwerte liegen. Vorher waren es weniger als die Hälfte. So konnte auch die Zahl der Umzüge deutlich gesenkt werden. Mit der jetzigen Anhebung der Mietzuschüsse müssen sich noch weniger Menschen sorgen, dass ihre Miete nicht mehr vollständig vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen wird. Wir wollen, dass auch die Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben können und nicht an den Rand der Stadt gedrängt werden.“

Wie hoch darf die Miete in Berlin ab dem 1. Oktober 2019 sein?

  • 1 Person –  50 Quadratmeter – 421,50 EUR
  • 2 Personen – 60 Quadratmeter – 495,00 EUR
  • 2 Personen/1.Kind Alleinerziehend- 65 Quadratmeter- 509,60 EUR
  • 3 Personen – 80 Quadratmeter – 627,20 EUR
  • 4 Personen – 90 Quadratmeter – 705,60 EUR
  • 5 Personen –  102 Quadratmeter 848,64 EUR

Neben der Erhöhung der Richtwerte gibt es weitere Verbesserungen:

Neu ist der Klimabonus. Damit Menschen auch energetisch sanierten Wohnraum anmieten können, steigt der Richtwert für die Bruttokaltmiete nochmals, für eine Person z.B. um 31 Euro.

Dafür ergeben sich Einsparungen bei Heizkosten. Auch für Paarhaushalte gibt es Verbesserungen. Wenn ihre Miete den Bruttokaltmietrichtwert übersteigt, werden die Kosten der bisherigen Wohnung denjenigen Kosten gegenübergestellt, die mit einem Umzug verbunden wären (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Dabei werden nunmehr höhere Wohnflächen für die jetzige Wohnung berücksichtigt, damit die Paare in ihren Wohnungen bleiben können.

Für Alleinerziehende mehr Quadratmeter

Wie bei alleinziehenden Elternteilen mit einem Kind wird jetzt eine Wohnflächengrenze von 65 Quadratmetern zugrunde gelegt (bislang waren es 60). Für wohnungslose Familien ab fünf Personen wird eine Überschreitung des Richtwertes um mehr als 20 Prozent möglich sein.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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