Neue Hartz IV Regelleistungen und Mehrbedarfe bereits in diesem Jahr

Die Regelleistungen bei Hartz IV steigen ab 2021. Der neuen Leistungen werden allerdings schon im Dezember 2020 überwiesen. Auch die Mehrbedarfe werden entsprechend angepasst.

Am 30.12. und am 31.12.2020 werden die neuen Hartz IV Leistungen für 2021 ausgezahlt. Und so steigen die Regelleistungen:

Der ALG II-Eckregelsatz (Single-Haushalt) wird 446 Euro (plus 14 Euro) betragen. Die Sätze für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft steigen auf 373 Euro (plus 45 Euro). Kinder bis zum 5. Lebensjahr sollen ab 2021 283 Euro (plus 33 Euro) monatlich erhalten.

Die Arbeitslosengeld II-Leistungen für Paare bzw. Ehegatten sollen ab 2021 401 statt 389 Euro betragen. Junge Erwachsene unter 25 Jahre, die noch bei den Eltern leben, erhalten 357 Euro (plus 12 Euro. Einzige Ausnahme sind die Sätze für Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren. Hier soll die Anpassung nur einen Euro betragen (309 Euro).

Mehrbedarf steigt ab 2021

Auch die Mehrbedarfe werden entsprechend angepasst. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem drei- und achtjährigem Kind bekommt zusätzlich einen Mehrbedarf für Alleinerziehende von 36 Protent. Bei dem derzeitigen Regelsatz (2020) von 432 EUR entspricht dies einem Mehrbedarf von 155 EUR. Ab 2021 bekommt die Leistungsbezieherin 5 Euro mehr. Also 160 Euro.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...