Neue Hartz IV Bescheide am 25. November 2019

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Neue Hartz IV Regelsätze ab 2020 – Neue ALG II-Bescheide am 23.November 2019

Ab Montag werden viele Leistungsbezieher einen neuen Hartz IV Bescheid im Briefkasten haben. Hintergrund hierfür sind die ALG II-Regelsatzanpassungen ab 2020. Ein Widerspruch ist nicht zweckdienlich, wie Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Nassir Jaghoori berichtet. Allerdings gibt es auch Sonderfälle, die wir vorstellen.

Die Bescheide selbst geben keinen Anlass zur Besorgnis. Der neue Bescheid ist notwendig, da bereits ab Ende Dezember 2019 die neuen (höheren) Regelleistungen für Januar 2020 ausgezahlt werden. Bei jeder Änderung muss das Jobcenter einen Änderungsbescheid aussenden.

Regelsatzanpassungen im Begründungstext

Das Jobcenter muss dabei die Regelsatzanpassungen in dem Begründungstext unterhalt der Berechnungstabelle erwähnen. Wenn der zusätzliche Betrag korrekt ausgewiesen wurde, ist vermutlich alles in Ordnung, so der Rechtsanwalt.

Stolperfalle Abschlag für Strom und Wasser

Eine Stolperfalle besteht beim Abschlag für Strom und Wasser. Wer den Änderungsbescheid genauer liest, wird feststellen, “dass für Januar oder Februar kein Abschlag für Strom in Ihren Leistungen eingerechnet ist. Das kann daran liegen, dass in diesem Zeitraum die Jahresendabrechnung liegt und Sie deswegen auch gar keinen Abschlag an Ihr Versorgungsunternehmen zahlen müssen”, berichtet Jaghoori.

Abschlagsplan rechtzeitig einreichen

Ist dem so, hat die Behörde die Zahlungen korrekt berechnet. Allerdings sollten Leistungsberechtigte daran denken, den neuen Abschlagsplan beim Jobcenter rechtzeitig einzureichen, damit die Zahlungen weiter laufen.

Widerspruch nur in Sonderfällen möglich

Aus rechtlicher Sicht sind die Bescheid nicht angreifbar, da die einzige Änderung die neuen Regelsätze sind. Diese sind nicht zu beanstanden, sagt der Anwalt. Ein Widerspruch gegen den Änderungsbescheid hat somit keinen Erfolg. Die Mehrheit der Änderungsbescheide sind damit rechtlich korrekt.

Nur in einem Fall sind die Bescheid angreifbar. Dieser Sonderfall tritt z.B. ein, wenn leistungsrelevante Veränderungen nicht auftauchen, die jedoch vor mehr als einem Monat dem Jobcenter mitgeteilt wurden. In diesen Fällen könnte ein Widerspruch sinnvoll sein.

Nicht selten wird zum neuen Jahr die Miete durch den Vermieter erhöht. Wurde diese Erhöhung nicht in dem Bescheid berücksichtigt, kann ein Widerspruch gegen den eigentlich unangreifbar Änderungsbescheid zulässig sein, so der Experte. Hier kann der Bescheid online überprüft werden.

Übersicht Regelsätze 2020 und 2019

Die Erhöhungen der Regelleistungen sind eher niedrig und nach Experteneinschätzung kaum ausreichend. 5 bis 8 Euro gibt es im Monat mehr für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Die erhöhten Sätze werden wie erwähnt Ende Dezember ausgezahlt.

Gruppe Regelsatz 2019 Regelsatz 2020
Alleinstehende 424 EUR 432 EUR
Partner in BG 382 EUR 389 EUR
BG-Mitglieder 18-24 Jahre 339 EUR 345 EUR
Kinder 14-17 Jahre 322 EUR 328 EUR
Kinder 6 bis 13 302 EUR 308 EUR
Kinder unter 6 245 EUR 250 EUR

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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