Die โBlockfristโ ist ein Begriff in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn es um den Bezug von Krankengeld geht. Sobald eine versicherte Person erstmals wegen einer bestimmten Erkrankung arbeitsunfรคhig geschrieben wird, startet automatisch im Hintergrund eine dreijรคhrige Frist, auch Blockfrist genannt.
- Dauer: Diese Blockfrist betrรคgt 3 Jahre.
- Maximaler Krankengeld-Anspruch: Innerhalb dieser 3 Jahre kann eine Person fรผr eine bestimmte Erkrankung maximal 78 Wochen (= 1,5 Jahre) Krankengeld beziehen.
Die Blockfrist lรคuft im Hintergrund ab, ohne dass Versicherte sie unmittelbar nachvollziehen kรถnnen โ es gibt also keine gesonderte Mitteilung von der Krankenkasse, dass sie begonnen hat. Dennoch ist sie maรgeblich fรผr den Krankengeld-Bezug.
Was passiert, wenn sich die Krankheitsphasen รผberschneiden?
In der Praxis kommt es hรคufig vor, dass Menschen รผber eine lรคngere Zeit aufgrund ein und derselben Krankheit arbeitsunfรคhig sind und ihr Anspruch auf Krankengeld irgendwann erschรถpft ist.
Falls diese Krankheit รผber einen lรคngeren Zeitraum anhรคlt, endet die Zahlungsdauer in aller Regel, bevor die komplette Blockfrist von drei Jahren abgelaufen ist.
Wird jemand also mit der gleichen Erkrankung weiter krankgeschrieben, tritt der Fall ein, dass man nicht erneut Krankengeld wegen derselben Krankheit beziehen kann, solange die ursprรผngliche Blockfrist nicht abgelaufen ist.
Erst wenn diese drei Jahre vollstรคndig vergangen sind, erรถffnet sich erneut ein Anspruch auf Krankengeld fรผr dieselbe Krankheit.
Neue Erkrankung wรคhrend laufender Krankschreibung โ was nun?
Fรผhren zwei Krankheiten zu zwei parallelen Blockfristen?
Ja, tatsรคchlich kann es vorkommen, dass eine zweite โ unabhรคngige โ Krankheit in Erscheinung tritt, wรคhrend man schon lรคnger wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfรคhig ist. Beispiel:
- Man ist wegen Krankheit A krankgeschrieben und befindet sich im Krankengeld-Bezug.
- Nun tritt eine zusรคtzliche Krankheit B auf, die รคrztlich diagnostiziert und ebenfalls zur Arbeitsunfรคhigkeit fรผhrt.
In diesem Fall laufen tatsรคchlich zwei Blockfristen nebeneinander: eine Blockfrist fรผr Krankheit A und eine neue Blockfrist fรผr Krankheit B.
Bedeutet das automatisch mehr Krankengeld?
Die wichtige Frage ist immer: Fรผhren zwei verschiedene Erkrankungen, die sich รผberschneiden, zu einem lรคngeren oder gar neuen Anspruch auf Krankengeld? Grundsรคtzlich lautet die Antwort: Nein, das verlรคngert den laufenden Krankengeld-Bezug nicht einfach automatisch.
- Der Krankengeld-Anspruch, der bereits fรผr Krankheit A gezahlt wird, bleibt in der Regel davon unberรผhrt.
- Die Zahlung endet weiterhin nach 78 Wochen pro Krankheit innerhalb der laufenden Blockfrist.
Es entsteht kein neuer Anspruch, nur weil jetzt eine zweite Diagnose hinzukommt.
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Besteht eine Chance auf einen ganz neuen Krankengeld-Anspruch?
Unter ganz bestimmten Umstรคnden kann sich jedoch ein neuer Anspruch auf Krankengeld erรถffnen. Ein klassisches Beispiel dafรผr wรคre:
- Eine Person bezieht Krankengeld wegen Krankheit A.
- Dieser Bezug endet bzw. wird unterbrochen, weil die Person beispielsweise Urlaub nimmt oder aus einem anderen Grund vorรผbergehend nicht im Krankengeld-Bezug ist (man ist nicht mehr krankgeschrieben).
- Wรคhrend dieser โgesundenโ Phase tritt nun Krankheit B auf, die kausal nicht mit Krankheit A in Verbindung steht.
- Fรผr die vรถllig neue Krankheit B wird die Person arbeitsunfรคhig geschrieben.
In diesem Szenario kann fรผr Krankheit B eine neue Blockfrist beginnen und damit ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen โ allerdings nur dann, wenn Krankheit B unabhรคngig von Krankheit A ist. Steht B in einem engen Zusammenhang zu A (z. B. eine Folgestรถrung aufgrund derselben Grunderkrankung), dann wรคre es sehr wahrscheinlich, dass es sich um keine neue, eigenstรคndige Krankheit handelt.
Blockfrist kann schnell kompliziert werden
Gerade in Fragen der Krankheitsursachen, ihrer Abgrenzung und in den Details zur Blockfrist kann es sehr schnell kompliziert werden. Beispielsweise muss festgestellt werden, ob eine Krankheit kausal auf einer anderen aufbaut oder ob es sich um verschiedene Ursachen handelt. Diese Unterscheidung kann entscheidend sein fรผr die Bewilligung oder Ablehnung eines neuen Krankengeld-Anspruchs.
Zusรคtzlich geht es in der Praxis oft um Zeitpunkte: Wenn ein Krankengeldbezug nur fรผr einen Tag oder ein paar Tage unterbrochen wird und in diesem Fenster eine neue Krankheit auftritt, kann das in manchen Fรคllen den Ausschlag geben fรผr eine mรถgliche neue Blockfrist.
Wie sollte man vorgehen, um Probleme zu vermeiden?
- รrztliche Diagnosen genau dokumentieren
Lassen Sie sich bei Diagnosen von Anfang an gut beraten und achten Sie darauf, dass die Krankmeldungen korrekt ausgestellt werden. Sorgfรคltige รคrztliche Befunde und klare Diagnosen sind der Schlรผssel, um spรคteren Diskussionen mit der Krankenkasse vorzubeugen. - Kontakt zur Krankenkasse suchen
Bei Fragen zu Anspruchsdauer und Blockfristen sollten Sie zeitnah mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Oft lassen sich Unklarheiten so frรผhzeitig aus dem Weg rรคumen. - Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Da es schnell um erhebliche finanzielle Ansprรผche gehen kann und die Regelungen komplex sind, ist eine kompetente sozialrechtliche Beratung (beispielsweise รผber einen Sozialverband oder spezialisierte Rechtsanwรคlte) hรคufig sinnvoll. - Rechtzeitig handeln
Wenn Sie merken, dass die 78 Wochen fรผr eine Erkrankung bald ausgeschรถpft sind und eventuell eine neue Erkrankung hinzugekommen ist, sollten Sie nicht warten, bis es zu spรคt ist. Lassen Sie sich frรผhzeitig beraten, um mรถgliche Nachteile zu vermeiden.
Neue Krankheit bedeutet nicht automatisch neues Krankengeld
Auch wenn eine zweite Krankheit wรคhrend eines laufenden Krankengeldbezugs auftritt und somit theoretisch zwei Blockfristen parallel laufen kรถnnen, fรผhrt dies nicht automatisch zu einer Verlรคngerung des Krankengeld-Bezugs. Entscheidend ist, ob eine neue, unabhรคngige Erkrankung in einem Zeitraum auftritt, in dem man nicht bereits im Krankengeld steht. Nur dann kann sich ein neuer Anspruch ergeben โ und selbst in diesem Fall ist die Beurteilung oft schwierig und hรคngt von Details ab.
Im Zweifel ist es immer besser, sich von einem Sozialverband beraten zu lassen. Krankenkassen hingegen versuchen Krankengeld Ansprรผche abzublocken.
- รber den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.