Wann wird die Rente vorschüssig oder nachschlüssig ausgezahlt? Tatsächlich sind beide Varianten möglich, und der Zeitpunkt der Auszahlung hängt vom Rentenbeginn ab.
Zudem fragen sich Rentnerinnen und Rentner, ob bei einer Nachschüssigen Rente faktisch ein Rentenmonat “geklaut” wird, weil die Rente erst zum Monatsende überwiesen wird.
Inhaltsverzeichnis
Nachschüssige Rente
Für alle, die ab dem 1. April 2004 oder später in Rente gegangen sind, gilt die nachschlüssige Rente: Die Rentenzahlung erfolgt erst am Ende des Monats. Diese sogenannte nachschüssige Zahlung betrifft die Mehrzahl der Rentnerinnen und Rentner, da der Großteil der Ruheständler nach diesem Stichtag in den Ruhestand getreten ist.
Bankarbeitstage und der genaue Auszahlungstermin
Die Rentenzahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats. Bankarbeitstage sind in der Regel die Wochentage von Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage, sowie Samstage und Sonntage, zählen nicht dazu.
Ein Beispiel: Die Rente für November 2024 wird am 29. November 2024 ausgezahlt, da der 30. November auf einen Samstag fällt und somit kein Bankarbeitstag ist.
Wann ist die Rente wirklich auf dem Konto?
Auch wenn die Rentenversicherung die Rente am letzten Bankarbeitstag auszahlt, bedeutet das nicht, dass das Geld sofort auf dem Konto sichtbar ist.
Zwar erfolgt in den meisten Fällen die Wertstellung am selben Tag, doch hängt die endgültige Buchung der Zahlung allein von der jeweiligen Bank ab.
Es kann also durchaus vorkommen, dass die Gutschrift erst ein oder zwei Tage später erfolgt. Wer es genau wissen will, kann dies durch einen Blick auf den Kontoauszug oder ins Online-Banking überprüfen.
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Zuschlag für Alt-Erwerbsminderungsrentner: Neuerung seit Juli 2024
Neben den Regelungen zur Rentenauszahlung gibt es seit Juli 2024 eine weitere wichtige Änderung für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner: den sogenannten Renten-Zuschlag.
Dieser wird getrennt von der eigentlichen Rentenzahlung gezahlt und erfolgt immer Mitte des Monats. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rente selbst vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird.
Was ändert sich im Dezember 2025?
Diese Regelung mit der getrennten Auszahlung des Zuschlags gilt jedoch nur noch bis November 2025. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann gemeinsam mit der regulären Rente ausgezahlt, sodass es keinen gesonderten Zahlungstermin mehr geben wird. Diese Vereinfachung soll für mehr Übersicht und weniger bürokratischen Aufwand sorgen.
Nachschüssige Rentenzahlung: Wird ein Rentenmonat geklaut?
Die nachschüssige Rente sorgt oft für Verwirrung, da sie anders als die vorschüssige Rente erst am Ende einer Zahlungsperiode ausgezahlt wird. Wird also ein Monat Rente dadurch “geklaut”?
Was ist eine nachschüssige Rente?
Eine nachschüssige Rente ist eine Form der Rentenzahlung, bei der die Auszahlung am Ende einer bestimmten Periode, beispielsweise eines Monats oder eines Jahres, erfolgt.
Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner zunächst einen Monat oder länger warten müssen, bevor sie ihre erste Rentenzahlung erhalten. Im Vergleich dazu wird die vorschüssige Rente am Anfang eines Monats gezahlt.
Ein Beispiel: Wenn jemand im April 2004 oder später in Rente gegangen ist, erhält er seine Rentenzahlung am letzten Bankarbeitstag des Monats. So würde die Rente für den November 2024 beispielsweise erst am 29. November 2024 ausgezahlt werden.
Es handelt sich hier also um eine Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes, jedoch ohne Einfluss auf die Anzahl der ausgezahlten Rentenraten über die Laufzeit der Rente hinweg.
Die erste und letzte Rentenzahlung bei nachschüssiger Rente
In der Praxis bedeutet die nachschüssige Zahlung, dass Rentnerinnen und Rentner eine Periode (z. B. einen Monat oder ein Jahr) länger warten müssen, bis sie ihre erste Rentenzahlung erhalten. Die letzte Zahlung erfolgt dann sofort nach dem Ende der letzten Periode. Dies führt zu einer Verschiebung der Auszahlung, aber nicht zu einer Verringerung der Anzahl der erhaltenen Rentenraten.
Ein Beispiel: Angenommen, eine Person erhält über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Rente. Bei einer nachschüssigen Zahlung würde die erste Rente erst nach Ablauf des ersten Jahres gezahlt werden. Allerdings würde die letzte Rentenzahlung unmittelbar nach dem 20. Jahr erfolgen. Somit erhält die Person insgesamt 20 Raten – es handelt sich lediglich um eine Verschiebung der Auszahlungszeitpunkte.
Auswirkung auf die Rentnerinnen und Rentner
Die nachschüssige Rentenzahlung hat vor allem zu Beginn der Rentenzeit eine wichtige Auswirkung. Rentnerinnen und Rentner müssen eine Periode überbrücken, bevor sie ihre erste Zahlung erhalten. Hier ist es wichtig, finanzielle Rücklagen zu haben, um die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung zu überbrücken.
In der Praxis bedeutet dies, dass Rentner, die eine nachschüssige Rente erhalten, tatsächlich eine Periode länger warten müssen, bis sie ihre erste Rente erhalten, aber sie erhalten die letzte Rente sofort nach der letzten Periode.
Hierdurch ergibt sich effektiv, dass sie über die gesamte Laufzeit der Rente hinweg die gleiche Anzahl an Raten erhalten, aber die Auszahlung um eine Periode verschoben ist.
Zum Beispiel, wenn eine nachschüssige Rente über 20 Jahre gezahlt wird, erhalten die Rentner 20 Raten, aber die erste Rate erst nach dem ersten Jahr und die letzte Rate nach dem 20. Jahr. Es gibt also keine ‘faktische’ Reduktion der Anzahl der Raten, sondern lediglich eine Verschiebung der Auszahlungszeitpunkte.
Und was ist mit der Vorschüssigen Rente?
Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 1. April 2004 in den Ruhestand gegangen sind, beziehen eine sogenannte vorschüssigen Rente.
Die Rente wird in diesen Fällen zu Beginn des Monats gezahlt – konkret am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Das bedeutet beispielsweise, dass die Rente für den Monat November 2024 bereits am 31. Oktober 2024 ausgezahlt wird, da dies der letzte Bankarbeitstag vor dem Beginn des neuen Monats ist.
Dauerhafte Regelung bei Folgerenten
Besonders interessant: Bei vorschüssigen Rentenzahlungen bleibt diese Regelung auch bei Folgerenten bestehen. Stirbt also eine Person, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen ist, wird beispielsweise auch die nachfolgende Witwen- oder Witwerrente zu Beginn des Monats gezahlt, unabhängig davon, wann der Todesfall eingetreten ist.
Dasselbe gilt, wenn jemand von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt – sofern der Beginn der Erwerbsminderungsrente vor April 2004 lag, wird die Zahlung auch dann weiterhin zu Monatsbeginn erfolgen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.